| Reisekrankenversicherung, Reise-Unfall, -Haftpflicht-, Notfallversicherung und Reise-Gepäckversicherung für Ausländer bis zu fünf Jahren Deutschland entdecken Mit der Reiseversicherung für ausländische Gäste bis 5 Jahre pro Tag (bis 65. Geburtstag, Auslandskranken-versicherung) (Preisübersicht, PDF) Ein Schock: Unser Gastprofessor erlitt während seines Aufenthaltes hier einen Herzinfarkt. Gott sei Dank ist er jetzt wieder fit und die Versicherung hat die Kosten übernommen. (Maren J., 47 J.) Reiseversicherung für Ausländer in Deutschland bis zu fünf Jahren Bester Versicherungsschutz für Ihren vorübergehenden Aufenthalt: Kombinieren Sie Ihren individuellen langfristigen Reiseschutz für Aufenthalte in Deutschland und erweitern Sie die Auslandskrankenversicherung mit Reise-Haftpflicht-, Unfall, Notfall und Gepäckversicherung. Sie können sich für Aufenthalte in Deutschland bis zu fünf Jahren absichern. -
Wählen Sie den passenden Tarif für Ihre Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste: - BASIC-Tarif - PROFI-Tarif -
Die Reise-Unfallversicherung sichert Sie bei Unfällen ab. -
Die Reise-Haftpflichtversicherung steht für Sie im Schadenfall ein. -
Die Notfallversicherung steht Ihnen in schwierigen Situationen hilfreich zur Seite -
Die Reise-Gepäckversicherung schützt Sie, wenn Ihr Gepäck beschädigt, gestohlen oder eine Lieferfrist überschritten wird (nur im PROFI-Tarif) Ihre Vorteile -
Ausländische Gäste können die Reiseversicherung jederzeit – auch nach Einreise – abschließen. -
Der umfassende Versicherungsschutz der HanseMerkur Reiseversicherung für ausländische Gäste für Aufenthalte bis fünf Jahre entspricht den EU-Anforderungen. -
Kurzentschlossen? Wenn Sie vorzeitig abreisen wollen, erstatten wir Ihnen anteilig die Versicherungsprämie. -
Sie wollen Ihre Reiseversicherung als ausländischer Gast verlängern? Kein Problem, auf Antrag ist dies auf bis zu fünf Jahre möglich. Auslandskrankenversicherung Ausländische Gäste bis 5 Jahre Wählen Sie zwischen den Tarifen BASIC oder PROFI Wir versichern für Sie: -
ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt in Deutschland gem. Gebührenordnung -
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel -
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300 € je Versicherungsjahr im BASIC-Tarif und zu 100 % im PROFI-Tarif -
Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen -
ärztlich verordnete Hilfsmittel, wenn Sie einen Unfall haben (im BASIC-Tarif bis zu € 500, im PROFI-Tarif zu 100 %) -
medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen aufgrund von Beschwerden -
eine stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer -
den Transport zur stationären Behandlung zum nächsterreichbaren Krankenhaus -
medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport -
die Überführung oder Bestattung bis zu 10.000 € -
die schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr:
Der BASIC-Tarif beinhaltet: – bis zu 500 € Der PROFI-Tarif bietet Ihnen folgende Erstattung: – bis zu 1.000 € -
Der PROFI-Tarif bietet Ihnen zusätzlich folgende Kostenerstattung pro Versicherungsjahr: – Zahnersatz in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages maximal bis zu 1.250 € – Sehhilfen bis zu 200 € – Nach einer Wartezeit von 6 Monaten: -
Nach einer Wartezeit von 6 Monaten bietet Ihnen der PROFI-Tarif außerdem folgende Kostenerstattung pro Versicherungsjahr: – Zahnvorsorgeuntersuchungen bis zu 200 € – Entbindungen und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, sofern die Schwangerschaft bei Versicherungsabschluss noch nicht bestand – Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebskrankheiten bis zu 300 € Reise-Unfallversicherung Wir erstatten Ihnen in der Reise-Unfallversicherung für ausländische Gäste -
im Todesfall Kosten von 10.000 € im Basic-Tarif und 20.000 € im Profi-Tarif -
im Invaliditätsfall Kosten von 20.000 € im Basic-Tarif und 60.000 € im Profi-Tarif -
