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Glossar – Versicherungsbegriffe von A bis Z

Buchstabe R

Reiseabbruch

Unter Reiseabbruch versteht man die vorzeitige Beendigung eines Urlaubs oder Auslandsaufenthalts. Mit der HanseMerkur Reiseversicherung kann man sich gegen die Kosten eines solchen Reiseabbruchs absichern. Die Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) erstattet Ihnen zusätzliche Rückreisekosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, die entstehen, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund abbrechen, z. B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung, erheblichem Schaden am Eigentum oder dem Tod eines Angehörigen. Zusätzlich ist bei einer Rundfahrt oder Kreuzfahrt auch eine Reiseunterbrechung versichert. Hier werden die entstehenden Nachreisekosten erstattet.

Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen eine Absicherung VOR der Reise bietet, schützt Sie eine Reiseabbruchversicherung WÄHREND der Reise. Wir empfehlen daher eine Kombination der beiden Versicherungen. Weitere Infos zum Reiseabbruch.

Reiseantritt / Reisebeginn

Ihr Versicherungsschutz beginnt wie folgt:

  • Reiserücktrittsversicherung: mit Abschluss der Versicherung
  • Reisekrankenversicherung: mit Verlassen des Landes (Grenzübertritt), in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
  • Übrige Versicherungen: bei Reiseantritt

Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder das gebuchte und versicherte Objekt betreten.

Reisedauer

Die Reisedauer bezeichnet den Zeitraum zwischen Reiseantritt und Reiseende. Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 6. bis 11. (fünf Nächte/sechs Tage) beinhaltet demzufolge sechs Tage, die versichert werden müssen.

Es muss die gesamte Reisedauer versichert werden, andernfalls kommt trotz Prämienzahlung kein rechtskräftiger Vertrag zustande und es besteht kein Versicherungsschutz.

Reisegepäck

Das Reisegepäck bezeichnet Ihre Koffer, Taschen oder Rucksäcke inklusive der enthaltenen Gegenstände. Zum Reisegepäck zählt auch Ihr Handgepäck. Um sich vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung abzusichern, kann eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Diese empfiehlt sich besonders bei Reisegepäck mit wertvollem Inhalt.

Die Gepäckversicherung ersetzt in diesen Fällen den Zeitwert Ihres Reisegepäcks sowie Ihrer auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände in folgenden Fällen:

  • Bei strafbaren Handlungen, z.B. Raub und Diebstahl
  • Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Beförderungsunternehmen (dies gilt jedoch nicht für Wertsachen)
  • Bei einem Unfall Ihres Transportmittels
  • Bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutschen, Erdbeben und Lawinen

Die Reisegepäckversicherung ist z. B. Bestandteil unseres Tarifs 4-Sterne-Komfort-Schutz & 5-Sterne-Premium-Schutz.

Reisekrankenversicherung

siehe Auslandskrankenversicherung.

Reiseland

Das Reiseland bezeichnet das Land, in dem sich die versicherte Person während der Reise bzw. des Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.

Reiseleiter

Wird eine Reisegruppe von einem Reiseleiter (z. B. Lehrer, Eltern, Skipper) begleitet, dessen Ausfall zu einem Komplettausfall der Reise führen könnte, muss für den Reiseleiter eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung Reiseleiterabsicherung abgeschlossen werden.

Reiseversicherung

Reiseversicherung ist der Oberbegriff für die verschiedenen Versicherungen, die für die Absicherung einer Reise abgeschlossen werden können. Zu den Reiseversicherungen gehören z.B. folgende:

Reiserücktrittsversicherung & Abbruchversicherung

Auslandskrankenversicherung

Reise-Gepäckversicherung

Notfall-Versicherung

Mietwagenschutz

Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet viele der oben genannten Reiseversicherungen im Paket an:

4-Sterne-Komfort-Schutz & 5-Sterne Premium-Schutz

Jahres-Reiseversicherung Gold & Platin

Risikopersonen

In der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung sind auch andere Personen als der Versicherte selbst vom Versicherungsschutz erfasst. Sind sie von einem versicherten Ereignis betroffen, besteht Rücktritts- oder Abbruchschutz für den Versicherten.

Risikopersonen sind:

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben*
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Lebensgefährten (Ehepartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger, Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten)
  • Personen, die nicht mitreisende Minderjährige oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern (sofern gesondert vereinbart)

*  Gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen. In diesem Fall gelten nur die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

Wohnen Sie in der Schweiz?

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.

Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

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