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    Ein Ehepaar sitzt auf einem Segelschiff. Der Mann hält seine Frau in den Armen.
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    Verschieden Personen sitzen an einem Tisch und lachen. Auf dem Tisch kann man Laptops sehen.
    Incoming Versicherung – für ausländische Besucher

    Für ausländische Gäste in Deutschland und zur Absicherung des Schengen-Visums bei Reisen in die EU und die Schengen-Staaten.

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    Drei Studenten mit Büchern in der Hand lachen. Im Hintergrund kann man ein Café sehen.
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Visum-Reiseversicherung – Schutz für ausländische Gäste

Ein Mann steht mit einem Reisepass in der Hand am Flughafen.

Visum-Reiseversicherung für ausländische Besucher

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Erfüllt die EU-Visa-Anforderungen
  • Bis zu 365 Tage abgesichert
36
€

(Beispielpreis pro Reise bei einer Reisedauer von 30 Tagen)

Berechnen & Buchen
Schnelleinstieg
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Ihre Vorteile

Wer sich längere Zeit in Deutschland oder Europa aufhält, benötigt eine Krankenversicherung für den Schengen-Raum. Mit der Visum-Reiseversicherung sind ausländische Gäste gegen Arzt- und Krankenhauskosten abgesichert. Ergänzen Sie Ihren Schutz mit unserem Incoming-Paket aus Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Notfall- sowie einer Reisegepäck-Versicherung.

Abschluss jederzeit vor Einreise in einen Schengen-Staat möglich

Anforderungen erfüllt: Versicherungsschutz erfüllt die behördlichen Anforderungen an ein Schengen-Visum

Keine Selbstbeteiligung in der Auslandskrankenversicherung, Reise-Unfallversicherung und in der Notfall-Versicherung

Tarifübersicht

    Visum-Reiseversicherung
Leistungsbeschreibung
Download PDF
Auslandskrankenversicherung
Zusatz-Paket Incoming:
Reise-Unfallversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
Reisegepäck-Versicherung
im Tarif PROFI
Notfall-Versicherung
Maximale Reisedauer
1 Jahr
Geltungsbereich
EU/Schengen-Staaten
Preisübersicht
Download PDF
Zahlungsweise
Sie wählen: einmalig, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

Beispielpreis Auslandskrankenversicherung
 

1,20 €

(pro Tag)

Beispielpreis Zusatz-Paket (Tarif BASIC)
 

0,27 €

(pro Tag)
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(✓) = optional

Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Auslandskrankenversicherung
LeistungsmerkmaleAuslands­kranken­versicherung
Ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt in Deutschland gem. Gebührenordnung für Ärzte
Ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt in Deutschland gem. Gebührenordnung für Ärzte
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen pro Jahr bis
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen pro Jahr bis300 €
Strahlen- Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Strahlen- Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
schmerzstillende Zahnbehandlung inklusive Zahnfüllung und Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Jahr bis
schmerzstillende Zahnbehandlung inklusive Zahnfüllung und Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Jahr bis300 €
stationäre Behandlungskosten in einem Mehrbettzimmer
stationäre Behandlungskosten in einem Mehrbettzimmer
Transport zur stationären Behandlung
Transport zur stationären Behandlung
Überführungs- oder Bestattungskosten
Überführungs- oder Bestattungskosten
Höchstleistungen je Vertrag und versicherter Person
Höchstleistungen je Vertrag und versicherter Person50.000 €
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt
Incoming-Zusatz-Paket (Notfall-Versicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BASICTarif PROFI
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen-bis 1.000 €
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
aufgrund Erkrankung, Unfall oder Tod
aufgrund Erkrankung, Unfall oder Tod
aufgrund Entführung bis
aufgrund Entführung bis10.000 €15.000 €
Bei Strafverfolgung
Bei Strafverfolgung
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)1.000 €bis 2.500 €
Darlehen für Strafkaution bis
Darlehen für Strafkaution bis10.000 €15.000 €
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen)
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen)-bis 500 €
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
Verlust von Reisedokumenten
Verlust von Reisedokumenten
Hilfe bei Umbuchungen/ Verspätungen
Hilfe bei Umbuchungen/ Verspätungen
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein SelbstbehaltKein Selbstbehalt
Incoming-Zusatz-Paket (Reisegepäck-Versicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BASICTarif PROFI
Maximale Versicherungssumme je versichertes Schadenereignis: bis
Maximale Versicherungssumme je versichertes Schadenereignis: bis-2.000 €
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör)
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör)-50 % der Versicherungssumme
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), jeweils mit Zubehör
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), jeweils mit Zubehör-bis 250 €
Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör
Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör-bis 750 €
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör-bis 500 €
Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt)
Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt)-bis 500 €
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen-bis 500 €
EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör
EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör-bis 250 €
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

