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    Ein Ehepaar sitzt auf einem Segelschiff. Der Mann hält seine Frau in den Armen.
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    Für ausländische Gäste in Deutschland und zur Absicherung des Schengen-Visums bei Reisen in die EU und die Schengen-Staaten.

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Unbeschwert in den Urlaub – mit der Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Reiseabbruch-Versicherung

Ein Ehepaar sitzt in einem bunten Boot. Im Hintergrund kann man Häuser sehen.
Stiftung Warentest Reiserücktrittsversicherung Testsieger Sehr Gut 1,4
Stiftung Warentest Jahres-Reiserücktrittsversicherung Gut 1,6

Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

  • Optional mit Corona-Zusatzschutz
  • Vorteilspreis für Familien
  • Günstige Last-Minute Konditionen
  • Jahres-Versicherung oft ab 2 Reisen pro Jahr günstiger
49
€

(Beispielpreis für eine Reise, inkl. Urlaubsgarantie, Reisepreis 1.000 €, bis 65. Geburtstag)

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Ihre Vorteile

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Wenn Sie z. B. für ihre Familie eine Versicherung abschließen und ein Familienmitglied vor der Reise krank wird und Sie die Reise nicht antreten können, ist die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für Sie da und springt für die entstehenden Stornokosten ein! Mit unserer Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) sind Sie während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung Ihrer Reise – und das weltweit.

Umbuchungskosten bis 6 Wochen vor Reisebeginn aus persönlichen Gründen

Stornokosten-Übernahme für die ganze Familie, wenn ein Mitglied der Familie krank wird

Optional mit Corona-Zusatzschutz: Absicherung bei Quarantäne

Testsieger bei Stiftung Warentest Finanztest

Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch (in der 1. Urlaubshälfte bekommen Sie den kompletten Reisepreis zurück)

Tarifvergleich

Reiserücktritts­versicherung für eine Reise
Spartipp
Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Leistungsbeschreibung
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Reiserücktrittsversicherung 
Reiserücktrittsversicherung Highlights:
  • Erstattung der Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nichtnutzung eines Mietobjektes).
  • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
  • Keine Selbstbeteiligung, ausgenommen sind ambulant behandelte Erkrankungen
Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) 
Reiseabbruch-Versicherung Highlights:
  • Bei Reiseabbruch Erstattung der Rückreisekosten. In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.
  • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise, z. B. bei einer Rundreise.
  • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung, wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag.
Corona-Zusatzschutz (Reiserücktritts­versicherung & Urlaubsgarantie) 
Corona-Reiseschutz:

Der Corona-Reiseschutz ergänzt Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung mit einer zusätzlichen Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flughafen abgewiesen werden (Verweigerung der Beförderung) bzw. am Anreisetag Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen. 

Nur gültig mit Hauptprodukt.

Separat abschließbar
Zusatzprodukt Aktiv-Urlaub Plus
Aktiv-Urlaub Plus

Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

  • Reiserücktritt: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgerät abhandenkommt.
  • Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgeräte abhandenkommt.
  • Reisegepäck: Zusätzliche Versicherungssumme für Sportgeräte € 1.500

Nur gültig mit Hauptprodukt.

-
Zusatzprodukt Camping-Urlaub Plus Europa
Camping-Urlaub Plus Europa

Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

  • Reiserücktritt/Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist ein erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug und die Überbuchung des Campingplatzes
  • Reisegepäck: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung (z. B. Zelte, Vordach, Campingmöbel und Haushaltsgeräte)

Nur gültig mit Hauptprodukt.

