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Reiseabbruchversicherung – die HanseMerkur Urlaubsgarantie

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Sorglos verreisen

Eine Reiserücktrittsversicherung kennt jeder. Sie ist mittlerweile Standard und wird von vielen Urlaubern für Reisen in Anspruch genommen. Eine Reiseabbruchversicherung dagegen ist noch relativ unbekannt.

Während die Reiserücktrittsversicherung vor Antritt des Urlaubs greift, leistet die Reiseabbruchversicherung, wenn nach Antritt der Reise diese abgebrochen werden muss. Der Abbruch muss dabei unverschuldet und unvorhergesehen und die Beendigung der Reise für den Urlauber nicht mehr zumutbar sein.

Angebote

Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie

Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung für eine Reise oder als Jahres-Versicherung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Beginn des Urlaubs vor teuren Stornierungen, wenn Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) sind Sie auch während Ihres Urlaubs weltweit abgesichert. Sie springt ein, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen.

Mehr Informationen & Preise
Hotel-Rücktrittsversicherung

Hotel-Rücktrittsversicherung für ein Hotel-Arrangement

Die Hotel-Rücktrittsversicherung bietet Ihnen neben der Versicherung, die vor dem Hotel-Aufenthalt im Falle einer Stornierung einspringt, auch eine Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie). Die Hotel-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie ist für Hotelaufenthalte in Europa gültig. Sie deckt auch Arrangements wie Mahlzeiten oder Wellness ab.

Mehr Informationen & Preise

Praktische Hinweise

Ein wichtiger Grund für den Reiseabbruch ist z. B. die schwere Erkrankung des Reisenden während des Urlaubs. Auch die Erkrankung oder der Tod eines engen Angehörigen ist versichert, wenn der Tourist am Urlaubsort darüber informiert wird und die Rückreise antreten muss.

Andere mögliche Gründe für einen Abbruch von Reisen sind ein schwerer Unfall des Reisenden oder eines engen Familienmitglieds, Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse (Naturkatastrophen) oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Erhält der Versicherte während des Urlaubs die Kündigung und muss die Reise frühzeitig beenden, um sich z. B. um einen neuen Job zu bemühen, übernimmt die Versicherung anteilig die Kosten.

Optimal abgesichert mit der Reiseabbruchversicherung

Wichtig: Nur wenn das zum Abbruch führende Ereignis nicht schon vor der Reise „im Raum“ stand, ist ein Versicherungsschutz vorhanden.

Bei Reiseabbruch übernimmt die Versicherung dann einen Teil der Reisekosten und kommt ggf. auch für die Rückreise auf. Dabei erfolgt die Rückreise als normaler Passagier. Ein sehr viel kostspieligerer Krankenrücktransport würde über die Reisekrankenversicherungen abgedeckt werden.

Unsere Leistungen bei Reiseabbruch

Die Reiseabbruchversicherung kommt für die Umbuchungskosten auf, Mehrkosten für einen längeren Aufenthalt am Urlaubsort und eine spätere Rückreise im Krankheitsfall werden erstattet. Auch nicht in Anspruch genommene Leistungen, z. B. bereits gebuchte Tagesausflüge, übernimmt die Versicherung. Dies kann je nach Reisepreis einen großen Anteil ausmachen.

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Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.

Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

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