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  • Hochzeitsfeierversicherung

Hochzeitsversicherung – sorgenfrei den schönsten Tag des Lebens planen

Hochzeitsversicherung

Hochzeitsfeierversicherung

  • Hochzeitsfeier-Rücktritt abgesichert
  • Versicherungssumme bis 25.000 €
  • Auch für Silberne und Goldene Hochzeiten
49 €

(Beispielpreis bei Veranstaltungskosten von 2.500 €)

  • Vorteile
  • Tarifübersicht
  • Leistungen
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  • Tipp
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Ihre Vorteile

Traumhochzeiten sind nicht nur unvergesslich, sie kosten auch eine Menge Geld. Für Location, Catering und Musik sind schnell mehrere tausend Euros fällig. Kommt unerwartet etwas dazwischen, sind wir für Sie da: Unsere Hochzeitsversicherung erstattet Ihnen die Stornokosten für Hotels, Restaurants und vereinbarte Arrangements. Jetzt abschließen und unbeschwert den schönsten Tag des Lebens planen.

  • Ersatz der Stornokosten: wenn Sie Ihr Fest wegen einer Erkrankung von Braut, Bräutigam oder Angehörigen oder Eigentumsschäden absagen müssen
  • Keine Altersgrenze: Auch Jubilare bei Silbernen und Goldenen Hochzeiten sind versichert
Kontakt aufnehmen
Fragen stellen
Schaden melden

Aufgrund der aktuellen Situation können Sie die Hochzeitsfeierversicherung bis auf weiteres nicht abschließen. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Tarifübersicht

Hoch­zeits­feier­versicherung
Leistungsbeschreibung Download PDF
Rücktrittsversicherung
Geltungsbereich Deutschland
Anzahl der versicherten Feiern Für 1 Hochzeitsfeier
Preisübersicht Download PDF
Zahlungsweise Einmalig bei Abschluss
Beispielpreis

49 €

(bei einem Veranstaltungspreis von 2.500 €)
 
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Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Hochzeitsfeierversicherung
Leistungsmerkmale Hochzeits­feier­versicherung
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Stornierung der Hochzeitsfeierlichkeiten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Stornierung der Hochzeitsfeierlichkeiten aus versichertem Grund
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500,- €) am Eigentum der versicherten Person
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung
Selbstbehalt pro Versicherungsfall
Selbstbehalt pro Versicherungsfall 250 €

eKomi - letzte Kundenbewertungen

/ 5 (Sterne)

Bewertungen

Alle Bewertungen

Fragen & Antworten – Hochzeitsfeierversicherung

Was gilt als Hochzeitsfeier?

Feier nach einer Eheschließung

Als Hochzeitsfeier gilt die Feier nach einer Eheschließung. Sie können ebenfalls Ihre Feierlichkeiten zu einem Hochzeitsjubiläum wie Silberner Hochzeit oder Goldener Hochzeit mit der Hochzeitsfeierversicherung absichern.

Bis wann muss ich die Hochzeitsfeierversicherung abschließen?

Bis 30 Tage vor Beginn

Am besten schließen Sie den Versicherungsschutz für Ihre Hochzeit gleich bei Buchung Ihrer Feier ab. Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Beginn der Hochzeitsfeierlichkeiten erfolgen. Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Feier weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Hochzeitsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen. Aufgrund der aktuellen Situation ist die Hochzeitsfeierversicherung bis auf Weiteres leider nicht abschließbar.

Gibt es einen Selbstbehalt in der Hochzeitsfeierversicherung?

250 € pro Versicherungsfall

In der Hochzeitsfeierversicherung gibt es einen Selbstbehalt von 250 € je Versicherungsfall.

Wer sind die Risikopersonen?

Das Brautpaar und die Angehörigen

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können: das Hochzeitspaar selbst sowie die Angehörigen: Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder und Pflegeltern.

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:

  • das erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung
  • das erneute Auftreten einer Erkrankung (wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)
  • die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)

Beispiele für schwere Erkrankungen:

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert
  • die gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte die Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann
  • wegen der Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich
Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Schäden online oder per Post melden

Damit wir Ihre Auslagen schnellstmöglich erstatten können, nutzen Sie das Online-Schadenformular. Alternativ senden Sie uns das Formular für Versicherungsfälle per Post oder Fax zu. Weitere Informationen erhalten Sie unter Schaden melden.

Unser Tipp – Passende Reiseversicherungen für Ihre Hochzeitsgäste

Reiseschutz 4- und 5-Sterne

5-Sterne-Premium-Schutz – rundum abgesichert

Für Ihre Verwandten und Freunde haben wir die wichtigsten Reiseversicherungen inklusive einer Reisekrankenversicherung als Gesamtpaket zusammengestellt.

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Hotel-Rücktrittsversicherung

Hotel-Rücktrittsversicherung – Stronokosten für Übernachtungen absichern

Ihre Gäste müssen Ihr Hotelzimmer stornieren? Eine kurzfristig abgesagte Übernachtung kann schnell bis zu 100 % des Preises kosten. Sichern Sie sich finanziell gegen Stornokosten ab!

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Wichtige Dokumente zum Download

Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:

  • Leistungsbeschreibung
  • Preisübersicht
  • Versicherungsbedingungen
  • Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Aufgrund der aktuellen Situation können Sie die Hochzeitsfeierversicherung bis auf weiteres nicht abschließen. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Wohnen Sie in der Schweiz?

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.

Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

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