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Reiseschutz für das Arbeiten im Ausland

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Arbeiten im Ausland ist immer eine spannende Erfahrung – egal ob auf einer Geschäftsreise, als Entsendeter eines deutschen Unternehmens oder eigenverantwortlich organisiert. Ein Auslandsaufenthalt erfordert Planung und Absicherung, damit Sie sich sorglos Ihrer beruflichen Herausforderung widmen können. Die HanseMerkur empfiehlt Ihnen, vorab folgende Fragen zu klären:

Wer ist für die Absicherung zuständig?

Grundsätzlich gilt: Wer dauerhaft im Ausland arbeitet, zahlt nach den dort geltenden Regeln in die Sozialversicherung – also auch die Krankenversicherung – ein. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer, eine Arbeitsstelle im Ausland anzunehmen, ist er für seine Absicherung selbst verantwortlich. Je nach dem vor Ort geltenden Recht ist er im Zielland abgesichert. Das bedeutet aber oft weniger Krankenversicherungsschutz als in Deutschland.

Bei einer Entsendung geht der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zeitlich begrenzt ins Ausland, das inländische Beschäftigungsverhältnis bleibt weiterhin aktiv. Die Bedingungen für eine Entsendung sind im Sozialgesetzbuch § 4 SGB IV geregelt. Bei Entsendungen bleibt der Arbeitnehmer in der deutschen Sozialversicherung. Falls zwischen dem Zielland und Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden vor Ort zusätzlich Sozialabgaben fällig. Für die Gesundheitskosten des Mitarbeiters im Ausland ist aber immer der Arbeitgeber verantwortlich. 

Eingeschränkter Schutz durch das Sozialversicherungsabkommen

Bei Geschäftsreisen hat man als gesetzlich Krankenversicherter im Ausland nur Anspruch auf Notfallleistungen, wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber nicht alles, was in Deutschland bezahlt wird, wird auch im Ausland erstattet. Grundsätzlich müssen sich Arbeitgeber vor einer Geschäftsreise über Risiken informieren und hinterher die Kosten für eine Behandlung im Ausland übernehmen. Hier empfiehlt sich eine pauschale Absicherung für alle Geschäftsreisen eines Unternehmens.

Handelt es sich um eine kurze Geschäftsreise oder um einen langfristigen Aufenthalt?

Mit der Länge des Aufenthalts im Ausland steigt die Notwendigkeit, auch im Ausland Leistungen in Anspruch zu nehmen, die nicht dringend sind, wie z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz oder Massagen und Packungen. Je länger Sie sich im Ausland aufhalten, desto wichtiger ist es für Sie, auch dort Ihre Gesundheit im Blick zu behalten. Regelmäßige Arztbesuche zur Vorsorge, wie z. B. Zahnersatz, sollten unabhängig vom Ort regelmäßig in Anspruch genommen werden. Wenn Sie sich also länger im Ausland aufhalten, sollten Sie immer prüfen, welche dieser Leistungen in Ihrer Auslandskrankenversicherung enthalten sind. Bei uns, der HanseMerkur, können Sie bei den längerfristigen Versicherungen in den meisten Fällen zwischen verschiedenen Tarifvarianten wählen. 

Unsere Empfehlungen

Für Unternehmen mit weltweiten Geschäftsreisen:

Hanse-Business-Compact – pauschale Absicherung aller Geschäftsreisen eines Unternehmens mit flexibel kombinierbaren Bausteinen: Auslandskrankenversicherung, Notfall-Versicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Reise-Unfallversicherung und Reise-Gepäckversicherung

Auslandskrankenversicherung (für eine Geschäftsreise)

Jahres-Auslandskrankenversicherung (für beliebig viele Geschäftsreisen eines Mitarbeiters innerhalb eines Jahres)

Für Unternehmen mit Entsendungen und längeren Aufenthalten:

Hanse-Global – flexibel über Online-Tool kombinierbare Bausteine: Auslandskrankenversicherung, Zusatzbaustein Zahnersatz, Notfall-Versicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reise-Gepäckversicherung

Hanse-Cash – Krankentagegeldversicherung, die Absicherung gegen Verdienstausfall

Für Arbeitnehmer mit selbstorganisierten Auslandsaufenthalten:

Langzeit-Auslandskrankenversicherung

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Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.

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