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    Für ausländische Gäste in Deutschland und zur Absicherung des Schengen-Visums bei Reisen in die EU und die Schengen-Staaten.

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Reiseversicherung für ausländische Gäste – längerfristige Aufenthalte

Vier Personen sitzt an einem Tisch und haben ein Meeting.

Reiseschutz für Ausländer in Deutschland

  • Für Aufenthalte bis zu 5 Jahren
  • Auch nach Einreise abschließbar
  • Reisekrankenversicherung optional mit Zusatzpaket
51
€

(Beispielpreis für eine Reise, Reisedauer 30 Tage, Reisekrankenversicherung)

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Ihre Vorteile

Sie sind beruflich oder privat länger zu Gast in Deutschland? Unsere Reiseversicherung für ausländische Gäste schützt Sie und Ihre Familie bis zu 5 Jahre vor hohen Kosten bei Erkrankungen oder Unfällen. Wir übernehmen beispielsweise medizinische Behandlungen, Medikamente oder Krankentransporte.

Basisschutz gegen Krankheit ist gut. Umfassende Sicherheit für alle Lebenslagen ist besser: Kombinieren Sie Ihre Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland mit einer Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Notfall- und Reisegepäck-Versicherung. So sind Sie während Ihres Deutschlandbesuchs garantiert auf der sicheren Seite.

Erstattung bei vorzeitiger Abreise: Wir zahlen Ihnen die Versicherungsprämie anteilig zurück

Antrag auf Anschlussvertrag möglich: Ihr Einsatz geht in die Verlängerung? Wir dehnen Ihre Reiseversicherung für ausländische Gäste auf bis zu 5 Jahre aus

24-Stunden-Notfall-Service: Unser Experten-Team steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite

Tarifübersicht

Reise­versicherung für aus­ländische Gäste
Leistungsbeschreibung
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Auslandskrankenversicherung
Zusatz-Paket Incoming:
Reise-Unfallversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
Reisegepäck-Versicherung
im Tarif Profi
Notfall-Versicherung
Maximale Reisedauer
5 Jahre
Geltungsbereich
Deutschland
Preisübersicht
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Zahlungsweise
Sie wählen: einmalig, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

Beispielpreis Auslandskrankenversicherung (Reisedauer bis 12 Monate)

1,70 €

(pro Tag)

Beispielpreis Zusatzpaket (Tarif BASIC)

0,27 €

(pro Tag)
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Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste

LeistungsmerkmaleTarif BASICTarif PROFI
Ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt in Deutschland gemäß Gebührenordnung
Ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt in Deutschland gemäß Gebührenordnung
Schmerzstillende Zahnbehandlungen gemäß Gebührenordnung pro Versicherungsjahr
Schmerzstillende Zahnbehandlungen gemäß Gebührenordnung pro Versicherungsjahr500 €1.000 €
Medikamente und Verbandsmittel
Medikamente und Verbandsmittel
Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen pro Versicherungsjahr
Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen pro Versicherungsjahr300 €100%
Hilfsmittel infolge eines Unfalles pro Versicherungsjahr
Hilfsmittel infolge eines Unfalles pro Versicherungsjahr500 €100%
Hilfsmittel (soweit die HanseMerkur vorab hierüber ihre Zustimmung erteilt) pro Versicherungsjahr
Hilfsmittel (soweit die HanseMerkur vorab hierüber ihre Zustimmung erteilt) pro Versicherungsjahr-500 €
Reparaturen von vorhandenen Hilfsmitteln pro Versicherungsjahr
Reparaturen von vorhandenen Hilfsmitteln pro Versicherungsjahr-250 €
Sehhilfen
Sehhilfen-200 €
Operationen
Operationen
Stationäre Heilbehandlungen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlungen)
Stationäre Heilbehandlungen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlungen)
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebskrankheiten pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebskrankheiten pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)-300 €
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gemäß in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gemäß in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen-
Medizinisch notwendiger Zahnersatz mit 80 % des Rechnungsbetrages pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)
Medizinisch notwendiger Zahnersatz mit 80 % des Rechnungsbetrages pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)-1.250 €
Zahnvorsorgeuntersuchungen pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)
Zahnvorsorgeuntersuchungen pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)-200 €
Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen aufgrund von Beschwerden
Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen aufgrund von Beschwerden
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Entbindungen (nach 6 Monaten Wartezeit)
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Entbindungen (nach 6 Monaten Wartezeit)-
Krankentransporte zur stationären Behandlung
Krankentransporte zur stationären Behandlung
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Überführung in das Heimatland oder Bestattung in der Bundesrepublik Deutschland
Überführung in das Heimatland oder Bestattung in der Bundesrepublik Deutschland10.000 €10.000 €
Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit maximal für die Dauer von
Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit maximal für die Dauer von3 Monaten3 Monaten
Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt 31 Tage. Sie entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. Zudem gibt es besondere Wartezeiten, die direkt an den Leistungen vermerkt sind.
Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt 31 Tage. Sie entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. Zudem gibt es besondere Wartezeiten, die direkt an den Leistungen vermerkt sind.
Vorerkrankungen: Für die Behandlung der in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bekannten Krankheiten und Beschwerden sowie deren absehbaren Folgen fällt ein Eigenanteil von 5.000 € an; die Leistungen sind auf maximal 30.000 € begrenzt.
Vorerkrankungen: Für die Behandlung der in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bekannten Krankheiten und Beschwerden sowie deren absehbaren Folgen fällt ein Eigenanteil von 5.000 € an; die Leistungen sind auf maximal 30.000 € begrenzt.
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

