Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Stornokosten, wenn eine Reise unerwartet abgesagt werden muss – etwa bei unerwarteter schwerer Krankheit, Unfall oder im Todesfall. Neben der versicherten Person können auch sogenannte Risikopersonen, wie Mitreisende oder Angehörige, den Versicherungsfall auslösen. Das bedeutet z. B.: Erkrankt ein Angehöriger schwer, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten.