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Jahres-Reiserücktritts-& -Reiseabbruch-Versicherung für beliebig viele Reisen

Mutter, Vater und deren zwei Töchter sitzen auf einem Bett und probieren ihren Koffer zu zu bekommen.
Stiftung Warentest Jahres-Reiserücktrittsversicherung Gut 1,6

Jahres-Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

  • Jahresversicherung schon ab 2 Reisen pro Jahr günstiger
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Günstige Familientarife
49
€

(Beispielpreis pro Jahr, Reisepreis bis 1.000 € je Reise, ohne Reiseabbruch-Versicherung)

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Ihre Vorteile

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Wenn Sie z. B. für Ihre Familie eine Versicherung abschließen und ein Familienmitglied vor der Reise krank wird und Sie die Reise nicht antreten können, ist die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für Sie da und springt für die entstehenden Stornokosten ein! Mit unserer Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) sind Sie während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung Ihrer Reise – und das weltweit.

Umbuchungskosten bis 6 Wochen vor Reisebeginn aus persönlichen Gründen

Stornokosten-Übernahme für die ganze Familie, wenn ein Mitglied der Familie krank wird

Optional mit Corona-Zusatzschutz: Absicherung bei Quarantäne

Testsieger bei Stiftung Warentest Finanztest

Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch (in der 1. Urlaubshälfte bekommen Sie den kompletten Reisepreis zurück)

Tarifübersicht

Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Leistungsbeschreibung
Download PDF
Reiserücktrittsversicherung 
Reiserücktrittsversicherung Highlights:
  • Erstattung der Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nichtnutzung eines Mietobjektes).
  • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
  • Keine Selbstbeteiligung, ausgenommen sind ambulant behandelte Erkrankungen
Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) 
Reiseabbruch-Versicherung Highlights:
  • Bei Reiseabbruch Erstattung der Rückreisekosten. In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.
  • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise, z. B. bei einer Rundreise.
  • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung, wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag.
Corona-Zusatzschutz (Reiserücktritts­versicherung & Urlaubsgarantie) 
Corona-Reiseschutz:

Der Corona-Reiseschutz ergänzt Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung mit einer zusätzlichen Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flughafen abgewiesen werden (Verweigerung der Beförderung) bzw. am Anreisetag Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen. 

Nur gültig mit Hauptprodukt.

Separat abschließbar
Anzahl versicherter Reisen
Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres
Maximale Reisedauer Reiserücktrittsversicherung
-
Maximale Reisedauer Reiseabbruch-Versicherung
56 Tage pro Reise
Geltungsbereich
Weltweit
Reisearten
Alle Reisearten
Günstiger Familientarif
Günstiger Gruppentarif
-
Last-Minute-Tarif
-
Preisübersicht
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Jährlich

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung

(bis zum 65. Geburtstag)

49 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise)  Berechnen & Buchen

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung

(bis zum 65. Geburtstag)

54 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise) Berechnen & Buchen

Corona-Zusatzschutz

9 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise) 

Corona-Reiseschutz separat abschließen

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Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmaleReiserücktritts­versicherung
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Nichtversetzung
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Nichtversetzung
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine ReiseKein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung 
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt

Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
LeistungsmerkmaleReiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben oder Wirbelstürmen am Urlaubsort
Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben oder Wirbelstürmen am Urlaubsort
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.

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Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiserücktritt

 

Corona-FAQ Reiseabbruch

 

Fragen und Antworten Jahres-Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Wer kann sich versichern?

Wohnsitz Deutschland

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.


Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Informationen für den Ernstfall

Wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, bitten wir Sie, das Formular für Schadenanzeigen zur Reiserücktrittsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und schnellstmöglich zurückzusenden. Sollten weitere Belege als die im Formular geforderten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten: 

Verhalten im Notfall 

Schaden melden

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Kein Selbstbehalt

Es gibt keinen Selbstbehalt in der Jahresversicherung

Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.

Gibt es günstigere Familientarife?

Familien sparen

Ja. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie im Familientarif können auch 2 Erwachsene abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer sind Risikopersonen?

Lösen den Versicherungsfall aus

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall in der Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruch-Versicherung auslösen können. Risikopersonen können Mitreisende oder die Angehörigen der Versicherten bzw. Mitreisenden sein.

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:

  • das erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung
  • das erneute Auftreten einer Erkrankung (wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)
  • die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist)

Beispiele für schwere Erkrankungen:

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert
  • die gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte die Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann
  • wegen der Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich
Wo finde ich die Kündigungsfristen?

Automatische Verlängerung

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Wann endet meine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

Automatische Verlängerung

Jahres-Reiseversicherungen verlängern sich ohne Ihr Zutun automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigen.
 

Kann ich den Reisepreis für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung nachträglich für eine Reise erhöhen?

Erhöhung möglich

Sie haben eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit einem bestimmten Reisepreis abgeschlossen und habe einmalig eine teurere Reise gebucht und möchten diese absichern? Kein Problem, Sie können für eine bestimmte Reise einen höheren Reisepreis vereinbaren. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Service-Team: Kontaktformular

Telefon: 040 4119-1919 (Montag - Freitag von 08.00 –18.00 Uhr)
 

Wie werden der Reisepreis und die Versicherungsprämie berechnet?

Mit Beispielrechnung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die durch die Stornierung einer Reise anfallen, sofern ein versicherter Grund dafür vorliegt. Errechnet wird die Prämie anhand des Reisepreises. In diesen fließen bei Flügen neben dem Grundpreis auch die Steuern, Vermittlerentgelte und Zuschläge ein.

Beispiel:
Grundflugpreis: 649,00 €
Steuern: 312,00 €
Vermittlerentgelt: 50,00 €
Kerosinzuschlag: 30,00 €
Reisepreis: 1.041,00 €

Die Versicherungsprämie wird stufenweise berechnet (z. B. bis zu einem Reisepreis von 1.000 € oder bis zu einem Reisepreis von 1.500 €). In diesem Beispiel wird für die Berechnung der Prämie ein Reisepreis bis 1.500 € als Berechnungsgrundlage gewählt.

Bausteinbuchungen (Buchungen mit verschiedenen Reisebestandteilen) werden mit dem Gesamtreisepreis versichert, auch wenn eine Schiffsprämie enthalten ist. Auch wenn der Reisepreis nur geringfügig über einer Buchungsstufe (bis 500 €) liegt, beispielsweise 530 € muss die nächsthöhere Stufe (bis 750 €) versichert werden.

Preisübersicht

Im Video erklärt – Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

Kurz & knapp: alle wichtigen Informationen rund um die Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie. Was, wann und warum?

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Ergänzen Sie Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung mit einer zusätzlichen Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flughafen abgewiesen werden (Verweigerung der Beförderung) bzw. am Anreisetag Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen. Bitte separat und für jede Reise abschließen!

Corona-Reiseschutz

Wichtige Dokumente zum Download

Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:

  • Leistungsbeschreibung: Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung (als Jahresversicherung)
  • Preisübersicht: Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung (als Jahresversicherung)
  • Versicherungsbedingungen: Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung (als Jahresversicherung)
  • Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung (als Jahresversicherung)

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