25 €25 €
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Haftpflichtversicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BASICTarif PROFI
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens bis
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens bis1 Mio. €2,5 Mio. €
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis10.000 €25.000 €
Schlüsselverlust
Schlüsselverlust-bis 250 €
Schäden im Haushalt der Gastfamilie
Schäden im Haushalt der Gastfamilie10.000 €25.000 €
Abschiebekosten
Abschiebekosten1.000 €5.000 €
Vermögensschäden
Vermögensschäden-10.000 €
Berufshaftpflicht
Berufshaftpflicht-25.000 €
Forderungsausfallversicherung
Forderungsausfallversicherung-10.000 €
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €)Kein Selbstbehalt (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €)
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Unfallversicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BASICTarif PROFI
Versicherungssumme im Invaliditätsfall (Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %) bis
Versicherungssumme im Invaliditätsfall (Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %) bis20.000 €20.000 €
Versicherungssumme im Todesfall
Versicherungssumme im Todesfall10.000 €60.000 €
Versicherungssumme im Todesfall bei Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Versicherungssumme im Todesfall bei Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)5.000 €10.000 €
Versicherungssumme für Bergungskosten
Versicherungssumme für Bergungskosten5.000 €10.000 €
Versicherungssumme für kosmetische Operationen
Versicherungssumme für kosmetische Operationen5.000 €10.000 €
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein SelbstbehaltKein Selbstbehalt
Incoming-Zusatz-Paket (Reisegepäck-Versicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BASICTarif PROFI
Maximale Versicherungssumme je versichertes Schadenereignis: bis
Maximale Versicherungssumme je versichertes Schadenereignis: bis-2.000 €
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör)
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör)-50 % der Versicherungssumme
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), jeweils mit Zubehör
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), jeweils mit Zubehör-bis 250 €
Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör
Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör-bis 750 €
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör-bis 500 €
Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt)
Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt)-bis 500 €
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen-bis 500 €
EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör
EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör-bis 250 €
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

-50 €
Incoming-Zusatz-Paket (Notfall-Versicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BASICTarif PROFI
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen-bis 1.000 €
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
aufgrund Erkrankung, Unfall oder Tod
aufgrund Erkrankung, Unfall oder Tod
aufgrund Entführung bis
aufgrund Entführung bis10.000 €15.000 €
Bei Strafverfolgung
Bei Strafverfolgung
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)1.000 €bis 2.500 €
Darlehen für Strafkaution bis
Darlehen für Strafkaution bis10.000 €15.000 €
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen)
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen)-bis 500 €
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
Verlust von Reisedokumenten
Verlust von Reisedokumenten
Hilfe bei Umbuchungen/ Verspätungen
Hilfe bei Umbuchungen/ Verspätungen
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein SelbstbehaltKein Selbstbehalt

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Fragen und Antworten – Reiseversicherung für ausländische Gäste

Wer kann die Reiseversicherung für ausländische Gäste abschließen?

Ausländer und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland bis 75 Jahre

Die Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland ist ein Angebot für Menschen bis 75 Jahre mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Reiseversicherung gilt für vorübergehende Aufenthalte bis zu 5 Jahren. Deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland können die Reiseversicherung für ausländische Gäste ebenfalls abschließen.

Wann sollte ich die Reiseversicherung für ausländische Gäste abschließen?

Jederzeit vor Einreise oder kurzfristig nach Einreise

Sie können die Reiseversicherung für ausländische Gäste in Deutschland jederzeit vor Beginn Ihrer Reise abschließen. Ein Abschluss ist auch nach der Einreise möglich. Wenn Sie die Reiseversicherung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise abschließen, besteht keine Wartezeit. Schließen Sie zu einem späteren Zeitpunkt ab, besteht eine Wartezeit von 31 Tagen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank werde?

24-Stunden-Notruf-Service kontaktieren

Unser 24-Stunden-Notruf-Service hilft Ihnen rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877 weiter. Das Experten-Team gibt Ihnen Verhaltenstipps, stellt den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her oder organisiert bei Bedarf einen Krankenrücktransport. Nach der Reise füllen Sie das Online-Schadenformular aus und wir erstatten Ihre Ausgaben schnellstmöglich.

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Überschaubare Eigenanteile

In der Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland gibt es pro Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25 €.

In der Reise-Unfall- sowie in der Notfall-Versicherung gibt es keinen Selbstbehalt. Die Reisegepäck-Versicherung (nur im Tarif PROFI) erhebt eine Selbstbeteiligung von 50 €.