-50 €
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Haftpflichtversicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BASICTarif PROFI
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens bis
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens bis1 Mio. €2,5 Mio. €
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis10.000 €25.000 €
Schlüsselverlust
Schlüsselverlust-bis 250 €
Schäden im Haushalt der Gastfamilie
Schäden im Haushalt der Gastfamilie10.000 €25.000 €
Abschiebekosten
Abschiebekosten1.000 €5.000 €
Vermögensschäden
Vermögensschäden-10.000 €
Berufshaftpflicht
Berufshaftpflicht-25.000 €
Forderungsausfallversicherung
Forderungsausfallversicherung-10.000 €
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €)Kein Selbstbehalt (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €)
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Unfallversicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BASICTarif PROFI
Versicherungssumme im Invaliditätsfall (Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %) bis
Versicherungssumme im Invaliditätsfall (Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %) bis20.000 €20.000 €
Versicherungssumme im Todesfall
Versicherungssumme im Todesfall10.000 €60.000 €
Versicherungssumme im Todesfall bei Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Versicherungssumme im Todesfall bei Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)5.000 €10.000 €
Versicherungssumme für Bergungskosten
Versicherungssumme für Bergungskosten5.000 €10.000 €
Versicherungssumme für kosmetische Operationen
Versicherungssumme für kosmetische Operationen5.000 €10.000 €
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein SelbstbehaltKein Selbstbehalt

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Fragen & Antworten Visum Reiseversicherung

Wer kann die Visum-Reiseversicherung in Anspruch nehmen?

Ausländische Besucher bis 75 Jahre

Die Visum-Reiseversicherung gilt für alle visumpflichtigen Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern der EU, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten.

Für diese Gruppen bieten wir keine Visum-Reiseversicherung an:

  • Dauernd Pflegebedürftige oder psychisch Erkrankte
  • Berufssportler
Für welche Staaten benötige ich ein Schengen-Visum?

26 Länder in Europa

Zu den Ländern des Schengener Abkommens gehören aktuell 26 Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, die Schweiz, Spanien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Mit einem Schengen-Visum können Sie sich zwischen diesen Staaten für die Dauer Ihres Aufenthalts (höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Personenkontrolle bewegen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank werde?

24-Stunden-Notruf-Service kontaktieren

Unser 24-Stunden-Notruf-Service hilft Ihnen rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877 weiter. Das Experten-Team gibt Ihnen Verhaltenstipps, stellt den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her oder organisiert bei Bedarf einen Krankenrücktransport. Nach der Reise füllen Sie das Online-Schadenformular aus und wir erstatten Ihre Ausgaben schnellstmöglich.

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Nur in geringem Maße

Bei der Krankenversicherung für ausländische Gäste, der Reise-Unfallversicherung und in der Notfall-Versicherung gibt es keinen Selbstbehalt.

In der Reise-Gepäckversicherung gibt es pro Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 50 €.

In der Reise-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, außer bei:

  • Mietsachschäden und Abschiebung: 20 %, mindestens 50 €
  • Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mindestens 200 €
  • Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung: 10 %, mindestens 200 €
Bis wann kann ich eine Visum-Reiseversicherung abschließen?

Jederzeit vor der Einreise

Bitte schließen Sie die Visum-Reiseversicherung in jedem Fall vor der Einreise nach Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat für die gesamte Aufenthaltsdauer ab.

Was muss ich bei der Reise-Haftpflichtversicherung im Schadenfall beachten?

3-Punkte-Plan

  1. Bekennen Sie sich dem Geschädigten gegenüber auf keinen Fall schuldig und dokumentieren Sie den Unfall durch Fotos, Skizzen etc.
  2. Notieren Sie Namen und Adresse von Anspruchstellern und Zeugen.
  3. Melden Sie den Schaden.

Wichtige Dokumente zum Download

Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:

  • Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Visum Reiseversicherung
  • Leistungsbeschreibung: Visum Reiseversicherung
  • Preisübersicht: Visum Reiseversicherung
  • Versicherungsbedingungen: Visum Reiseversicherung

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