wenn die Invalidität mehr als 25 % beträgt, steigert sich die Invaliditäts-Leistung um 350 % -
Bergungskosten bis zu 5.000 € im Basic-Tarif und 10.000 € im Profi-Tarif -
Kosten für kosmetischen Operationen bis zu 5.000 € im Basic-Tarif und 10.000 € im Profi-Tarif Reise-Hafpflichtversicherung Wir erstatten in der Haftpflichtversicherung bei folgenden Ereignissen -
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens im BASIC-Tarif bis zu € 1,0 Mio. und im PROFI-Tarif bis zu € 2,5 Mio.. -
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis zu € 10.000 im BASIC-Tarif und € 25.000 im PROFI-Tarif. -
Schäden im Haushalt der Gastfamilie bis zu € 10.000 im BASIC-Tarif und € 25.000 im PROFI-Tarif. -
Bergungskosten bis zu 5.000 € im Basic-Tarif und 10.000 € im Profi-Tarif -
Abschiebekosten bis zu € 1.000 im BASIC-Tarif und € 5.000 im PROFI-Tarif -
Zusätzlich im PROFI-Tarif – Schlüsselverlust € 250 – Vermögensschäden € 10.000 – Berufshaftpflicht € 25.000 – Forderungsausfallversicherung € 10.000 Notfallversicherung Die Notfallversicherung unterstützt Sie auf Reisen -
bei Reise-Abbruch oder verspäteter Rückreise aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod mit einem unbegrenzten Darlehen, bei Entführung mit einem Darlehen von bis zu 10.000 € (BASIC-Tarif) bzw. 15.000 € (PROFI-Tarif) -
durch Organisation eines Reiseruf und die Übernahme der Kosten bei Strafverfolgung mit einem Darlehen bei Haft- und Haftandrohung bis zu 1.000 € (BASIC-Tarif) bzw. 2.500 € (PROFI-Tarif) oder für eine Strafkaution Haftandrohung bis zu 10.000 € (BASIC-Tarif) bzw. 15.000 € (PROFI-Tarif) -
bei Verlust von Zahlungsmitteln mit einem Darlehen bis zu 500 € (im PROFI-Tarif) bzw. Hilfe bei der Sperrung von Kreditkarten etc. -
Hilfe bei der Ersatzbeschaffung bei Verlust von Reisedokumenten -
wenn Familienangehörige krank werden, mit der Erstattung von Rückreisekosten ins Heimatland mit € 1.000 (im PROFI-Tarif) Reise-Gepäckversicherung (nur im PROFI-Tarif) Versicherte Ereignisse – in diesen Fällen sind wir für Sie da: -
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck -
Lieferfristüberschreitungen -
Strafbare Handlungen Dritter -
Schäden bei Verkehrsunfällen -
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse Versicherungssummen - was ist versichert? -
Wir erstatten je Versicherungsfall maximal € 2.000. -
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör) bis zu 50 % der Versicherungssumme. -
Für bestimmte Sachen ist die Entschädigung auf abweichende Summen begrenzt.(s. Tarifübersicht). Das sollten Sie wissen Geltungsbereich | Deutschland bzw. für vorübergehende Reisen in die EU, die Schengen-Staaten, nach Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. Ab einer Versicherungsdauer von mindestens als 12 Monaten besteht Versicherungsschutz auch für Reisen in Ihr Heimatland. | Maximale Reisedauer | Bis 5 Jahre | Abschlusshinweis | Die Reiseversicherung für ausländische Gäste kann jederzeit abgeschlossen werden. | Wer kann sich versichern? | Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland bzw. den Schengen-Staaten aufhalten und die im Zielland keiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen (z.B. als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer). | Zahlungsart | einmalig, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich – per SEPA-Basislastschriftverfahren – per Kreditkarte – per Paypal (bei Aufenthalten bis zu 1 Jahr) | Laufzeit | Sie können maximal einen Aufenthalt von bis zu 5 Jahren absichern. Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem Jahr ist der Risikoträger für die Auslandskrankenversicherung unsere Schwestergesellschaft Advigon Versicherung AG. | Vertragsverlängerung | Innerhalb der Höchstversicherungsdauer von 5 Jahren mit einen Anschlussvertrag möglich (nach Zustimmung des Versicherers). Bitte wenden Sie sich dazu direkt an unsere Kundenbetreuung.
