Sicher mit dem Fahrrad zur Schule
Mit dem Fahrrad werden Kinder selbständiger. Damit das Fahrradfahren auch sicher ist, sollten Eltern ein paar Dinge berücksichtigen.
Keine Aufsichtspflicht der Schule
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause. Daher sind für den Schulweg die Eltern (oder ältere Schüler selbst) verantwortlich. Sie entscheiden, ob ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen. Und dabei ist es unerheblich, ob die Kinder in der Grundschule bereits eine Radfahrprüfung abgelegt haben oder nicht. Aber die Eltern müssen natürlich dafür Sorge tragen, dass ihr Kind die Verkehrsregeln kennt und sicher auf dem Fahrrad fahren kann.
Gehwegnutzung
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Kindern im Grundschulalter grundsätzlich das Radfahren im Verkehr. Es gibt aber Sonderregeln für diese Altersgruppe, die bei der Benutzung von Rad- und Gehwegen beachtet werden müssen (§2 Abs. 5 StVO).
Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr gilt:
Es muss der Gehweg benutzt werden, wenn es keinen Radweg gibt (ist eine Aufsichtsperson dabei, darf auch diese den Gehweg benutzen). Auf Fußgänger muss dabei Rücksicht genommen werden. Ist ein Radweg vorhanden darf dieser genutzt werden. Wenn eine Fahrbahn überquert wird, muss das Kind absteigen.
Unfallversicherung
Und wenn dann doch etwas passiert? Auf dem gesamten Schulweg sind die Kinder – unabhängig vom Alter – durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.