Vorteile der Reiserücktrittsversicherung

  • ZutreffendErstattung der Storno- oder Umbuchungskosten
  • ZutreffendAngehörige als Risikopersonen abgesichert
  • ZutreffendVorteilspreis für Familien

Sind Angehörige in der Reiserücktrittsversicherung abgesichert?

Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Stornokosten, wenn eine Reise unerwartet abgesagt werden muss – etwa bei unerwarteter schwerer Krankheit, Unfall oder im Todesfall. Neben der versicherten Person können auch sogenannte Risikopersonen, wie Mitreisende oder Angehörige, den Versicherungsfall auslösen. Das bedeutet z. B.: Erkrankt ein Angehöriger schwer, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten.

Wer sind Risikopersonen?

Reisepartner sowie deren Angehörige 

Minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige

Direkte Angehörige sowie Angehörige des Partners

Begleitpersonen bei Gruppenreisen

Wer zählt zu den Angehörigen?

Als Risikopersonen bezeichnen wir bei der HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung die Angehörigen 

  • ZutreffendIhrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder
  • ZutreffendIhrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder
  • ZutreffendIhrer Lebensgefährtin oder Ihres Lebensgefährten.

Dazu zählen: 

  • Ehepartner bzw. Lebensgefährten,
  • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, 
  • Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern,
  • Großeltern, Schwiegereltern, angeheiratete Großeltern, Enkel, angeheiratete Enkel,
  • Geschwister,
  • Schwäger, Schwägerinnen, 
  • Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen, Neffen und Nichten
  • sowie Mitbewohner in einer häuslichen Gemeinschaft.

 

Weitere Risikopersonen

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige (gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen)
  • Personen, die nicht mitreisende minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen - wenn separat vereinbart (Reiseleiterabsicherung)

Was sind versi­cherte Gründe für einen Reise­rück­tritt?

Rücktrittsgründe
 
Unerwartete schwere Erkrankung
Zutreffend
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
Zutreffend
Tod, schwere Unfallverletzung
Zutreffend
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Zutreffend
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Zutreffend
Impfunverträglichkeit
Zutreffend
Organspende/-empfang
Zutreffend
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Zutreffend
Unerwartete gerichtliche Ladung
Zutreffend
Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
Zutreffend
Unerwartete betriebsbedingter Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitsplatzwechsel
Zutreffend
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Zutreffend
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder 14 Tage danach
  • Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung auf Schul- oder Klassenreisen
Zutreffend
Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels 
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Zutreffend
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Zutreffend
Unerwartete Heimplatzzuweisung und erforderlicher Einzug in der Reisezeit
Zutreffend
Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland
Zutreffend
 

Fallbeispiele für unerwartete schwere Erkrankungen

  • ZutreffendDie versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • ZutreffendBei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

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