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Glossar – Versicherungsbegriffe von A bis Z

Buchstabe R

Reiseabbruch

Unter Reiseabbruch versteht man die vorzeitige Beendigung eines Urlaubs oder Auslandsaufenthalts. Mit der HanseMerkur Reiseversicherung kann man sich gegen die Kosten eines solchen Reiseabbruchs absichern. Die Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) erstattet Ihnen zusätzliche Rückreisekosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, die entstehen, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund abbrechen, z. B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung, erheblichem Schaden am Eigentum oder dem Tod eines Angehörigen. Zusätzlich ist bei einer Rundfahrt oder Kreuzfahrt auch eine Reiseunterbrechung versichert. Hier werden die entstehenden Nachreisekosten erstattet.

Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen eine Absicherung VOR der Reise bietet, schützt Sie eine Reiseabbruch-Versicherung WÄHREND der Reise. Wir empfehlen daher eine Kombination der beiden Versicherungen. Weitere Infos zum Reiseabbruch.

Reiseantritt / Reisebeginn

Ihr Versicherungsschutz beginnt wie folgt:

  • Reiserücktrittsversicherung: mit Abschluss der Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung: mit Betreten des gebuchten und versicherten Verkehrsmittels
  • Reisekrankenversicherung: mit Verlassen des Landes (Grenzübertritt), in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
  • Übrige Versicherungen: bei Reiseantritt

Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie Ihre Wohnung verlassen.

Reisedauer

Die Reisedauer bezeichnet den Zeitraum zwischen Reiseantritt und Reiseende. Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 6. bis 11. (fünf Nächte/sechs Tage) beinhaltet demzufolge sechs Tage, die versichert werden müssen.

Es muss die gesamte Reisedauer versichert werden. 

Hinweis: Eine fehlerhafte Angabe von Reisebeginn oder Reiseende kann zu unserem Rücktritt vom Versicherungsvertrag und zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen.

Reisegepäck

Das Reisegepäck bezeichnet Ihre Koffer, Taschen oder Rucksäcke inklusive der enthaltenen Gegenstände. Zum Reisegepäck zählt auch Ihr Handgepäck. Um sich vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung abzusichern, kann eine Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen werden. Diese empfiehlt sich besonders bei Reisegepäck mit wertvollem Inhalt.

Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt in diesen Fällen den Zeitwert Ihres Reisegepäcks sowie Ihrer auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände in folgenden Fällen:

  • Bei strafbaren Handlungen, z.B. Raub und Diebstahl
  • Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Beförderungsunternehmen (dies gilt jedoch nicht für Wertsachen)
  • Bei einem Unfall Ihres Transportmittels
  • Bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutschen, Erdbeben und Lawinen

Die Reisegepäck-Versicherung ist z. B. Bestandteil unseres Tarifs 4-Sterne-Komfort-Schutz & 5-Sterne-Premium-Schutz.

Reisekrankenversicherung

siehe Auslandskrankenversicherung.

Reiseland

Das Reiseland bezeichnet das Land, in dem sich die versicherte Person während der Reise bzw. des Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.

Reiseleiter

Wird eine Reisegruppe von einem Reiseleiter (z. B. Lehrer, Eltern, Skipper) begleitet, dessen Ausfall zu einem Komplettausfall der Reise führen könnte, muss für den Reiseleiter eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung Reiseleiterabsicherung abgeschlossen werden.

Reiseversicherung

Reiseversicherung ist der Oberbegriff für die verschiedenen Versicherungen, die für die Absicherung einer Reise abgeschlossen werden können. Zu den Reiseversicherungen gehören z.B. folgende:

Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung

Auslandskrankenversicherung

Reisegepäck-Versicherung

Notfall-Versicherung

Mietwagenschutz

Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet viele der oben genannten Reiseversicherungen im Paket an:

4-Sterne-Komfort-Schutz & 5-Sterne-Premium-Schutz

Jahres-Reiseversicherung Gold & Platin

Risikopersonen

In der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung sind auch andere Personen als der Versicherte selbst vom Versicherungsschutz erfasst. Sind sie von einem versicherten Ereignis betroffen, besteht Rücktritts- oder Abbruchschutz für den Versicherten.

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können.

Als Risikopersonen bezeichnen wir: 

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer bzw. Ihres
    • Ehepartnerin bzw. Ehepartners oder
    • Lebenspartnerin bzw. Lebenspartners oder
    • Lebensgefährtin oder Lebensgefährten 
  • Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen

  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart

Als Angehörige zählen:

  • Ehepartnerin bzw. Ehepartner, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner, Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte
  • Großeltern und Enkel
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben

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Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.

Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

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