Möchten Sie während Ihrer Schwangerschaft verreisen, ist der Schutz durch eine geeignete Reiseversicherung besonders wichtig. Sollten Sie aufgrund von Komplikationen nicht reisen können, sichert Sie eine Reiserücktrittsversicherung gegen hohe Stornokosten ab. Planen Sie eine Auslandsreise, haben Sie mit einer Auslandskrankenversicherung die Gewissheit, stets ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Erfahren Sie, wie Sie die Reiseversicherungen der HanseMerkur bei Schwangerschaft absichern und worauf Sie bei der Reisebuchung unbedingt achten sollten.
Sind Sie schwanger oder möchten schwanger werden, empfehlen wir auch hinsichtlich Ihres Versicherungsschutzes vorausschauend zu planen. Denn der Verlauf einer Schwangerschaft ist nicht vorhersehbar. Sind Sie bei der Reisebuchung bereits schwanger und müssen vor Reiseantritt aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen die Reise absagen, bietet Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung Rückhalt. Wenn Sie die Reise nicht antreten können oder umbuchen müssen, erhalten Sie die anfallenden Stornokosten vollständig zurück. Dies umfasst auch die Stornokosten für Personen, mit denen Sie die Reise zusammen gebucht haben – wie z. B. Ihren Lebensgefährten oder Ehepartner. Sie werden erst nach der Reisebuchung schwanger und entscheiden sich aufgrund dessen gegen Ihre Reise? Auch dann greift die Reiserücktrittsversicherung.
Praktisch: Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur sichert Sie neben Reiserücktritt auch bei Reiseabbruch ab. Brechen Sie Ihre Reise aufgrund von Komplikationen während der Schwangerschaft ab, erstatten wir Ihnen die Rückreisekosten und in den ersten acht Tagen den Reisepreis Ihres ausgefallenen Urlaubes. Sie haben Freizeitaktivitäten wie Yoga-Kurse oder Wellnessanwendungen im Voraus gebucht? Ihre gebuchten Reiseleistungen erhalten Sie von uns ab dem 9. Tag anteilig retour.
Planen Sie eine Auslandsreise, sollten Sie unterwegs auf einen umfassenden Reiseschutz zurückgreifen können. Die Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur sichert Sie auf Reisen bis zu 365 Tagen weltweit ab. Planen Sie mehrere Reisen während Ihrer Schwangerschaft, haben Sie die Möglichkeit, unseren Auslandskrankenschutz auch als Jahresversicherung abzuschließen. In beiden Varianten erstatten wir die Kosten ...
Sofern Sie von Ihrer Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn erfahren, erstatten wir zusätzlich die Kosten für …
Gut zu wissen: Wir erkennen außerdem die Untersuchungs- und Behandlungsrechnungen von Hebammen oder Geburtenhelfer an, wenn die Kosten nicht gleichzeitig durch einen Arzt in Rechnung gestellt werden.
Haben Sie eine Frühgeburt vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche, übernehmen wir die Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Gerade bei einer Schwangerschaft ist ein kombinierter Reiseschutz aus Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Innerhalb unserer Reiseversicherungspakete haben die Möglichkeit, den Versicherungsschutz aus beiden zu verbinden. So übernehmen wir Ihre Stornokosten bei möglichem Reiserücktritt oder –abbruch und sichern Sie während einer Auslandsreise umfangreich ab. Möchten Sie eine Reise bis zu 45 Tagen absichern, eignet sich der 5-Sterne Premium Schutz: Neben einem Auslandskrankenschutz und der Versicherung bei Reiserücktitt und –abbruch profitieren Sie zusätzlich von einer Notfall-, Reiseunfall- und Reise-Gepäckversicherung. Verreisen Sie mit dem Auto, erhalten Sie außerdem einen Autoreiseschutzbrief mit Unfall- und Pannenhilfe.
Möchten Sie während Ihrer Schwangerschaft verreisen und sich auf Ihrer Reise absichern, ist es wichtig, dass Sie bei Abschluss einer Reiseversicherung gesund sind und Ihre Schwangerschaft stabil ist. Sprechen Sie im besten Fall den Zeitpunkt Ihrer Reise mit Ihrem Arzt und ggf. mit dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft (bei Flugreisen) ab. So können Sie sicherstellen, dass alle Beteiligten einen gewählten Termin befürworten. Eine geeignete Reisezeit liegt beispielsweise zwischen dem vierten und siebten Monat. Nach den ersten drei Monaten hat sich die Schwangerschaft in der Regel stabilisiert und Nebenwirkungen wie morgendliche Übelkeit werden weniger.
Im letzten Schwangerschaftsdrittel sind Flugreisen schwieriger. Viele Fluggesellschaften nehmen Schwangere ab der 36. Schwangerschaftswoche nicht mehr oder nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests mit. In diesem Fall sollten Sie sich im Urlaub im besten Fall in der Nähe einer gynäkologischen Klinik aufhalten, falls es zu einer Frühgeburt kommen sollte.
Erfahren Sie erst nach der Reisebuchung von Ihrer Schwangerschaft ist es umso wichtiger, dass Ihr behandelnder Arzt Ihre Reisedaten als „unkritisch“ einstuft. Liegt der erwartete Geburtstermin Ihres Kindes etwa zu nah vor oder nach der Reise, können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen.
Ja, innerhalb unserer Auslandskrankenversicherung ist neben einem medizinisch notwendigen auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland abgesichert. Erachtet es der behandelnde Arzt im Ausland z. B. aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen oder einer unerwarteten Geburt im Ausland für sinnvoll, dass Sie weiter in Deutschland behandelt werden? In dem Fall übernehmen wir die Kosten für den Rücktransport zum nächsten geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.