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    Ein Ehepaar sitzt auf einem Segelschiff. Der Mann hält seine Frau in den Armen.
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    Verschieden Personen sitzen an einem Tisch und lachen. Auf dem Tisch kann man Laptops sehen.
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    Für ausländische Gäste in Deutschland und zur Absicherung des Schengen-Visums bei Reisen in die EU und die Schengen-Staaten.

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    Drei Studenten mit Büchern in der Hand lachen. Im Hintergrund kann man ein Café sehen.
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Leben & Arbeiten in Deutschland – Reiseschutz für Expats & Gäste aus dem Ausland

Drei Studenten sitzen an einem Tisch in einer Bibliothek und arbeiten.

Reiseversicherungen für Expats & Gäste

  • Für Langzeit-Aufenthalte bis 5 Jahre
  • Erfüllt die Anforderungen der EU
  • Optional mit Zusatzpaket
Versicherungsvergleich
Schnelleinstieg
  • Arbeiten mit Visum
  • Sozialversicherungspflicht
  • Anforderungen
  • Versicherungsvergleich
  • Unsere Empfehlungen
  • Passender Reiseschutz

Neben ausländischen Studenten und Au-pairs entscheiden sich auch immer mehr Fachkräfte aus dem Ausland dafür, für eine gewisse Zeit in Deutschland zu leben. Gerade für Expatriates – kurz Expats – aus international tätigen Unternehmen ist der deutsche Arbeitsmarkt attraktiv. Dabei ist die Organisation des Auslandsaufenthalts und die Ankunft in einem fremden Land nicht immer leicht: Wie erhalten Sie ein Visum und eine Arbeitserlaubnis? Welche Versicherung erfüllt Ihre Voraussetzungen am besten? Wir helfen Ihnen bei der Reisevorbereitung.

Wer muss ein Visum für den Aufenthalt in Deutschland beantragen?

Damit die Ankunft und erste Zeit in Deutschland gelingt, sollten Sie Ihren Aufenthalt im Vorfeld gut vorbereiten. Ein Visum zu beantragen, das auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht, steht dabei ganz oben auf der Liste.

Doch wer benötigt überhaupt einen Aufenthaltstitel in Deutschland? Leben Sie innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, benötigen Sie kein Visum für den Aufenthalt und die Arbeit in Deutschland. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland gilt lediglich eine Meldepflicht in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.

Nationales Visum vor oder nach der Einreise?

Ein Mann steht im Anzug und mit einem Reisepass in der Hand am Flughafen.

Staatsangehörige aller anderen Länder, die länger als 90 Tage in Deutschland leben, arbeiten oder studieren möchten, müssen ein Nationales Visum beantragen. Dieses ist Voraussetzung, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Besonderheit: Kommen Sie aus Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, Großbritannien, Nordirland oder den USA, können Sie Ihr Visum auch erst nach der Einreise nach Deutschland bei der Ausländerbehörde einholen.

Das Visum bzw. den Aufenthaltstitel erteilt die ausstellende Behörde dabei zusammen mit der Arbeitserlaubnis. Wichtig: Für beides müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland mit einem Mietvertrag nachweisen. Als Staatangehöriger nicht genannter Länder müssen Sie i.d.R. vor der Ankunft nach Deutschland ein Visum bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes beantragen.

Wer kann sich für die "Blaue Karte EU" bewerben?

Haben Sie einen ausländischen Universitätsabschluss und erhalten ein Jobangebot in Deutschland mit einer Mindestgehaltsgrenze von 56.800 Euro brutto (für Mangelberufe gilt eine niedrigere Grenze), können Sie sich für die sogenannte Blaue Karte EU – auch "EU Blue Card" –  beantragen. Sie ermöglicht Zu- bzw. Auswanderern und deren Familien ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht.

Wer ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig?

Wer in Deutschland eine Arbeit aufnimmt, ist in den meisten Fällen sozialversicherungspflichtig. Was bedeutet das? Indem Sie als Arbeitnehmer Abgaben zur Sozialversicherung vom Ihrem Bruttolohn abführen, profitieren Sie von den Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung. In der Regel sind alle inländischen und ausländischen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, bei denen das monatliche Einkommen über der Grenze von 450 € liegt. Ausgenommen von der Sozialversicherungspflicht sind in Deutschland neben Minijobbern aber auch Selbstständige, Beamte und Studenten. 

Darüber hinaus gibt es einige Sonderregelungen:

Nicht unter das deutsche Sozialversicherungsrecht fallen ausländische Arbeitnehmer, die 

  • von ihrem Arbeitgeber nach Deutschland entsandt wurden oder
  • in mehreren Staaten beschäftigt oder selbstständig tätig sind oder 
  • aufgrund einer Ausnahmevereinbarung den Rechtsvorschriften eines anderen Staates unterliegen.

Speziell für nicht sozialversicherungspflichtige ausländische Studenten, Expatriates, Geschäftsreisende und Freelancer, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, bieten wir daher unsere Incoming-Versicherungen für längerfristige Aufenthalte bis zu 5 Jahren an.

Welche Anforderungen muss eine Krankenversicherung für Expats erfüllen?

Mit einem befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland müssen Sie bei der Einreise und bei jeder Visumverlängerung eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass diese die Anforderungen der EU erfüllt und

  • über eine Mindestdeckung von 30.000 € verfügt sowie
  • die Kosten für notwendige medizinische Hilfe, Notfallbehandlungen im Krankenhaus, einen medizinischen Rücktransport und eine Rückführung übernimmt.

