HanseMerkur
  • FAQ
  • Daten ändern
  • Schaden online melden
  • Vertriebspartner
  • Partner-Login
  • Deutschland International
    • Österreich
    • Polen
    • Schweiz
  • Deutsch Sprache wechseln
    • Englisch
  • Reiseversicherungen
    Zurück
    • Corona-Reiseschutz
    • Auslandskrankenversicherungen
      • Auslandskrankenversicherung
      • Langzeit-Auslandskrankenversicherung
      • Reiseversicherung für Schüler & Studenten
      • Au Pair-Versicherung
    • Reiserücktrittsversicherungen
      • Reiserücktritts-& Reiseabbruch-Versicherung
      • Reiserücktrittsversicherung Deutschland
      • Reiserücktrittsversicherung für Europa
    • Reiseversicherungspakete
      • Reiseschutz 4- und 5-Sterne
      • Reiseschutz für Deutschland
      • Reiseschutz für Europa
      • Jahresschutz Gold & Platin
    • Spezialversicherungen
      • Mietwagen-Schutz
      • Fahrradversicherung
      • Reisegepäck-Versicherung
      • Event- und Hochzeitsfeierversicherung
      • ...mehr
    • Incoming Versicherungen
      • Deutschlandschutz für ausländische Urlauber
      • Reiseversicherung für ausländische Gäste
      • Young Travel
      • Visum-Reiseversicherung
      • Reiseversicherung für ausländische Gruppen
    • Geschäftsreiseschutz
    • Corporate Travel
    • Alle Reiseversicherungen im Überblick
    Coronavirus & Reiseversicherungen

    Häufig gestellte Fragen zum Thema COVID-19

    Zu den FAQ
    Reiseversicherungspakete
    Jahres-Versicherungen – so oft reisen, wie Sie möchten

    Sie verreisen mehr als einmal pro Jahr? Dann profitieren Sie von unseren Sonderkonditionen für Jahres-Versicherungen.

    Jahresversicherungen
  • Service
    Zurück
    • Notfall
    • Kontakt aufnehmen
      • Virtueller Assistent
    • Daten ändern
      • Persönliche Daten ändern
      • Vertragsdaten ändern
      • Vertrag beenden
    • Unterlagen anfordern
      • Kopie Versicherungsschein
      • Bestätigung Corona-Zusatzschutz
      • Bestätigung Auslandskrankenversicherung
      • Bestätigung Incoming Krankenversicherung
      • Beitragsbescheinigung
    • Schaden melden
    • Zahlung & Sicherheit
      • Bezahlmöglichkeiten
      • Kreditkartensicherheit PCI
      • Sichere Online-Buchung
    • Downloadcenter
      • Allgemeine Versicherungsbedingungen
      • Schadenformulare
    • FAQ
    • Testsiegel und Auszeichnungen
    • Mobile Pass – digitaler Reisebegleiter
    • Alle Services im Überblick
    Coronavirus & Reiseversicherungen

    Häufig gestellte Fragen zum Thema COVID-19

    Zu den FAQ
    Insolvenzbedingte Absage
    Informationen zur Insolvenzversicherung
    Insolvenz
  • Gut zu wissen
    Zurück
    • Warum Reiseschutz
      • Gründe für Auslandskrankenversicherung
      • Gründe für Reiserücktrittsversicherung
      • Gründe für Reiseversicherungspakete
      • ...mehr
    • Versicherungsvergleiche
      • Vergleich Corona-Reiseversicherungen
      • Vergleich Auslandskrankenversicherungen
      • Vergleich Reiserücktrittsversicherungen
      • ...mehr
    • Reiseziele
      • Ägypten
      • Argentinien
      • Australien
      • ...mehr
    • Glossar
    • Versicherungswissen
      • Corona-Reiseschutz
      • Miet-Camper-Schutz
      • E-Bike-Versicherung
      • Reise-Krankenversicherung
      • ...mehr
    • Reiseratgeber
      • Reisemedizin & Reiseapotheke
      • Checkliste Camping
      • ...mehr
    • Reisethemen
      • Skiurlaub
      • Urlaub in einer Ferienwohnung
      • Familien & Kinder
      • ...mehr
    • Alle Themen im Überblick
    Coronavirus & Reiseversicherungen

    Häufig gestellte Fragen zum Thema COVID-19

    Zu den FAQ
    Mobile Pass HanseMerkur
    Entdecken Sie den Mobile Pass

    Nie mehr Versicherungsunterlagen drucken – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

    Mobile Pass
  • Suche
    Zurück

    Suche

  • Homepage
  • Reiseversicherungen
  • Versicherungswissen
  • Corona-Reiseschutz

Corona-Reiseschutz – das Plus für Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

Corona-Reiseschutz

Corona-Zusatzschutz

  • Bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne
  • Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen
  • Ohne Selbstbehalt
9
€

(Beispielpreis für eine Reise, Corona-Reiseschutz separat, Reisepreis von 1.000 €)

Berechnen & buchen
Jetzt mit
gesenkten
Prämien
Schnelleinstieg
  • Vorteile
  • Tarifübersicht
  • Leistungen
  • Corona
  • Fragen & Antworten
  • Unser Tipp
  • Downloads
  • Berechnen & buchen

Ihre Vorteile

Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz! Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in unseren Reiseversicherungen inkludiert ( Übersicht Corona-Leistungen). Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung abschließen können, möchten wir Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub bieten.

