Zahlung per SEPA-Lastschrift

Wie funktioniert SEPA?

SEPA – steht für „Single Euro Payment Area“ (deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Das SEPA-Basislastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Es wird, wie die Einzugsermächtigung auch, explizit erteilt. Die fällige Prämie wird Ihrem Konto einmalig belastet. Bei Jahres-Versicherungen und Ratenzahlungen erfolgt der Einzug wiederkehrend.

IBAN – die Kennung des Kontos bei einem Kreditinstitut, mit der international Überweisungen durchgeführt werden. Die IBAN setzt sich aus 4 Teilen zusammen. Dem 2-stelligen Länderkennzeichen, einer 2-stelligen Prüfziffer, der nationalen Bankleitzahl und der nationalen Kontonummer (wird ggf. links mit Nullen aufgefüllt). Jedes Land hat eine definierte Länge der IBAN. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig, in Österreich 20-stellig.

BIC – internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts mit der am länderübergreifenden Zahlungsverkehr teilgenommen werden kann. Sie ist 11-stellig. Die Stellen 1-4 sind die Bankbezeichnung, die Stellen 5-6 die Länderkennung, die Stellen 7-8 die Orts/Regionalangaben und die Stellen 9-11 die Filialbezeichnung (bleibt ggf. leer oder wird mit „XXX“ aufgefüllt).

Gläubiger-ID – ist eine eindeutige Kennung des abbuchenden Gläubigers. Die Nummer wird bei der Bundesbank beantragt und von dieser erteilt.

Mandatsreferenz – eindeutige Kennzeichnung eines erteilten SEPA-Mandats im Zahlungsverkehr. Auf jeder Abbuchung erscheint die Mandatsreferenz.

Zahlungsdienstleister – damit ist das Kreditinstitut gemeint, bei dem das Konto besteht. Ihre Bank, Sparkasse etc.

 

Hinweis

Die fällige Versicherungsprämie wird per SEPA-Lastschrift nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen von Ihrem angegebenen Konto eingezogen

Ihr Versicherungsschutz beginnt bereits zum im Versicherungsschein genannten Vertragsbeginn und besteht in vollem Umfang, sofern Ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichend gedeckt ist.

Sollte der Lastschrifteinzug aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, gilt die Zahlung dennoch als fristgerecht, wenn Sie den ausstehenden Betrag nach unserer Aufforderung unverzüglich begleichen.