Sie sind von einer Insolvenz Ihres Reiseveranstalters betroffen?
In diesem Fall haben wir generelle Informationen zur Insolvenzversicherung auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Wir bitten aber um Verständnis, dass Sie Informationen über Ihre persönliche Reise nur vom zuständigen Insolvenzverwalter oder vom Veranstalter erhalten können.
Wir bitten Sie außerdem darum, Ihre Schadenmeldung nur über unsere unten verlinkte Online-Schadenanzeige einzureichen. Dies hilft, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen. Schadenmeldungen per Post oder per E-Mail sind zwar grundsätzlich möglich, jedoch weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass sich in diesen Fällen die Bearbeitungszeit verlängern kann. Eine Bestätigung über den Erhalt der Unterlagen erfolgt in der Regel nicht. Haben Sie daher ein wenig Geduld, wir sind bemüht, alle Anfragen schnell zu beantworten.