-
Anzahl versicherter Reisen
1 ReiseBeliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres
Maximale Reisedauer Reiserücktrittsversicherung
--
Maximale Reisedauer Reiseabbruch-Versicherung
-56 Tage pro Reise
Geltungsbereich
Weltweit
Reisearten
Flug-, Bahn- und Busreisen und eigene Anreise mit dem Auto

Spezialtarife für Schiffsreisen
Alle Reisearten
Günstiger Familientarif
Günstiger Gruppentarif
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Last-Minute-Tarif
-
Preisübersicht
Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie

Corona-Zusatzschutz

Aktiv-Urlaub Plus 

Camping-Urlaub Plus Europa
Jahresversicherung
Zahlungsweise
Einmalig bei AbschlussJährlich

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung

(bis zum 65. Geburtstag, bei einem Reisepreis von 1.000 €)

44 €

für 1 Reise


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49 €

pro Jahr

(beliebig viele Reisen) Berechnen & Buchen

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung 

(bis zum 65. Geburtstag, bei einem Reisepreis von 1.000 €)

49 €

für 1 Reise


Berechnen & Buchen

54 €

pro Jahr

(beliebig viele Reisen) Berechnen & Buchen

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Corona-Zusatzschutz

(bis zum 65. Geburtstag, bei einem Reisepreis von 1.000 €)

53 €

für 1 Reise


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Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmaleReiserücktritts­versicherung
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Nichtversetzung
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Nichtversetzung
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine ReiseKein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung 
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt

Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
LeistungsmerkmaleReiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben oder Wirbelstürmen am Urlaubsort
Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben oder Wirbelstürmen am Urlaubsort
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Corona-Zusatzschutz Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmaleReiserücktritts­versicherung
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dan liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dan liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Am Tag der Hinreise (Reisebeginn) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Am Tag der Hinreise (Reisebeginn) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt
Corona-Zusatzschutz Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
LeistungsmerkmaleCoronaschutz Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu2.500 €
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dann liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dann liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Am Tag der Rückreise (Reiseende) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Am Tag der Rückreise (Reiseende) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

kein Selbstbehalt
Zusatzprodukt Aktiv-Urlaub Plus
LeistungsmerkmaleAktiv-Urlaub Plus
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)

Versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiesbstahl)
  • Erwartete Sportunfähigkeit (versicherte Person oder mitreisende Risikopersonen)
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)

Versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiesbstahl)
  • Erwartete Sportunfähigkeit (versicherte Person oder mitreisende Risikopersonen)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung)

Versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruch/Diebbstahl)
  • Erwartete Sportunfähigkeit (versicherte Person oder mitreisende Risikopersonen)
Versicherte Leistung:
  • Erstattung von Leihgebühren bis zu 500 € bei Beschädigung Ihres Sportgeräts
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung)

Versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruch/Diebbstahl)
  • Erwartete Sportunfähigkeit (versicherte Person oder mitreisende Risikopersonen)
Versicherte Leistung:
  • Erstattung von Leihgebühren bis zu 500 € bei Beschädigung Ihres Sportgeräts
Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)
  • Zusätzlicher Versicherungssumme für Sportgeräte: 1.500 €
Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)
  • Zusätzlicher Versicherungssumme für Sportgeräte: 1.500 €
Zusatzprodukt Camping-Urlaub Plus Europa
LeistungsmerkmaleCamping-Urlaub Plus Europa
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung):
  • Zusätzlich versichertes Ereignis: Erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
  • Bei Überbuchung des Campingplatzes: Übernahme der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft (begrenzt auf 100 € je Nacht)
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung):
  • Zusätzlich versichertes Ereignis: Erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
  • Bei Überbuchung des Campingplatzes: Übernahme der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft (begrenzt auf 100 € je Nacht)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung  (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung):
  • Zusätzlich versichertes Ereignis: Erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
  • Bei Überbuchung des Campingplatzes: Übernahme der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft
    (begrenzt auf 100 € je Nacht)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung  (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung):
  • Zusätzlich versichertes Ereignis: Erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
  • Bei Überbuchung des Campingplatzes: Übernahme der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft
    (begrenzt auf 100 € je Nacht)
Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung):
  • Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung Ihre Campingausrüstung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnendächer, Solaranlagen, Campingmöbel und Haushaltsgeräte). Hierzu zählen auch Elektrofahrräder und E-Scooter
  • Entschädigungssumme bis zu 2.000 €
Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung):
  • Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung Ihre Campingausrüstung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnendächer, Solaranlagen, Campingmöbel und Haushaltsgeräte). Hierzu zählen auch Elektrofahrräder und E-Scooter
  • Entschädigungssumme bis zu 2.000 €

ekomi – letzte Kundenbewertungen

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Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiserücktritt

 

Corona-FAQ Reiseabbruch

 

Fragen & Antworten Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Produktdetails Corona-Reiseschutz

Wer kann sich versichern?

