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    Bremst hohe Selbstbeteiligungskosten aus und ergänzt die Kfz-Haftpflicht für Ihr Leihauto.

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    Antworten zu den meist gestellten Fragen rund um das Thema "Reiseversicherungen".

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Unbeschwert in den Urlaub – mit der Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Reiseabbruchversicherung

Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie

Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

  • Vorteilspreis für Familien
  • Günstige Last-Minute-Konditionen
  • Jahres-Versicherung oft ab 2 Reisen pro Jahr günstiger
47 €
(Beispielpreis für eine Reise, inklusive Urlaubsgarantie, Reisepreis von 1.000 €) Berechnen & Buchen
  • Vorteile
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Ihre Vorteile

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Wenn Sie z. B. für ihre Familie eine Versicherung abschließen und ein Familienmitglied vor der Reise krank wird und Sie die Reise nicht antreten können, ist die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für Sie da und springt für die entstehenden Stornokosten ein! Mit unserer Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) sind Sie während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung Ihrer Reise – und das weltweit.

  • Umbuchungskosten bis 6 Wochen vor Reisebeginn aus persönlichen Gründen
  • Stornokosten-Übernahme für die ganze Familie, wenn ein Mitglied der Familie krank wird
  • Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch (in der 1. Urlaubshälfte bekommen Sie den kompletten Reisepreis zurück)
Kontakt
Schaden melden

Tarifvergleich

Reiserücktritts­versicherung für eine Reise
Spartipp
Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Leistungsbeschreibung Download PDF Download PDF
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
() ()
Anzahl versicherter Reisen 1 Reise Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres
Maximale Reisedauer Reiserücktrittsversicherung - -
Maximale Reisedauer Reiseabbruchversicherung - 56 Tage pro Reise
Geltungsbereich Weltweit Weltweit
Reisearten Flug-, Bahn- und Busreisen und eigene Anreise mit dem Auto, Spezialtarife für Schiffsreisen Flug-, Bahn- und Busreisen und eigene Anreise mit dem Auto, Spezialtarife für Schiffsreisen
Günstiger Familientarif
Günstiger Gruppentarif -
Last-Minute-Tarif -
Preisübersicht Download PDF Download PDF
Zahlungsweise Einmalig bei Abschluss Jährlich
Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung (bis zum 65. Geburtstag)

43 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 €)

49 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise)
Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung (bis zum 65. Geburtstag)

47 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 €)

55 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise)
 
Berechnen & Buchen
Berechnen & Buchen

() individuell kombinierbar

Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Reiserücktrittsversicherung
Leistungsmerkmale Reiserücktritts­versicherung
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
Schüler-/Studentenschutz:
- Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Nichtversetzung
Schüler-/Studentenschutz:
- Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Nichtversetzung
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung keiner
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Leistungsmerkmale Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Verkehrsmitelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Selbstbehalt
Selbstbehalt Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherter Person)

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Fragen & Antworten zur Reiserücktrittsversicherung

Wer kann sich versichern?

Wohnsitz Deutschland

Die Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie abzuschließen, wenn Sie gerne und viel auf Reisen sind. Schon bei mehr als 2 Reisen im Jahr lohnt sich häufig die Versicherung – und schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie eine Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, betriebsbedingter Kündigung oder plötzlichem Arbeitsplatzwechsel nicht antreten können, aber auch falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet abreisen müssen.

Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Informationen für den Ernstfall

Wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, bitten wir Sie, das Formular für Schadenanzeigen zur Reiserücktrittsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und schnellstmöglich zurückzusenden. Sollten weitere Belege als die im Formular geforderten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten: 

Verhalten im Notfall 

Schaden melden

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung

Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % (mindestens 25 € pro versicherter Person) fällt in der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nur bei ambulant behandelten Erkrankungen an. Bei allen anderen Versicherungsfällen gibt es keine Selbstbeteiligung. In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.

Bis wann kann ich eine Last-Minute-Reiseversicherung abschließen?

Kurzfristige Buchungen werden automatisch erkannt

Als last minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben. Eine Last-Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last-Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.

Gibt es günstigere Familientarife?

Familien sparen

Ja. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie im Familientarif können auch 2 Erwachsene abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. In der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise müssen mindestens 2 Erwachsene und 1 Kind zusammen reisen, damit ein Familientarif abgeschlossen werden kann.

Wer sind Risikopersonen?

