Eine Auslandskrankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland steuerlich absetzbar. Der Aufwand der Angabe in der Steuererklärung kann sich insbesondere in folgenden Fällen lohnen:
- die Versicherung steht im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise
- der Beitrag für die Auslandskrankenversicherung wird nicht vom Arbeitgeber, sondern selbst gezahlt
Auch private Reisen können in Form von Sonderausgaben in der Steuererklärung einbezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Höchstbetrag nicht bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft sein darf.