Wohnsitz Deutschland

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).

Wie kann ich eine Reiserücktrittsversicherung für Gruppen abschließen?

In Buchungsstrecke "Gruppe" auswählen

Sie können die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung für eine Reise auch für Gruppen ganz einfach online abschließen. Folgen Sie den Buchungslinks auf dieser Seite und wählen in der Buchungsstrecke bei der Frage "Wer reist?" das Feld "Gruppe" aus.

Preisübersicht

Bei begleiteten Gruppen empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Reiseleiter-Versicherung. Damit sichern Sie sich für den Fall ab, dass Ihr Reiseleiter komplett ausfällt und Sie die Reise als Gruppe nicht mehr antreten wollen. Dieser Zusatz muss separat abgeschlossen werden: Reiseleiter-Absicherung abschließen

Die Jahresversicherungen sind für Gruppen nicht abschließbar.

Gibt es spezielle Tarife für Klassenfahrten oder Gruppenreisen für junge Leute?

Günstige Konditionen für Gruppen von jungen Leuten

Für Klassenfahrten und Gruppenreise für Personen bis zu 30 Jahren bieten wir eine eigene Gruppenversicherung für Schüler und junge Leute an mit besonders günstigen Konditionen an.

Mehr Informationen zu Gruppenversicherung für junge Leute

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie abzuschließen, wenn Sie gerne und viel auf Reisen sind. Schon bei mehr als 2 Reisen im Jahr lohnt sich häufig die Versicherung – und schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie eine Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, betriebsbedingter Kündigung oder plötzlichem Arbeitsplatzwechsel nicht antreten können, aber auch falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet abreisen müssen.

Bis wann kann ich eine Last-Minute-Reiseversicherung abschließen?

Kurzfristige Buchungen werden automatisch erkannt

Als last minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben. Eine Last-Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last-Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.

Wann muss ich den Corona-Reiseschutz abschließen?

Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung

Der Abschluss des Corona-Reiseschutzes muss bis spätestens 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Corona-Reiseschutz nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können. 

Nachträglich zu bestehendem Reiseschutz abschließen

Zusammen mit Reiseschutz neu abschließen

Kann ich den Corona-Reiseschutz auch als Jahresversicherung abschließen?

Für eine Reise

Wir bieten den Corona-Reiseschutz nur als Einzelversicherung an. Wenn Sie trotzdem von den günstigen Jahresversicherungen der HanseMerkur profitieren möchten, können Sie den Corona-Reiseschutz bei Bedarf für einzelne Reisen hinzubuchen. 

Jetzt einzeln abschließen

Was unterscheidet den Corona-Reiseschutz von der normalen Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie?

Vergleich ansehen

Beim Corona-Reiseschutz handelt es sich um ein Produkt, dass Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung abschließen können. Damit erweitern Sie die Leistungen Ihrer Versicherung.

Welche Leistungen in welchem Produkt enthalten sind, sehen, Sie in unserem Corona-Versicherungsvergleich.

Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Informationen für den Ernstfall

Wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, bitten wir Sie, das Formular für Schadenanzeigen zur Reiserücktrittsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und schnellstmöglich zurückzusenden. Sollten weitere Belege als die im Formular geforderten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten: 

Verhalten im Notfall 

Schaden melden

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung

Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % (mindestens 25 € pro versicherter Person) fällt in der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nur bei ambulant behandelten Erkrankungen an. Bei allen anderen Versicherungsfällen gibt es keine Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.

In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.

Gibt es günstigere Familientarife?

