Aktuelle Kundeninformationen zu laufenden Insolvenzfällen der HanseMerkur Reiseversicherung AG

Man erkennt ein kleines Modellflugzeug, das auf einem Schreibtisch steht. Im Hintergrund ist eine Weltkugel zu sehen.


Hinweis zur Insolvenz der FTI Group: Die Hanse Merkur Reiseversicherung AG ist nicht der Insolvenzversicherer.

Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Reiseversicherung im Rahmen der Insolvenz der FTI Group finden Sie hier


Die seit März 2020 anhaltende Corona-Pandemie hat die Reiseindustrie schwer getroffen, auch wenn sich die Situation langsam bzw. in einigen Teilen der Welt entspannt, können die Auswirkungen auch Ihren Urlaub betreffen. 

Sofern in 2023 bei der HanseMerkur versicherte Veranstalter Insolvenz anmelden, werden wir Sie hier informieren.

Hier finden Sie eine Liste der Veranstalter, bei denen die Regulierung bereits (weitgehend) abgeschlossen ist: Regulierte Insolvenzen

Sollte Ihr Reiseveranstalter oben im Text oder in der Liste der Veranstalter, bei denen die Regulierung bereits abgeschlossen ist, nicht genannt worden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Veranstalter oder prüfen Sie, wer der zuständige Insolvenzversicherer ist. Diese Informationen finden Sie in Ihren Buchungsunterlagen auf dem Sicherungsschein für Pauschalreisen.

Sie haben eine Reise bei einem der oben genannten Reiseveranstalter gebucht? In diesem Fall haben wir einige generelle Informationen zur Insolvenzversicherung für Sie auf dieser Seite zusammengetragen, bitten Sie aber schon jetzt um Verständnis, dass Sie Informationen über Ihre persönliche Reise nur vom zuständigen Insolvenzverwalter oder vom Veranstalter erhalten können.

Wir bitten Sie darum, Ihre Schadenmeldung nur über unsere unten verlinkte Online-Schadenanzeige vorzunehmen. Dies hilft, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen. Schadenmeldungen per Post oder per E-Mail sind zwar grundsätzlich möglich, jedoch weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass sich in diesen Fällen die Bearbeitungszeit verlängern kann. Eine Bestätigung über den Erhalt der Unterlagen erfolgt in der Regel nicht. Haben Sie daher ein wenig Geduld, wir sind bemüht, alle Anfragen schnell zu beantworten.

Ihre Reise wurde abgesagt

Man erkennt drei Frauen, die auf einer Wartebank am Flughafen sitzen.

Die Absage der Reise ist wesentliche Voraussetzung für unsere Leistungspflicht, deshalb beachten Sie bitte folgende Punkte:

Wenn Ihre Reise abgesagt werden muss, werden Sie vom Veranstalter oder vom Insolvenzverwalter vor Reisebeginn informiert. Bitte wenden Sie sich zur Klärung, ob Ihre Reise durchgeführt wird, an den Veranstalter oder Insolvenzverwalter.

Eine Erstattung des von Ihnen gezahlten Reisepreises erfolgt NUR, wenn Ihre Reise nachweislich vom Veranstalter oder Insolvenzverwalter abgesagt wurde! Als Nachweis hierfür reicht die schriftliche Absage Ihres Reiseveranstalters oder des Insolvenzverwalters (per Post oder E-Mail).

Wir möchten Sie bitten, Ihre Ansprüche über unsere Online-Schadenanzeige zeitnah einzureichen.

Schadenanzeige bei der HanseMerkur

Sie sind leider von der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz Ihres Reiseveranstalters betroffen? Zur zügigen Bearbeitung Ihres Schadenfalles benötigen wir von Ihnen wichtige Informationen und Unterlagen. Bitte verwenden Sie für die Einreichung Ihrer Ansprüche unsere Online-Schadenanzeige, zu der Sie über den unten angezeigten Link weitergeleitet werden. Wir bitten Sie, uns Ihre Schadenmeldungen nur über das Webformular einzureichen, da dies hilft, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen.

Für das Einreichen Ihres Schadenfalls über unsere Online-Schadenanzeige benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Die vollständige Buchungsbestätigung Ihres Reiseveranstalters
  • Nachweise über die Reisepreiszahlungen (z. B. Kopie Kontoauszug)
  • Sicherungsschein für Pauschalreisen
  • Reiseabsage Ihres Veranstalters
  • Sollten Sie Mehrkosten zur Rückreise gehabt haben, reichen Sie uns zusätzlich noch alle Rechnungen und Zahlungsnachweise für Ihre entstandenen Mehrkosten am Urlaubsort ein.
  • Sollte der Zahlungsempfänger vom Reisebuchenden (=Anspruchssteller) abweichen, reichen Sie uns zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Reisenden ein. Die Einverständniserklärung finden Sie unter: Einverständniserklärung
  • Sollte Ihre Reise bereits vor der Insolvenz umgebucht worden sein, reichen Sie bitte auch alle Reiseunterlagen der ersten Reise inkl. deren Absage ein.

Wir sind bemüht, die Schäden nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten Sie aber aufgrund der Vielzahl an betroffenen Kunden um ein wenig Geduld. 

Zur Schadenanzeige

Häufige Kundenfragen

Wir haben die wichtigsten und häufigsten Kundenfragen in unseren FAQ für Sie zusammengestellt. Für darüber hinausgehende Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Veranstalter oder unsere Telefon-Hotline unter der Telefonnummer +49 40 53 799 360.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, uns Ihre Anfrage per E-Mail unter insolvenz@hansemerkur.de zu senden oder von uns nachträglich angeforderte Unterlagen über diese E-Mail-Adresse einzureichen.

Allgemeine Fragen

Schadenbearbeitung bei der HanseMerkur