Lösen den Versicherungsfall aus

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen sind die versicherte Person selbst, die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen sowie Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht und versichert haben.

Haben mehr als 6 Personen (oder mehr als 2 Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander.

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:

  • das erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung
  • das erneute Auftreten einer Erkrankung (wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)
  • die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)

Beispiele für schwere Erkrankungen:

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert
  • die gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte die Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann
  • wegen der Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich

Was gilt als Schiffsreise?

Alle Reisen auf dem Wasser

Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter).

Bitte wählen Sie bei der Buchung die Reiseart „Schiffsreise“ aus (wenn der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise mehr als ein Drittel der Gesamtreisedauer ausmacht, z.B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel).

Ausnahmen: „Blaue Reise“ in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Bitte wählen Sie in diesen Fällen die Reiseart „Flugreise". 

Für Schiffsreisen gelten in der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung für eine Reise gesonderte Prämien.

Wie versichere ich einen Jachtcharter?

Gilt als Schiffsreise

Bitte wählen Sie während der Buchung Ihrer Reiseversicherung bei Reiseart „Schiffsreise“ aus. Jeder Teilnehmer der Jachtreise muss seinen Anteil selbst versichern. Für die Berechnung der Einzelprämie teilen Sie den Gesamtreisepreis durch die Anzahl der mitreisenden Personen.

Hinweis: Der Skipper muss den gesamten Charter zusätzlich versichern, wenn durch seinen Ausfall der gesamte Charter abgesagt werden muss: Reiseleiterabsicherung

Wie versichere ich eine Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln?

Hinweise für kombinierte Verkehrsmittel

Bei einer Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln wählen Sie bitte bei „Reiseart“ das Hauptverkehrsmittel (z.B. „Flugreise“ oder „Auto-, Bus-, Bahnreise“). Bitte geben Sie in diesem Fall bei Reisepreis den Gesamtreisepreis inklusive weiterer Verkehrsmittel an (z. B. den Zubringer per Bus oder Bahn bei einer Flugreise). Wenn Sie am Urlaubsort zusätzlich einen Mietwagen gemietet haben, müssen auch diese Kosten in den Gesamtreisepreis aufgenommen werden.

Bei einer kombinierten Schiffs-/Rundreise gilt folgende Berechnung: Ist der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise größer als ein Drittel der Gesamtreisedauer (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel), wählen Sie bitte die Reiseart „Schiffsreise“.

Wo finde ich die Kündigungsfristen?

Vereinbarte Ablauftermine

Für die Reiserücktrittsversicherung für eine Einzelreise gibt es keine Kündigungsfrist. Die Versicherung wird mit Ende der Reise beendet.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Wie werden der Reisepreis und die Versicherungsprämie berechnet?

Mit Beispielrechnung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die durch die Stornierung einer Reise anfallen, sofern ein versicherter Grund dafür vorliegt. Errechnet wird die Prämie anhand des Reisepreises. In diesen fließen bei Flügen neben dem Grundpreis auch die Steuern, Vermittlerentgelte und Zuschläge ein.

Beispiel:
Grundflugpreis: 649,00 €
Steuern: 312,00 €
Vermittlerentgelt: 50,00 €
Kerosinzuschlag: 30,00 €
Reisepreis: 1.041,00 €

Die Versicherungsprämie wird stufenweise berechnet (z. B. bis zu einem Reisepreis von 1.000 € oder bis zu einem Reisepreis von 1.500 €). In diesem Beispiel wird für die Berechnung der Prämie ein Reisepreis bis 1.500 € als Berechnungsgrundlage gewählt.

Bausteinbuchungen (Buchungen mit verschiedenen Reisebestandteilen) werden mit dem Gesamtreisepreis versichert, auch wenn eine Schiffsprämie enthalten ist. Auch wenn der Reisepreis nur geringfügig über einer Buchungsstufe (bis 500 €) liegt, beispielsweise 530 € muss die nächsthöhere Stufe (bis 750 €) versichert werden.

Preisübersicht

Reiseleiterversicherung

Unser Tipp bei begleiteten Gruppenreisen

Ihre Gruppe wird von einen Reiseleiter begleitet? Sichern Sie die komplette Gruppe zusätzlich für den Fall ab, dass Ihr Reiseleiter komplett ausfällt und Sie die Reise als Gruppe nicht mehr antreten wollen.


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