Steuervorteil mit der Auslandskrankenversicherung

  • Zutreffendbei beruflichen Reisen
  • Zutreffendbei privaten Reisen
  • Zutreffendfür das eigene Kind

Kann ich meine Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen?

Eine Auslandskrankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland steuerlich absetzbar. Der Aufwand der Angabe in der Steuererklärung kann sich insbesondere in folgenden Fällen lohnen:

  • die Versicherung steht im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise
  • der Beitrag für die Auslandskrankenversicherung wird nicht vom Arbeitgeber, sondern selbst gezahlt

Auch private Reisen können in Form von Sonderausgaben in der Steuererklärung einbezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Höchstbetrag nicht bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft sein darf.

Wie kann ich berufliche Reisen steuerlich absetzen?

Nach dem deutschen Steuerrecht können Reiseversicherungen bei geschäftlichen Reisen in der Regel in voller Höhe oder anteilig als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten der Auslandskrankenversicherung eindeutig beruflich veranlasst sind. Bei gemischten Reisen ist ggf. eine Aufteilung erforderlich. 

Arbeitnehmerverhältnis

Wenn die Auslandsreisekrankenversicherung als Arbeitnehmer für eine berufliche Reise abgeschlossen wird, können die Beiträge als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Diese sind meist in voller Höhe abziehbar, sofern die Auslandsreisekrankenversicherung vom Arbeitgeber beruflich veranlasst wurde. Auch werden sie von den Einkünften abgezogen und mindern so die Steuerlast.

Hinweis

Die Kosten der Auslandskrankenversicherung für Arbeitnehmer müssen in der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen werden. Dort werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie alle Werbungskosten vermerkt. Steuerlich wirken sich diese jedoch erst aus, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung: 2.460 Euro) übersteigen. Viele Arbeitnehmer erreichen diesen Pauschbetrag bereits durch die Kilometerpauschale für den Arbeitsweg. Wenn aufgrund der Reiseversicherung der Pauschbetrag überstiegen wird, müssen die einzelnen Ausgaben durch Belege nachgewiesen werden.

Zu den absetzbaren Kosten für Arbeitnehmer zählen unter anderem:

  • Fahrtkosten
  • Aufenthalts- bzw. Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwendungen sowie
  • Reisenebenkosten

Selbstständigkeit

Im Thema Selbstständigkeit können Beiträge einer Auslandskrankenversicherung oft vollständig und unbegrenzt als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern ein klarer betrieblicher Zusammenhang besteht. Bei gemischten geschäftlichen und privaten Reisen müssen die Kosten aufgeteilt werden.

Sind private Reisen steuerlich absetzbar?

Auslandskrankenversicherungen, die für private Zwecke abgeschlossen werden, erfordern in der Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand. Für privaten Urlaub ist die steuerliche Absetzbarkeit der Auslandskrankenversicherung deutlich eingeschränkter.

Besonderheiten

Die Beiträge der Auslandskrankenversicherung können laut Gesetzgeber nur dann als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn die Gesamtausgaben für die Vorsorgeaufwendungen – wie die gesetzliche oder private Krankenversicherung und die Auslandskrankenversicherung – die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. In der Praxis ist der Höchstbetrag meist schon durch Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Für die Auslandskrankenversicherung bleibt daher oft kein zusätzlicher steuerlicher Vorteil. Für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppelt sich in vielen Fällen die Höchstgrenze. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn beide Partner Beiträge zu Vorsorgeversicherungen leisten.

 Höchstbetrag für SonderausgabenGemeinsame Veranlagung
Selbstständige2.800 €5.600 €
Arbeitnehmer1.900 €3.800 €
Beamte1.900 €3.800 €
Rentner1.900 €3.800 €

 

Folgende Leistungen gelten nicht als Basisabsicherung und können daher von Versicherten nicht steuerlich geltend gemacht werden:

  • Nicht zutreffendChefarztbehandlungen
  • Nicht zutreffendEinzelzimmerzuschläge
  • Nicht zutreffendKomfort-Zusatzleistungen ohne medizinische Notwendigkeit

Reiserücktrittsversicherungen und Reisegepäckversicherungen sind für Privatpersonen nicht absetzbar.

Kann ich die Auslandskrankenversicherung für mein Kind steuerlich geltend machen?

Die Auslandskrankenversicherung des eigenen Kindes von der Steuer abzusetzen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • ZutreffendSie tragen die Beiträge zur Auslandskrankenversicherung des unterhaltspflichtigen Kindes wirtschaftlich
  • ZutreffendSie beziehen Kindergeld oder nutzen den Kinderfreibetrag

Die Beiträge werden hierbei in der Anlage Kind eingetragen.

Ist das Kind selbst Versicherungsnehmer, können die Beiträge nur in dessen eigener Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch hier gilt in den Sonderausgaben eine Höchstgrenze für die Absetzbarkeit.

Welche Nachweise muss ich für die Steuerklärung einreichen?

Meist werden vom Finanzamt keine Nachweise benötigt, um die Auslandsreisekrankenversicherung von der Steuer abzusetzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen das Finanzamt Nachweise über die Beiträge nachfordern kann. Hierfür ist es ratsam, eine Bescheinigung für die Auslandsreisekrankenversicherung oder alternative Nachweise wie einen Versicherungsvertrag und weitere Zahlungsbelege stets gut zu verwahren.

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Sie können die Bestätigung, dass Sie bei der HanseMerkur eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie ganz einfach als Beitragsbescheinigung online anfordern.

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Hinweis

Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen dienen als Orientierungshilfe und sollen eine erste Auskunft über die steuerlichen Besonderheiten einer Auslandskrankenversicherung geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Ob und in welchem Umfang es möglich ist die Versicherungsbeiträge der Auslandskrankenversicherung von der Steuer abzusetzen, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifelsfall oder weiteren Fragen empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren.