Es gibt viele Gründe, einen wohlverdienten Urlaub nicht antreten zu können: Schwangerschaft, Unfälle, schwere Krankheiten oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Unsere Reiserücktrittsversicherungen sichern Sie gegen teure Kosten für die Stornierung bei weltweiten Urlaubsreisen ab. Einfach online abschließen. Nutzen Sie auch unsere speziellen Produkte für die ganze Familie.
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist in vielen Fällen für Sie da
Die Absicherung gegen Stornierungskosten bei Reiserücktritt ist neben der Auslandskrankenversicherung eine wichtige Reiseversicherung. Sie lässt sich dabei gut mit einer Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) kombinieren. Wir haben ihnen hier auch die Gründe für eine Reiserücktrittversicherung zusammengestellt.
Bei der Jahres-Reiseversicherung erhalten Sie die Vorteile für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Mit einem Jahresvertrag können Sie sich voll auf Ihre Urlaubsplanung konzentrieren und brauchen sich nicht vor jeder Reise mit der passenden Versicherung beschäftigen. Informieren Sie sich auch in unserem Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen.
Die Gründe für den Eintritt der Reiserücktrittsversicherung sind vielfältig. Dabei kann es sich um eine unerwartete schwere Krankheit, Impfunverträglichkeit, einen erheblichen Schaden an persönlichem Eigentum durch Feuer, Sturm oder Einbruch, einen plötzlichen Arbeitsplatzwechsel oder gar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses handeln. In diesen Fällen werden beispielsweise die Kosten für die Stornierung oder Umbuchung der Reise übernommen.
Entstandene Mehrkosten durch verspätete öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zum Zug, zum Flug, zum Bus oder zum Schiff oder für den Einzelzimmerzuschlag durch die Teilstornierung einer mitversicherten Person werden ebenfalls vollständig abgedeckt.
Wenn Sie Ihre Reise nur verspätet antreten können, ersetzen wir Ihnen die Hinreise-Mehrkosten. Wir übernehmen auch die Kosten für Reiseleistungen, die Sie als Reisender aufgrund der Verspätung nicht wahrnehmen können.
Empfehlenswert bei langfristig gebuchten oder kostspieligen Reisen
Eine Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich besonders bei langfristig gebuchten Reisen, da bis zum Reisebeginn immer etwas Unvorhergesehenes passieren kann, was die Planungen zunichte macht. Gerade wenn die ganze Familie mitreist, ist das Risiko erhöht. Dieser Versicherungsschutz sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihren Stornokosten sitzen bleiben, wenn Sie Ihren Urlaub aus versicherten Gründen nicht antreten können. Lesen Sie weitere Tipps in unserem Artikel Reiseschutz für Urlauber & Flugreisende. Die HanseMerkur bietet Ihnen günstige Familientarife.
Gut abgesichert, egal was passiert
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Dennoch sollte die Versicherung möglichst mit dem Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden, damit Sie bereits vor Reiseantritt optimal geschützt sind. Ist der Zeitraum zwischen Buchung und Reisebeginn kürzer als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Auch kurzfristig gebuchte Reisen sollten abgesichert werden, da hier die Stornokosten leicht bis zu 80 % des Reisepreises betragen können.
Personen die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben sind untereinander versichert
Als Risikopersonen bezeichnen wir als Versicherer Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. So sind in unseren Verträgen bis zu 6 Personen oder 2 Familien untereinander versichert. Wenn einer der Mitreisenden plötzlich krank wird, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten für alle.
Außerdem zählen Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten zu den Risikopersonen:
Selbstbeteiligung nur im Ausnahmefall
Bei der Reiserücktrittsversicherung zahlen Sie in der Regel keine Selbstbeteiligung. Einzige Ausnahme: bei ambulant behandelten Erkrankungen zahlen Sie 20% der Stornokosten bzw. mindestens 25 € pro Person. Optional können Sie den Selbstbehalt auch über eine Selbstbehaltsübernahme-Versicherung ausschließen. Mit diesem Tarif zahlen Sie in keinem Fall eine Selbstbeteiligung.
Online Schaden melden oder PDF-Formular ausfüllen
Wenn Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise nicht antreten können, füllen Sie bitte unser Online-Schadenformular aus. Benötigen wir weitere Belege als die im Formular geforderten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir leiten die Erstattung Ihrer Stornokosten so schnell wie möglich in die Wege. Weitere Informationen für den Schadenfall finden Sie in unserem Service-Bereich.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.