| Vorzeitige Beendigung | Bei vorzeitiger Abreise wird der Vertrag taggenau beendet. Wird die Beendigung nachträglich gemeldet, ist dem Risikoträger ein geeigneter Nachweis (z.B. Flugticket, neuer Versicherungsnachweis) über das Ende der Reise einzureichen. | Altersgrenzen | Bis zum 75. Geburtstag Tarifstufen: bis 18. Geburtstag und zwischen dem 65. bis 75. Geburtstag | Unsere Empfehlung für | Ausländische Gäste in Deutschland | Selbstbeteiligung | Auslandskrankenversicherung: 25 € je Versicherungsfall Reise-Haftpflichtversicherung: - bei Mietsachschäden und Abschiebung:
20 %, mindestens 50,00 € - bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie:
10 %, mindestens 200,00 € - bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung:
10 %, mindestens 200,00 € Reise-Gepäckversicherung: 50 € je Versicherungsfall | Günstigster Tarif | Ab 1,70 € pro Monat (Auslandskrankenversicherung / bis 65. Lebensjahr) | Auslandreisekrankenversicherung für ausländische Gäste bis 5 Jahre Zusatz-Paket Incoming Leistungsmerkmale | Tarif BASIC | Tarif PROFI | Reise-Haftpflichtversicherung | | | Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens bis | 1 Mio. € | 2,5 Mio. € | Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis | 10.000 € | 25.000 € | Schäden im Haushalt der Gastfamilie | 10.000 € | 25.000 € | Abschiebekosten | 1.000 € | 5.000 € | Schlüsselverlust | | 250 € | Vermögensschäden | | 10.000 € | Berufshaftpflicht | | 25.000 € | Forderungsausfallversicherung | | 10.000 € | Selbstbeteiligung | keine, Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungs- ausfallversicherung 10 %, mind. 200 € | keine, Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungs- ausfallversicherung 10 %, mind. 200 € | Reise-Unfallversicherung | | | Versicherungssumme im Invaliditätsfall (Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %) | 20.000 € | 60.000 € | Versicherungssumme im Todesfall | 10.000 € | 20.000 € | Versicherungssumme im Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 5.000 € | 10.000 € | für Bergungskosten | 5.000 € | 10.000 € | für kosmetische Operationen | 5.000 € | 10.000 € | Selbstbeteiligung | keine | keine | Reise-Gepäckversicherung | | | maximale Versicherungssumme je versichertes Schadenereignis | | 2.000 € | Ausnahmen: | | | Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDVGeräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör) | | 50 % der Versicherungssumme | Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), jeweils mit Zubehör Einzel / Familie | | 250 € | Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder,jeweils mit Zubehör | | 750 € | Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör | | | Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) | | 250 € | EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör | | 250 € | Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen | | 500 € | Filme, Bild-, Ton- und Datenträger | | Materialwert | Selbstbeteiligung | | 50 € je Versicherungsfall | Notfallversicherung | | | Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen | | 1.000 € | Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) | | | Erkrankung, Unfall oder Tod | | | Entführung | 10.000 € | 15.000 € | Bei Strafverfolgung | | | Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) | 1.000 € | 2.500 € | Darlehen für Strafkaution | 10.000 € | 15.000 € | Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten | | | Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) | | 500 € | Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten | | | Verlust von Reisedokumenten | | | Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen | | | Selbstbeteiligung | keine | keine | Wer kann diese Versicherung in Anspruch nehmen? Die Krankenversicherung für Ausländische Gäste bis 5 Jahre ist ein Angebot für Personen bis zum 75. Lebensjahr, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und sich vorübergehend in Deutschland, aufhalten. Sie ist außerdem gültig, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.
Nicht versicherbar sind Personen, die dauernd pflegebedürftig sind oder an psychischen Erkrankungen leiden, Personen, die für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedürfen oder eine Tätigkeit gegen Entgelt als Sportler ausüben.
