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Geschäftsreiseversicherung – Perfekter Schutz für Ihre beruflichen Reisen

Business-Versicherungen

Geschäftsreiseschutz

  • Für alle beruflich bedingten Reisen
  • Weltweit gültig
  • Individuell kombinierbare Leistungen
45
€

(Beispielpreis für eine Reise, Reisepreis 1.000 €, Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung)

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Ihre Vorteile

Abgesagte Meetings, Krankheit oder Verspätungen – bei Geschäftsreisen kommt schnell etwas dazwischen. Mit unserem Geschäftsreiseschutz sichern Sie sich gegen hohe Storno-, Umbuchungs- oder Arztkosten ab. Kombinieren Sie Ihre Business-Reiseversicherung individuell nach Ihren Anforderungen.

Privatbehandlung: In der Krankenversicherung werden Sie als Privatpatient im Ausland behandelt und haben freie Krankenhauswahl

Reiseabbruch: Bei Abbruch in der ersten Hälfte Ihrer Geschäftsreise erhalten Sie den vollen Reisepreis zurück (in der zweiten Hälfte:  tatsächlich entstandene Zusatzkosten)

Verkehrsmittelverspätung: Erstattung der Hinreisemehrkosten oder nicht beanspruchter Reiseleistungen

Tarifbausteine – Stellen Sie Ihr persönliches Paket individuell zusammen

Bausteine Geschäftsreiseschutz:
Auslandskrankenversicherung

Reiserücktritts- & Abbruch-Versicherung

Reisegepäck-Versicherung

Leistungsbeschreibung
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Preise

15 €

ab 13 €

(abhängig vom Reisepreis)    

9 €

Preisübersicht
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Zahlungsweise
Einmalig bei Abschluss
Versicherungssumme
je nach Leistung

(siehe Leistungsbeschreibung)
Reisepreis bis 10.000 €bis 2.000 €
Geltungsbereich
Weltweit 
(Auslandskrankenversicherung gilt nur im Ausland)
 
Anzahl der versicherten Reisen
Einmalig
Maximale Reisedauer    
31 Tage

Beispielpreis für

  • Reiserücktritts & Abbruch-Versicherung
-

45 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 €) 
-

Beispielpreis für

  • Reiserücktritts- & Abbruch-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
-

54 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 €) 

Beispielpreis für

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reiserücktritts- & Abbruch-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung

69 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 €) 
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Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Auslandskrankenversicherung
Leistungsmerkmale Auslands­kranken­versicherung
Hilfestellung und Kostenübernahme
Hilfestellung und Kostenübernahme
Ambulante Behandlung beim Arzt
Ambulante Behandlung beim Arzt
Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel und Hilfsmittel
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel und Hilfsmittel
Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten
Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten
Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, wenn die Schwangerschaft während der Reise eintritt
Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, wenn die Schwangerschaft während der Reise eintritt
Notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland
Notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland
Neugeborene von versicherten Personen sind mit Vollendung der Geburt zum Tarif ihrer Eltern krankenversichert. Voraussetzung ist, dass
  • Sie über diesen Vertrag eine Reise-Krankenversicherung bei uns abgeschlossen haben und
  • der Versicherungsvertrag mindestens seit 3 Monaten ununterbrochen bestand und
  • das Neugeborene innerhalb von 2 Monaten nach dem Tag der Geburt rückwirkend bei uns versichert wird und
  • kein anderweitiger Versicherungsschutz für das Neugeborene besteht.
Transport zum nächst erreichbaren Arzt/Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
Transport zum nächst erreichbaren Arzt/Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport
Überführung und Bestattung im Ausland
Überführung und Bestattung im Ausland
Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Organisation und Kostenübernahme
Organisation und Kostenübernahme
Information über Ärzte vor Ort
Information über Ärzte vor Ort
Informationsübermittlung zwischen Ärzten
Informationsübermittlung zwischen Ärzten
Psychologischer Beistand über unseren Reise-Notruf-Service
Psychologischer Beistand über unseren Reise-Notruf-Service
Medizinischer Dolmetscher-Service
Medizinischer Dolmetscher-Service
Arzneimittelversand
Arzneimittelversand
Gepäckrückholung
Gepäckrückholung
Krankenbesuch wegen eines Krankenhausaufenthaltes des Versicherten, wenn der Auslandsaufenthalt länger als 5 Tage dauert
Krankenbesuch wegen eines Krankenhausaufenthaltes des Versicherten, wenn der Auslandsaufenthalt länger als 5 Tage dauert
Zusätzliche Hotelkosten , wenn der gebuchte Aufenthalt wegen eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert werden muss, bis
Zusätzliche Hotelkosten, wenn der gebuchte Aufenthalt wegen eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert werden muss, bis 2.500 €
Die Betreuung der versicherten minderjährigen Kinder, wenn die begleitenden Erwachsenen z. B. schwer erkranken
Die Betreuung der versicherten minderjährigen Kinder, wenn die begleitenden Erwachsenen z.B. schwer erkranken.
Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
  • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld bis 14 Tage pro Tag in Höhe von 50 €
  • bei ambulanter Behandlung ein Pauschalbeitrag in Höhe von 25 €
Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
  • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld bis 14 Tage pro Tag in Höhe von 50 €
  • bei ambulanter Behandlung ein Pauschalbeitrag in Höhe von 25 €
Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
Business-Reiserücktrittsversicherung
Leistungsmerkmale Reiser­ücktritts­versicherung
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Selbstkündigung des Mitarbeiters oder Kollegen desselben Unternehmens, der für die Dauer der Reise die versicherte Person vertritt
Selbstkündigung des Mitarbeiters oder Kollegen desselben Unternehmens, der für die Dauer der Reise die versicherte Person vertritt
Unvorhersehbare und unverschuldete Ablehnung des für die Reise notwendigen Visums der versicherten Person
Unvorhersehbare und unverschuldete Ablehnung des für die Reise notwendigen Visums der versicherten Person
Absage des Geschäftstermins durch den Geschäftspartner
Absage des Geschäftstermins durch den Geschäftspartner
Fehlende erforderliche Montageteile
Fehlende erforderliche Montageteile
Begründete Seminarabsage durch den Seminaranbieter
Begründete Seminarabsage durch den Seminaranbieter
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Selbstbehalt
Selbstbehalt Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherter Person)
Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Leistungsmerkmale Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Reisegepäck-Versicherung
Leistungsmerkmale Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme für Einzelpersonen
Versicherungssumme für Einzelpersonen 2.500 €
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz
Zeitwert mitgeführter Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden, z. B. durch Raub, Verkehrsunfälle oder Brände
Zeitwert mitgeführter Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden, z. B. durch Raub, Verkehrsunfälle oder Brände
Kosten für notwendige Ersatzkäufe, wenn das Reisegepäck nicht am selben Tag ausgeliefert wird, bis
Kosten für notwendige Ersatzkäufe, wenn Reisegepäck nicht am selben Tag ausgeliefert wird, bis 500 €

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Fragen und Antworten Geschäftsreiseschutz

Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Schaden online oder per Post einreichen

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Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:

  • das erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung
  • das erneute Auftreten einer Erkrankung (wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)
  • die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)

Beispiele für schwere Erkrankungen:

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert
  • die gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte die Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann
  • wegen der Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich

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