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit ihrer Reiseversicherung oder separat abschließen. So können Sie den Schutz Ihrer bestehenden Versicherung auch nachträglich ergänzen.

Die spezielle Corona-Absicherung ist ein Add-On zu unseren Produkten, die eine Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie beinhalten. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:

Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)

Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise

Tarifübersicht

Corona-Reiseschutz
Leistungsbeschreibung
Download PDF
Zusatzschutz Rücktrittsversicherung
Zusatzschutz Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) 
Zusatzprodukt
Nur in Verbindung mit einer Reise­rücktritt­versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise gültig
Geltungsbereich
Weltweit
Anzahl der versicherten Reisen
1 Reise
Preisübersicht
Download PDF
Zahlungsweise
Einmalig bei Abschluss

Beispielpreis Corona-Reiseschutz (bei nachträglicher Buchung)

(bei einem Reisepreis von 1.000 € ) 

9 € 

Berechnen & Buchen

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Corona-Reiseschutz

(bei einem Reisepreis von 1.000 € ) 

53 € 

Berechnen & Buchen
Corona-Reiseversicherungen im Vergleich

Corona-Reiseversicherungen im Vergleich

Welche Corona-Absicherungen sind in unseren Reiseversicherungen bereits inbegriffen sind und welche Zusatzleistungen bietet der Corona-Reiseschutz?

Jetzt vergleichen

Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Corona-Zusatzschutz Reiserücktrittsversicherung
Leistungsmerkmale Reiserücktritts­versicherung
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
Selbstbehalt
Selbstbehalt Kein Selbstbehalt
Corona-Zusatzschutz Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Leistungsmerkmale Coronaschutz Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu 2.500 €.
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird.
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird.
Selbstbehalt
Selbstbehalt Kein Selbstbehalt

ekomi – letzte Kundenbewertungen

/ 5
Alle Bewertungen

Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiserücktritt

 

Corona-FAQ Reiseabbruch

 

Fragen und Antworten Corona-Reiseschutz

Mit welchem Reiseschutz kann ich den Corona-Zusatzschutz kombinieren?

Reiseversicherungen mit Reiserücktrittsversicherung

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit folgenden Reiseversicherungen abschließen:

  • Reiserücktrittsversicherung Produktinformationen & Buchung
  • Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie Produktinformationen & Buchung
  • 4-Sterne-Komfort-Schutz Produktinformationen & Buchung 
  • 5-Sterne-Premium-Schutz Produktinformationen & Buchung
  • Deutschlandschutz Produktinformation & Buchung
  • Hotel-Reiseschutz Produktinformation & Buchung

Wenn Sie für Ihre Reise bereits eine Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen haben oder über eine Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur verfügen,, können Sie den Corona-Reiseschutz auch einzeln abschließen

Jetzt einzeln abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Wann muss ich den Coronaschutz abschließen?

Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung

Der Corona-Reiseschutz muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wenn Sie über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen, sollten Sie den Corona-Reiseschutz jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich abschließen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Coronaschutz nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können. 

Nachträglich zu bestehendem Reiseschutz abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Was unterscheidet den Corona-Reiseschutz von der normalen Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie?

Vergleich ansehen

Beim Corona-Reiseschutz handelt es sich um ein Produkt, dass Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung abschließen können. Damit erweitern Sie die Leistungen Ihrer Versicherung.

Welche Leistungen in welchem Produkt enthalten sind, sehen, Sie in unserem Corona-Versicherungsvergleich.

Kann ich den Coronaschutz für Schiffsreisen abschließen?

Ja, gilt auch für Schiffsreisen

Sie können den Corona-Reiseschutz zu gleichen Preisen auch für Schiffreisen abschließen. 

Gilt der Corona-Reiseschutz auch bei einer Reisewarnung?

Ja, auch bei Reisewarnung – aber kein versicherter Grund

Der Corona-Reiseschutz bietet bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.

Eine Reisewarnung stellt im Rahmen der Reise-Rücktrittsversicherung und der der Urlaubsgarantie aber kein versichertes Ereignis dar. Bei einer Stornierung aufgrund einer Reisewarnung sollte Sie vorab Kontakt mit Ihrem Veranstalter oder Ihrer Buchungsstelle aufnehmen und eine Umbuchung prüfen.