Außerdem kann die Krankenversicherung für Ausländische Gäste bis 5 Jahre nicht für Personen abgeschlossen werden, die einen befristeten Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik besitzen und bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gesamtversicherungsdauer aller während des Aufenthaltes abgeschlossenen Krankenversicherungsverträge einen Zeitraum von fünf Jahren überschritten hat. Ebenfalls nicht versicherbar sind Personen, die im Aufenthaltsland der gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherungspflicht unterliegen. Wann sollte ich diese Versicherung abschließen? Sie können die Auslandskrankenversicherung für Ausländische Gäste bis 5 Jahre jederzeit vor Beginn Ihrer Reise abschließen. Ein Abschluss ist auch nach der Einreise möglich. Wird die Versicherung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise abgeschlossen, besteht keine Wartezeit. Bei einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt besteht eine Wartezeit von 31 Tagen. Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt? Im Versicherungsfall bitten wir Sie, Schäden so gering wie möglich zu halten und alles zu vermeiden, was eine unnötige Kostenerhöhung zur Folge haben kann. Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit dem Risikoträger in Verbindung und füllen Sie das Formular zu Versicherungsfällen vollständig und wahrheitsgemäß aus. Sollten weitere Belege als die im Formular geforderten benötigt werden, setzt sich die Versicherung mit Ihnen in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten: Entstehen Selbstbeteiligungskosten? Pro Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung gibt es einen Selbstbehalt von 25 € und in der Reise-Gepäckversicherung von 50 €. In der Reise-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, außer bei Mietsachschäden und Abschiebung: 20 %, mindestens 50,00 €, bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie, bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung: 10 %, mindestens 200,00 €. In der Reise-Unfallversicherung und in der Notfallversicherung gibt es keinen Selbstbehalt. Welche Leistungen deckt die Versicherung ab? Eine Leistungsübersicht finden Sie hier. Welche Leistungen deckt die Versicherung nicht ab? Von den Leistungen der Krankenversicherung für Ausländische Gäste bis 5 Jahre ausgeschlossen sind vorsätzlich herbeigeführte Fälle des Versicherungsfalls. Das können auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle sowie die Behandlungen infolge von Suizidversuchen sein. Wie teuer ist die Krankenversicherung für Ausländische Gäste bis 5 Jahre? Hier finden Sie die Preisübersicht, PDF. Wer hilft mir bei weiteren Fragen zu dieser Versicherung? Schreiben Sie eine E-Mail oder wählen Sie folgende Service-Hotline. Fachkundige Ansprechpartner der HanseMerkur Reiseversicherung nehmen sich Ihrer Fragen an und helfen gerne weiter. Bei weiteren Fragen könnten auch die folgenden Seiten hilfreich sein: Reisekrankenversicherung für Ausländer in Deutschland Unsere Reiseversicherung für ausländische Gäste ist die ideale Absicherung für alle Ausländer, die sich bis zu fünf Jahre in Deutschland aufhalten und eine umfassende Reiseversicherung benötigen. Neben einer Auslandskrankenversicherung kann auch eine Reise-Haftpflicht- und eine Reise-Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Auslandskrankenversicherung steht in verschiedenen Tarifvarianten zur Verfügung. So ist für jeden die passende Lösung dabei. Umfassende Leistungen Ausländische Gäste, die mehrere Jahre in Deutschland leben möchten, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen, sollten sich rechtzeitig um einen optimalen Reise-Krankenversicherungsschutz kümmern. Speziell für diesen Bedarf bieten wir eine zeitlich befristete Versicherung für eine maximale Aufenthaltsdauer bis zu fünf Jahren an. Der Geltungsbereich bezieht sich auf Deutschland und erstreckt sich weiter auf die EU-Staaten sowie die Schweiz und Liechtenstein. Über einen so langen Zeitraum es nicht auszuschließen, dass auch zahnmedizinische und medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Die Leistungen umfassen die ärztliche Versorgung, ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie in argen Fällen den Rücktransport in das Heimatland oder gar bei Tod die Übernahme der Überführungskosten. Die Versicherung schließt im PROFI-Tarif Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Entbindungen mit ein. Unsere Reise-Krankenversicherung erfüllt alle Anforderungen der EU und schützt den ausländischen Besucher vor finanziellen Risiken, die in all diesen unvorhersehbaren Situationen schnell entstehen können. Die Details des Leistungsumfangs entnehmen Sie den Tarifübersichten oder sprechen Sie uns einfach an. | Benötigen Sie Hilfe? Sie haben die folgenden Möglichkeiten: (Ortstarif) Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 - 18 Uhr Schadenfall |