In der Reise-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, außer bei:

  • Mietsachschäden und Abschiebung: 20 %, mindestens 50 €
  • Schäden im Haushalt der Gastfamilie: 10 %, mindestens 200 €.
  • Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung: 10 %, mindestens 200 €
Ist mein Heimaturlaub bei langfristigen Auslandsaufenthalten versichert?

Bis zu 6 Wochen im Jahr

Bei der Reiseversicherung für ausländische Gäste bis 5 Jahre ist Ihr Heimaturlaub von bis zu 6 Wochen pro Jahr abgesichert. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Vertrag für mindestens 12 Monate (ohne Anschlussversicherung) abgeschlossen haben.

Kann ich meine Reiseversicherung verlängern?

Antrag auf Anschlussvertrag stellen

Nein, Sie können Ihre Reiseversicherung nicht verlängern. Sie können aber einen Antrag auf einen Anschlussvertrag stellen. Dabei darf die maximale erlaubte Versicherungsdauer (365 Tage bzw. 5 Jahre) insgesamt nicht überschritten werden. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungsdauer stellen und wir dem Anschlussvertrag zustimmen. Versichert sind bei einem Anschlussvertrag nur Versicherungsfälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die NACH Abschluss des Anschlussvertrags neu entstehen.

Wir empfehlen Ihnen die Vertragslaufzeit für den maximal in Frage kommenden Reisezeitraum zu beantragen, da eine Anschlussversicherung immer individuell geprüft wird und ggf. abgelehnt werden kann. Sollten Sie früher von Ihrer Auslandsreise zurückkehren und können dies z.B. mit einem Flugticket belegen, kann der Versicherungsschutz vorzeitig beendet werden. Die zu viel gezahlte Prämie wird Ihnen in diesem Fall zurückerstattet.

Nutzen Sie für die Beantragung eines Anschlussvertrags bitte unser Online-Formular.

Kann ich die Versicherung vorzeitig beenden, falls ich früher zurückreise?

Ja, anteilige Rückerstattung

Die Reiseversicherung für ausländische Gäste können Sie zur nächsten Prämienfälligkeit kündigen, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig beenden. Reichen Sie innerhalb von 31 Tagen nach Ende des Auslandsaufenthaltes einen geeigneten Nachweis für die Beendigung ein (z. B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Wir zahlen Ihnen die Versicherungsprämie anteilig zurück.

Nutzen Sie für eine vorzeitige Vertragsbeendigung bitte unser Online-Formular.

Entdecken Sie den Mobile Pass

Nie mehr Versicherungsunterlagen drucken – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

  • Mobile Pass – digitaler Reisebegleiter

Schon gewusst? Fakten zur Reise­ver­si­che­rung für ausländische Gäste

Tarife für jeden Bedarf

Tarife für jeden Bedarf

Unsere Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland ist die ideale Absicherung für alle, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, und die sich gegen hohe Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfällen schützen möchten. Wählen Sie aus 2 Varianten: Im BASIC-Tarif sind die wichtigsten medizinischen Leistungen wie ambulante Heilbehandlungen, Medikamente oder Operationen abgedeckt. Der PROFI-Tarif umfasst zusätzlich Angebote wie Zahnersatz, Schwangerschafts- oder Kindervorsorgeuntersuchungen.

So ist für jeden die passende Lösung dabei. Zusätzlich zu einer Krankenversicherung können Sie auch ein Incoming Zusatz-Paket aus Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall- und Reisegepäck-Versicherung abschließen.

Visabestimmungen

Visabestimmungen

Private oder geschäftliche Gäste, die mehrere Jahre nach Deutschland kommen, sollten eine umfassende Krankenversicherung für ausländische Besucher abschließen. Bei einer Erkrankung bezahlen sie Arzt- oder Krankenhausbesuche sowie Medikamente in der Regel aus eigener Tasche. Tragen gesetzliche Krankenkassen für EU-Bürger in Notfällen einige Kosten, müssen Nicht-EU-Bürger eine Krankenversicherung für ausländische Gäste nachweisen, um ein Visum zu bekommen.

Vergleichen lohnt sich

Vergleichen lohnt sich

Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland - ein Vergleich der Leistungen lohnt sich: Unser Angebot umfasst die ärztliche Versorgung, ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie den Krankenrücktransport ins Heimatland – und das für kleine Tagesprämien. Im PROFI-Tarif schließt die Krankenversicherung für Ausländer sogar Zahnersatz, Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Entbindungen mit ein. Schützen Sie sich jetzt vor finanziellen Risiken, die in unvorhersehbaren Situationen schnell entstehen können.

Wichtige Dokumente zum Download

Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:

  • Leistungsbeschreibung: Reiseversicherung für ausländische Gäste
  • Preisübersicht: Reiseversicherung für ausländische Gäste
  • Versicherungsbedingungen: Auslandskrankenversicherung bis 1 Jahr und Zusatzpaket bis 5 Jahre (HanseMerkur Reiseversicherung)
  • Versicherungsbedingungen: Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre (Advigon Versicherung)
  • Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Reiseversicherung für ausländische Gäste

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(Beispielpreis pro Tag, Auslandskrankenversicherung, Reisedauer bis 12 Monate)

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