Kann der Corona-Reiseschutz für Gruppen abgeschlossen werden?

Auch für Gruppen

Der Corona-Reiseschutz kann auch für Gruppen abgeschlossen werden.

Ist ein hohes Ansteckungsrisiko versichert?

Nein, nur bei Quarantäne

Ein hohes Ansteckungsrisiko oder die Angst zu erkranken stellen kein versichertes Ereignis dar.

Kann ich den Coronaschutz für Schiffsreisen abschließen?

Ja, gilt auch für Schiffsreisen

Sie können den Corona-Reiseschutz zu gleichen Preisen auch für Schiffreisen abschließen. 

Kann ich den Corona-Reiseschutz abschließen, wenn ich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung habe?

Für jede Reise abschließen

Ja, Sie können den Corona-Reiseschutz zusätzlich jeweils pro Reise abschließen. Der Corona-Reiseschutz und muss nicht gekündigt werden, er läuft nach Beendigung der Reise von allein aus. 

Bin ich auch abgesichert, wenn ein kompletter Landkreis unter Quarantäne gestellt wird?

Nur bei persönlicher Quarantäne

Nein, das ist nicht abgesichert. Wir leisten, wenn für Sie oder eine Risikoperson persönlich Quarantäne angeordnet wird. Wir leisten nicht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson aufgrund behördlich angeordneter lokaler (z. B. Wohngebäudekomplex), regionaler (z.B. Stadtteile, Städte oder Landkreise) oder überregionaler (mehr als eine Stadt, ein Landkreis  betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird.

Welche Unterlagen reiche ich im Schadenfall ein?

Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis

Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:

  • Kopie der Buchungsbestätigung
  • Kopie des Versicherungsnachweises
  • Adressdaten des Versicherungsnehmers
  • Bankverbindung für Erstattungen

Lesen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Schaden melden, und nutzen Sie unsere Online-Schadenmeldung

Unser Tipp: Testsieger HanseMerkur mit Corona-Reiseschutz 

Wussten Sie, dass die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung von Stiftung Warentest Finanztest im Test 01/2022 mit der Note SEHR GUT (1,5) Testsieger ist? Als einziger Versicherer bieten wir mit unserem Zusatz-Paket zudem einen kompletten Corona-Rundumschutz an.

Wichtige Dokumente zum Download

Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:

  • Preisübersicht: Corona-Reiseschutz
  • Leistungsbeschreibung: Corona-Reiseschutz
  • Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Corona-Reiseschutz
  • Versicherungsbedingungen: Corona-Reiseschutz
Corona-Reiseschutz berechnen & direkt buchen
Dies ist eine mehrzeilige Fehlermeldung mitlinkDies ist eine mehrzeilige Fehlermeldung Dies ist eine mehrzeilige Fehlermeldung

Wählen Sie bei der Buchung bequem aus folgenden Zahlungsarten aus: 

Zahlungsmethoden
  • Corona-Reiseschutz Corona-Reiseschutz
  • Reiserücktritt &... Reiserücktritt &...
  • Reiserücktritt &... Reiserücktritt &...

Corona-Reiseschutz

Corona-Reiseschutz

ab 5
€

pro Person und Reise

Jetzt buchen

Reiserücktritt & Corona-Reiseschutz

Reiserücktritt & Corona-Reiseschutz

ab 10
€

pro Person oder Familie, bis 64 Jahre, pro Flugreise

Jetzt buchen

Reiserücktritt & Reise-Abbruch & Corona-Reiseschutz

Reiserücktritt & Reise-Abbruch & Corona-Reiseschutz

ab 11
€

pro Person oder Familie, bis 64 Jahre, pro Flugreise

Jetzt buchen

Produkt-Empfehlung für:  

Wohnen Sie in der Schweiz?

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.

Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

Jetzt zur Schweizer Seite wechseln

  • Besuchen Sie uns auf:
International:
Deutsche Flagge Deutschland
  • Österreichische Flagge Österreich
  • Polnische Flagge Polen
  • Schweizer Flagge Schweiz

Bewertungen – Transparenz ist uns wichtig

Ekomi-Siegel silver
4.7 / 5
5993 Rezensionen

Unternehmen

  • Kontakt
  • Über uns
  • Geschichte
  • Kennzahlen
  • Versicherungsgruppe
  • Stellenangebote
  • Partner
  • Presse
  • WebCam Alsterblick

Vertriebspartner

  • Partner-Login
  • Vorteile
  • Buchungsmöglichkeiten
  • Partner werden
  • Roadshows & Messen
  • Referenzen
  • ©2022 HanseMerkur Reiseversicherung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Haftungsausschluss / Disclaimer
Kontakt aufnehmen
Fragen stellen
Schaden melden