Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Wenn Sie z. B. für ihre Familie eine Versicherung abschließen und ein Familienmitglied vor der Reise krank wird und Sie die Reise nicht antreten können, ist die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für Sie da und springt für die entstehenden Stornokosten ein! Mit unserer Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) sind Sie während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung Ihrer Reise – und das weltweit.
Reiserücktrittsversicherung für eine Reise |
Spartipp
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Leistungsbeschreibung | Download PDF | Download PDF | |
Reiserücktrittsversicherung
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Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
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Anzahl versicherter Reisen | 1 Reise | Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres | |
Maximale Reisedauer Reiserücktrittsversicherung | - | - | |
Maximale Reisedauer Reiseabbruchversicherung | - | 56 Tage pro Reise | |
Geltungsbereich | Weltweit | Weltweit | |
Reisearten | Flug-, Bahn- und Busreisen und eigene Anreise mit dem Auto, Spezialtarife für Schiffsreisen | Flug-, Bahn- und Busreisen und eigene Anreise mit dem Auto, Spezialtarife für Schiffsreisen | |
Günstiger Familientarif | |||
Günstiger Gruppentarif | - | ||
Last-Minute-Tarif | - | ||
Preisübersicht | Download PDF | Download PDF | |
Zahlungsweise | Einmalig bei Abschluss | Jährlich | |
Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung (bis zum 65. Geburtstag) |
43 € (bei einem Reisepreis von 1.000 €) |
49 € (bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise) |
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Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung (bis zum 65. Geburtstag) |
47 € (bei einem Reisepreis von 1.000 €) |
55 € (bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise) |
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() individuell kombinierbar
Leistungsmerkmale | Reiserücktrittsversicherung |
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Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt | |
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Unerwartete schwere Erkrankung | |
Unerwartete schwere Erkrankung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | |
Impfunverträglichkeit | |
Impfunverträglichkeit | |
Organspende/-empfang | |
Organspende/-empfang | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person | |
Unerwartete gerichtliche Ladung | |
Unerwartete gerichtliche Ladung | |
Adoption eines minderjährigen Kindes | |
Adoption eines minderjährigen Kindes | |
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit | |
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit | |
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel | |
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel | |
Schüler-/Studentenschutz: - Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit - Nichtversetzung |
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Schüler-/Studentenschutz: - Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit - Nichtversetzung |
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Verkehrsmittelverspätung | |
Verkehrsmittelverspätung | |
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze | |
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze | |
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise | |
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise | Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person) |
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung | |
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung | keiner |
Leistungsmerkmale | Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) |
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Bei Reiseabbruch | |
Bei Reiseabbruch | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten | |
Bei Unterbrechung der Reise | |
Bei Unterbrechung der Reise | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können | |
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen | |
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen | |
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten | |
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Unerwartete schwere Erkrankung | |
Unerwartete schwere Erkrankung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | |
Impfunverträglichkeit | |
Impfunverträglichkeit | |
Organspende/-empfang | |
Organspende/-empfang | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person | |
Unerwartete gerichtliche Ladung | |
Unerwartete gerichtliche Ladung | |
Adoption eines minderjährigen Kindes | |
Adoption eines minderjährigen Kindes | |
Verkehrsmittelverspätung | |
Verkehrsmittelverspätung | |
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze | |
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze | |
Verkehrsmitelverspätung | |
Verkehrsmittelverspätung | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherter Person) |
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Wohnsitz Deutschland
Die Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).
Hinweise für den Buchungszeitpunkt
Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie abzuschließen, wenn Sie gerne und viel auf Reisen sind. Schon bei mehr als 2 Reisen im Jahr lohnt sich häufig die Versicherung – und schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie eine Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, betriebsbedingter Kündigung oder plötzlichem Arbeitsplatzwechsel nicht antreten können, aber auch falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet abreisen müssen.
Informationen für den Ernstfall
Wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, bitten wir Sie, das Formular für Schadenanzeigen zur Reiserücktrittsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und schnellstmöglich zurückzusenden. Sollten weitere Belege als die im Formular geforderten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung
Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % (mindestens 25 € pro versicherter Person) fällt in der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nur bei ambulant behandelten Erkrankungen an. Bei allen anderen Versicherungsfällen gibt es keine Selbstbeteiligung. In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.
Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich
Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.
Kurzfristige Buchungen werden automatisch erkannt
Als last minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben. Eine Last-Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last-Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.
Familien sparen
Ja. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie im Familientarif können auch 2 Erwachsene abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. In der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise müssen mindestens 2 Erwachsene und 1 Kind zusammen reisen, damit ein Familientarif abgeschlossen werden kann.
Lösen den Versicherungsfall aus
Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen sind die versicherte Person selbst, die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen sowie Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht und versichert haben.
Haben mehr als 6 Personen (oder mehr als 2 Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander.
Definition und Beispiele
Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:
Beispiele für schwere Erkrankungen:
Alle Reisen auf dem Wasser
Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter).
Bitte wählen Sie bei der Buchung die Reiseart „Schiffsreise“ aus (wenn der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise mehr als ein Drittel der Gesamtreisedauer ausmacht, z.B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel).
Ausnahmen: „Blaue Reise“ in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Bitte wählen Sie in diesen Fällen die Reiseart „Flugreise".
Für Schiffsreisen gelten in der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung für eine Reise gesonderte Prämien.
Gilt als Schiffsreise
Bitte wählen Sie während der Buchung Ihrer Reiseversicherung bei Reiseart „Schiffsreise“ aus. Jeder Teilnehmer der Jachtreise muss seinen Anteil selbst versichern. Für die Berechnung der Einzelprämie teilen Sie den Gesamtreisepreis durch die Anzahl der mitreisenden Personen.
Hinweis: Der Skipper muss den gesamten Charter zusätzlich versichern, wenn durch seinen Ausfall der gesamte Charter abgesagt werden muss: Reiseleiterabsicherung
Hinweise für kombinierte Verkehrsmittel
Bei einer Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln wählen Sie bitte bei „Reiseart“ das Hauptverkehrsmittel (z.B. „Flugreise“ oder „Auto-, Bus-, Bahnreise“). Bitte geben Sie in diesem Fall bei Reisepreis den Gesamtreisepreis inklusive weiterer Verkehrsmittel an (z. B. den Zubringer per Bus oder Bahn bei einer Flugreise). Wenn Sie am Urlaubsort zusätzlich einen Mietwagen gemietet haben, müssen auch diese Kosten in den Gesamtreisepreis aufgenommen werden.
Bei einer kombinierten Schiffs-/Rundreise gilt folgende Berechnung: Ist der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise größer als ein Drittel der Gesamtreisedauer (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel), wählen Sie bitte die Reiseart „Schiffsreise“.
Vereinbarte Ablauftermine
Für die Reiserücktrittsversicherung für eine Einzelreise gibt es keine Kündigungsfrist. Die Versicherung wird mit Ende der Reise beendet.
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Mit Beispielrechnung
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die durch die Stornierung einer Reise anfallen, sofern ein versicherter Grund dafür vorliegt. Errechnet wird die Prämie anhand des Reisepreises. In diesen fließen bei Flügen neben dem Grundpreis auch die Steuern, Vermittlerentgelte und Zuschläge ein.
Beispiel:
Grundflugpreis: 649,00 €
Steuern: 312,00 €
Vermittlerentgelt: 50,00 €
Kerosinzuschlag: 30,00 €
Reisepreis: 1.041,00 €
Die Versicherungsprämie wird stufenweise berechnet (z. B. bis zu einem Reisepreis von 1.000 € oder bis zu einem Reisepreis von 1.500 €). In diesem Beispiel wird für die Berechnung der Prämie ein Reisepreis bis 1.500 € als Berechnungsgrundlage gewählt.
Bausteinbuchungen (Buchungen mit verschiedenen Reisebestandteilen) werden mit dem Gesamtreisepreis versichert, auch wenn eine Schiffsprämie enthalten ist. Auch wenn der Reisepreis nur geringfügig über einer Buchungsstufe (bis 500 €) liegt, beispielsweise 530 € muss die nächsthöhere Stufe (bis 750 €) versichert werden.
Produkt-Empfehlung für:
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.