Eine Reiserücktrittsversicherung kennt jeder. Sie ist mittlerweile Standard und wird von vielen Urlaubern für Reisen in Anspruch genommen. Eine Reiseabbruchversicherung dagegen ist noch relativ unbekannt.
Während die Reiserücktrittsversicherung vor Antritt des Urlaubs greift, leistet die Reiseabbruchversicherung, wenn nach Antritt der Reise diese abgebrochen werden muss. Der Abbruch muss dabei unverschuldet und unvorhergesehen und die Beendigung der Reise für den Urlauber nicht mehr zumutbar sein.
Ein wichtiger Grund für den Reiseabbruch ist z. B. die schwere Erkrankung des Reisenden während des Urlaubs. Auch die Erkrankung oder der Tod eines engen Angehörigen ist versichert, wenn der Tourist am Urlaubsort darüber informiert wird und die Rückreise antreten muss.
Andere mögliche Gründe für einen Abbruch von Reisen sind ein schwerer Unfall des Reisenden oder eines engen Familienmitglieds, Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse (Naturkatastrophen) oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Erhält der Versicherte während des Urlaubs die Kündigung und muss die Reise frühzeitig beenden, um sich z. B. um einen neuen Job zu bemühen, übernimmt die Versicherung anteilig die Kosten.
Wichtig: Nur wenn das zum Abbruch führende Ereignis nicht schon vor der Reise „im Raum“ stand, ist ein Versicherungsschutz vorhanden.
Bei Reiseabbruch übernimmt die Versicherung dann einen Teil der Reisekosten und kommt ggf. auch für die Rückreise auf. Dabei erfolgt die Rückreise als normaler Passagier. Ein sehr viel kostspieligerer Krankenrücktransport würde über die Reisekrankenversicherungen abgedeckt werden.
Die Reiseabbruchversicherung kommt für die Umbuchungskosten auf, Mehrkosten für einen längeren Aufenthalt am Urlaubsort und eine spätere Rückreise im Krankheitsfall werden erstattet. Auch nicht in Anspruch genommene Leistungen, z. B. bereits gebuchte Tagesausflüge, übernimmt die Versicherung. Dies kann je nach Reisepreis einen großen Anteil ausmachen.
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