Traumhochzeiten sind nicht nur unvergesslich, sie kosten auch eine Menge Geld. Für Location, Catering und Musik sind schnell mehrere tausend Euros fällig. Kommt unerwartet etwas dazwischen, sind wir für Sie da: Unsere Hochzeitsversicherung erstattet Ihnen die Stornokosten für Hotels, Restaurants und vereinbarte Arrangements. Jetzt abschließen und unbeschwert den schönsten Tag des Lebens planen.
Hochzeitsfeierversicherung | |
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Leistungsbeschreibung | Download PDF |
Rücktrittsversicherung | |
Geltungsbereich | Deutschland |
Anzahl der versicherten Feiern | Für 1 Hochzeitsfeier |
Preisübersicht | Download PDF |
Zahlungsweise | Einmalig bei Abschluss |
Beispielpreis |
49 € (bei einem Veranstaltungspreis von 2.500 €) |
Leistungsmerkmale | Hochzeitsfeierversicherung |
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Versicherte Leistungen | |
Versicherte Leistungen | |
Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Stornierung der Hochzeitsfeierlichkeiten aus versichertem Grund | |
Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Stornierung der Hochzeitsfeierlichkeiten aus versichertem Grund | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod | |
Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500,- €) am Eigentum der versicherten Person | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Betriebsbedingte Kündigung | |
Betriebsbedingte Kündigung | |
Selbstbehalt pro Versicherungsfall | |
Selbstbehalt pro Versicherungsfall | 250 € |
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Feier nach einer Eheschließung
Als Hochzeitsfeier gilt die Feier nach einer Eheschließung. Sie können ebenfalls Ihre Feierlichkeiten zu einem Hochzeitsjubiläum wie Silberner Hochzeit oder Goldener Hochzeit mit der Hochzeitsfeierversicherung absichern.
Bis 30 Tage vor Beginn
Am besten schließen Sie den Versicherungsschutz für Ihre Hochzeit gleich bei Buchung Ihrer Feier ab. Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Beginn der Hochzeitsfeierlichkeiten erfolgen. Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Feier weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Hochzeitsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.
250 € pro Versicherungsfall
In der Hochzeitsfeierversicherung gibt es einen Selbstbehalt von 250 € je Versicherungsfall.
Das Brautpaar und die Angehörigen
Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können: das Hochzeitspaar selbst sowie die Angehörigen: Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder und Pflegeltern.
Definition und Beispiele
Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:
Beispiele für schwere Erkrankungen:
Schäden online oder per Post melden
Damit wir Ihre Auslagen schnellstmöglich erstatten können, nutzen Sie das Online-Schadenformular. Alternativ senden Sie uns das Formular für Versicherungsfälle per Post oder Fax zu. Weitere Informationen erhalten Sie unter Schaden melden.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.