Familien sparen

Ja. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie im Familientarif können auch 2 Erwachsene abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. In der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise müssen mindestens 2 Erwachsene und 1 Kind zusammen reisen, damit ein Familientarif abgeschlossen werden kann.

Wer sind Risikopersonen?

Lösen den Versicherungsfall aus

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall in der Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruch-Versicherung auslösen können. Risikopersonen können Mitreisende oder die Angehörigen der Versicherten bzw. Mitreisenden sein.

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:

  • das erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung
  • das erneute Auftreten einer Erkrankung (wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)
  • die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)

Beispiele für schwere Erkrankungen:

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert
  • die gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte die Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann
  • wegen der Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich
Was gilt als Schiffsreise?

Alle Reisen auf dem Wasser

Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter).

Bitte wählen Sie bei der Buchung die Reiseart „Schiffsreise“ aus (wenn der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise mehr als ein Drittel der Gesamtreisedauer ausmacht, z.B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel).

Ausnahmen: „Blaue Reise“ in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Bitte wählen Sie in diesen Fällen die Reiseart „Flugreise". 

Für Schiffsreisen gelten in der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung für eine Reise gesonderte Prämien. 

Wie versichere ich einen Jachtcharter?

Gilt als Schiffsreise

Bitte wählen Sie während der Buchung Ihrer Reiseversicherung bei Reiseart „Schiffsreise“ aus. Jeder Teilnehmer der Jachtreise muss seinen Anteil selbst versichern. Für die Berechnung der Einzelprämie teilen Sie den Gesamtreisepreis durch die Anzahl der mitreisenden Personen.

Hinweis: Der Skipper muss den gesamten Charter zusätzlich versichern, wenn durch seinen Ausfall der gesamte Charter abgesagt werden muss: Reiseleiterabsicherung

Wie versichere ich eine Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln?

Hinweise für kombinierte Verkehrsmittel

Bei einer Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln wählen Sie bitte bei „Reiseart“ das Hauptverkehrsmittel (z.B. „Flugreise“ oder „Auto-, Bus-, Bahnreise“). Bitte geben Sie in diesem Fall bei Reisepreis den Gesamtreisepreis inklusive weiterer Verkehrsmittel an (z. B. den Zubringer per Bus oder Bahn bei einer Flugreise). Wenn Sie am Urlaubsort zusätzlich einen Mietwagen gemietet haben, müssen auch diese Kosten in den Gesamtreisepreis aufgenommen werden.

Bei einer kombinierten Schiffs-/Rundreise gilt folgende Berechnung: Ist der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise größer als ein Drittel der Gesamtreisedauer (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel), wählen Sie bitte die Reiseart „Schiffsreise“.

Wo finde ich die Kündigungsfristen?

Vereinbarte Ablauftermine

Für die Reiserücktrittsversicherung für eine Einzelreise gibt es keine Kündigungsfrist. Die Versicherung wird mit Ende der Reise beendet.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Wann endet meine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

Automatische Verlängerung

Jahres-Reiseversicherungen verlängern sich ohne Ihr Zutun automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigen.
 

Wie werden der Reisepreis und die Versicherungsprämie berechnet?

Mit Beispielrechnung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die durch die Stornierung einer Reise anfallen, sofern ein versicherter Grund dafür vorliegt. Errechnet wird die Prämie anhand des Reisepreises. In diesen fließen bei Flügen neben dem Grundpreis auch die Steuern, Vermittlerentgelte und Zuschläge ein.

Beispiel:
Grundflugpreis: 649,00 €
Steuern: 312,00 €
Vermittlerentgelt: 50,00 €
Kerosinzuschlag: 30,00 €
Reisepreis: 1.041,00 €

Die Versicherungsprämie wird stufenweise berechnet (z. B. bis zu einem Reisepreis von 1.000 € oder bis zu einem Reisepreis von 1.500 €). In diesem Beispiel wird für die Berechnung der Prämie ein Reisepreis bis 1.500 € als Berechnungsgrundlage gewählt.