Bei der HanseMerkur können Sie je nach Ihren individuellen Voraussetzungen und Ansprüchen eine private Auslandskrankenversicherung mit entsprechenden Leistungen wählen. Je nachdem, ob Sie in Deutschland studieren, als Au-pair oder Expat leben und arbeiten möchten, können Sie mit unseren Incoming-Versicherungen auch Langzeit-Aufenthalte bis zu 5 Jahren absichern. Im Versicherungsvergleich erhalten Sie einen Überblick, wie sich unsere Incoming-Versicherungen zusammensetzen.

Versicherungsvergleich

Young Travel Incoming-VersicherungReiseversicherung für ausländische GästeVisum-Reiseversicherung
Für wen?
  • Studenten, die an einer privaten Hochschule studieren möchten
  • Studenten, die älter als 30 Jahre sind
  • Au-pairs, (Sprach-)Schüler, und Work & Travel-Reisende
  • Doktoranden, Stipendiaten, Gastdozenten, Praktikanten ohne Sozialversicherungspflicht
  • Expats, Geschäftsreisende, Freiberufler ohne Sozialversicherungspflicht
  • ausländische Gäste, die in Deutschland zu Besuch/im Urlaub sind
  • Saisonarbeiter, z. B. Erntehelfer
  • Visumpflichtige ausländische Gäste, die sich vorübergehend in Deutschland, der EU, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten 
Maximales Alter bei Abschluss
bis 35 Jahre bis 75 Jahrebis 75 Jahre
Maximale Reisedauer
bis 5 Jahrebis 5 Jahrebis 1 Jahr
Geltungsbereich
DeutschlandDeutschlandEU/ Schengen-Staaten
Leistungsmerkmale
Auslandskrankenversicherung
Reise-Unfallversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
Notfall-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Details Details Details
(✔) = optional auswählbar

Unsere Empfehlungen für den Langzeit-Aufenthalt in Deutschland

Reiseversicherung für ausländische Gäste für Aufenthalte in Deutschland

Für Ihren Langzeit-Aufenthalt bis zu 5 Jahren in Deutschland: Sichern Sie sich rundum ab und kombinieren Sie eine Auslandskrankenversicherung mit einer Reise-Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Notfall-Versicherung und Reisegepäck-Versicherung (auch separat abschließbar).

Für ausländische Gäste
Topseller

Young Travel Incoming-Versicherung

Für Aufenthalte in Deutschland bis zu 5 Jahren. Perfekter Schutz für alle bis 35 Jahre: Auslandskrankenversicherung kombiniert mit einer Reise-Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Notfall-Versicherung und Reisegepäck-Versicherung – auch einzeln abschließbar.

Young Travel Incoming

Visum-Reiseversicherung für ausländische Gäste in Europa

Für Aufenthalte in Deutschland und den Schengen-Staaten bis zu 365 Tagen. Entspricht den Anforderungen an ein Schengen-Visum: Die Visum-Reiseversicherung sichert Ihren Aufenthalt mit einer Auslandskrankenversicherung und einer Reise-Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Notfall-Versicherung und Reisegepäck-Versicherung optimal ab.

Visum Reiseschutz

Welche Versicherung passt zu meinen Voraussetzungen?

Richtig absichern als Expat in Deutschland

Planen Sie einen beruflichen oder privaten Langzeit-Aufenthalt in Deutschland von bis zu 5 Jahren, schützt die Reiseversicherung für ausländische Gäste  Sie und Ihre Familie umfassend vor hohen Kosten bei Erkrankungen und Unfällen. In der inkludierten Auslandskrankenversicherung erstatten wir Ihnen u. a. ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie den Krankenrücktransport ins Heimatland. Je Versicherungsfall fällt dabei nur eine geringe Selbstbeteiligung von 25 € an. Schließen Sie die Krankenversicherung im PROFI-Tarif ab, profitieren Sie von vielen Zusatz-Leistungen, darunter:
 

  • Medizinisch notwendiger Zahnersatz
  • Zahnvorsorgeuntersuchungen
  • Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern
  • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung bei Krebskrankheiten
  • Sehhilfen 

Optional können Sie ein Incoming Zusatz-Paket zu Ihrer Auslandskrankenversicherung abschließen. Dieses komplettiert Ihren Reiseschutz durch eine Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Notfall- und Reisegepäck-Versicherung. Detaillierte Informationen erhalten Sie auch in unserer Leistungsübersicht und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Sie sind jünger als 36 Jahre? Für Au-pairs, Studenten, Doktoranden oder Work & Travel-Reisende in Deutschland, die nicht älter als 35 Jahre sind, empfehlen wir unsere Young Travel Incoming-Versicherung.


Worin liegen die Unterschiede zur Visum-Versicherung?

Unsere Visum-Reiseversicherung eignet sich für ausländische Gäste, die sich für eine maximale Reisedauer von 365 Tagen frei zwischen den Schengen-Staaten bewegen möchten. Mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern deckt die Schengen-Zone den gesamten europäischen Raum ab.

Dabei erfüllt die Visum-Reiseversicherung alle Anforderungen an ein Schengen-Visum. Achtung: Beantragen Sie ein Schengen-Visum für die Einreise nach Deutschland, ermöglicht dieses nur Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen. Wer einen Aufenthalt in Deutschland über mehr als 3 Monate plant, muss ein Nationales Visum beantragen.

Hinweis: 
Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.

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Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.

Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

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