Bausteinbuchungen (Buchungen mit verschiedenen Reisebestandteilen) werden mit dem Gesamtreisepreis versichert, auch wenn eine Schiffsprämie enthalten ist. Auch wenn der Reisepreis nur geringfügig über einer Buchungsstufe (bis 500 €) liegt, beispielsweise 530 € muss die nächsthöhere Stufe (bis 750 €) versichert werden.

Preisübersicht

Kann ich den Reisepreis für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung nachträglich für eine Reise erhöhen?

Erhöhung möglich

Sie haben eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit einem bestimmten Reisepreis abgeschlossen und habe einmalig eine teurere Reise gebucht und möchten diese absichern? Kein Problem, Sie können für eine bestimmte Reise einen höheren Reisepreis vereinbaren. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Service-Team: Kontaktformular

Telefon: 040 4119-1919 (Montag - Freitag von 08.00 –18.00 Uhr)
 

Im Video erklärt – Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

Kurz & knapp: alle wichtigen Informationen rund um die Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie. Was, wann und warum?

Video anschauen

Unser Zusatzschutz

Mutter, Vater und ihre zwei Kinder sitzen an einem Campingtisch und singen.

Camping-Urlaub in Europa – mit unserem Extra-Schutz

Sie planen einen Camping-Urlaub in Europa? Dann ist unsere Camping-Urlaub Plus Europa genau das Richtige für Sie. Er erweitert Ihren gebuchten Reiseschutz und ist genau auf Camping-Bedürfnisse angepasst. Einfach zusammen mit Ihrer Reiseversicherung abschließen.  

Reiseschutz Camping
Eine Mann und eine Frau sind im Wasser und tragen eine Taucherbrille mit Schnorchel.

Aktiv-Urlaub weltweit – mit unserem Extra-Schutz

Sie planen eine Skireise oder einen Tauchurlaub? Dann ist unsere Aktiv-Urlaub Plus genau das Richtige für Sie. Er erweitert Ihren gebuchten Reiseschutz und ist genau auf die Bedürfnisse eines Sport-Urlaubs angepasst. Einfach zusammen mit Ihrer Reiseversicherung abschließen.  

Extra-Schutz Aktiv-Urlaub

Unser Tipp

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und lehnt sich zurück.

Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt

Sie möchten Ihren Eigenanteil bei der Versicherung für eine Reise bei ambulant behandelten Krankheiten auf null reduzieren? Schließen Sie den Selbstbehalt bei der Buchung einfach aus.

Ohne Selbstbehalt buchen
Eine Reisegruppe befindet sich in einer Altstadt. Eine Frau zeigt mit ihrem Finger auf ein Gebäude.

Unser Tipp bei begleiteten Gruppenreisen

Ihre Gruppe wird von einen Reiseleiter begleitet? Sichern Sie die komplette Gruppe zusätzlich mit einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung für den Fall ab, dass Ihr Reiseleiter komplett ausfällt und Sie die Reise als Gruppe nicht mehr antreten wollen.


Reiseleiterabsicherung

Entdecken Sie den Mobile Pass

Nie mehr Versicherungsunterlagen drucken – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

  • Mobile Pass – digitaler Reisebegleiter

Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung für Deutschland

Sie verreisen in Deutschland? Informieren Sie sich über die günstige Reiserücktrittversicherung  für Ihre Deutschlandreise. Sie können die Reiserücktrittversicherung plus Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) auch mit einer Notfall-Versicherung, einer Reisegepäck-Versicherung und einem Autoreiseschutzbrief kombinieren. 

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  • Leistungsbeschreibung: Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung (für eine Reise)
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  • Preisübersicht: Corona-Reiseschutz
  • Preisübersicht: Übernahme des Selbstbehalts
  • Preisübersicht: Camping-Urlaub Plus Europa
  • Preisübersicht: Aktiv-Urlaub Plus

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(Beispielpreis für 1 Reise, Reiserücktritt & Corona-Reiseschutz, Reisepreis 1.000 €, bis 65. Geburtstag )

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