Vorteile der Auslandskrankenversicherung

  • Zutreffend24-Stunden-Notruf-Service
  • ZutreffendMit der Jahresversicherung beliebig oft reisen
  • ZutreffendVersicherung jederzeit online abschließbar 

Sind Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung abgesichert?

In der Regel sind Vorerkrankungen, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt sind, nicht oder nur eingeschränkt versichert. Ob die Auslandskrankenversicherung Vorerkrankungen abdeckt, ist vom gewählten Tarif und Versicherer abhängig.

Bei der HanseMerkur ist Ihre medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit versichert. Hierzu zählt auch die Verschlechterung von bestehenden Krankheiten auf Reisen oder den Folgen eines Unfalles.

 

Welche Fälle sind von einer Leistungsübernahme bei Vorerkrankungen ausgeschlossen?

  • Es erfolgt keine Übernahme der Kosten, wenn eine Erkrankung bei Reiseantritt bereits ärztlich diagnostiziert war. (Ausnahme: Sie unternehmen die Reise wegen des Todes der Ehegattin oder des Ehegatten oder Lebenspartners oder einer bzw. eines Verwandten 1. Grades). Das heißt u. a. dass Behandlungen, die bereits vor Abreise feststanden, der Kauf von regelmäßigen Medikamenten oder die Fortsetzung einer laufenden Behandlung nicht versichert sind.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Behandlung im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für die Reise ist.

Was gilt als ,,Vorerkrankung'' in der Auslandskrankenversicherung?

Eine Vorerkrankung ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die:

  • über einen längeren Zeitraum besteht und
  • der versicherten Person bekannt oder ärztlich festgestellt war.

Hierunter fallen insbesondere Erkrankungen mit chronischen oder wiederkehrenden Beschwerden.

Fallbeispiele aus der Praxis

Schon gewusst? Fakten zur Auslandskrankenversicherung

Schutz im Krankheitsfall

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bewahrt Sie bei Beschwerden vor hohen, unerwarteten Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Medikamente und medizinische Behandlungen durch einen Arzt oder im Krankenhaus können schnell kostspielig werden – insbesondere außerhalb Europas. Während gesetzliche Krankenkassen in der Regel nur eingeschränkte Leistungen innerhalb Europas übernehmen, tragen Sie im Falle von Reisen nach Amerika, Afrika, Australien oder Asien die Kosten der Behandlungen ohne zusätzlichen Versicherungsschutz selbst.

Vorteile für Familien

Mit dem Familientarif in der Jahresversicherung erhalten Sie im Versicherungsfall den vollen Schutz zu besonderen Konditionen.

Als Familie gelten bis zu zwei Erwachsene sowie maximal sieben Kinder bis zum 26. Geburtstag. Ein Verwandtschaftsverhältnis oder ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht erforderlich. Auch zwei Erwachsene ohne häusliche Gemeinschaft können als Paar den Tarif für die Familie gemeinsam abschließen und somit Kosten sparen.

Keine Selbstbeteiligung

Mit der Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen fallen keine versteckten Kosten an. Sie genießen mit uns somit ab Reisebeginn rundum Schutz im Ausland — und das ganz ohne Selbstbeteiligung. 

Steuerlich absetzen

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Beiträge der Auslandskrankenversicherung steuerlich abgesetzt werden. Im Rahmen privater Reisen ist eine Berücksichtigung als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich möglich. In Verbindung mit beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten – etwa bei Dienstreisen oder Projekteinsätzen – kommt unter Umständen auch ein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Betracht. Im Thema steuerliche Absetzbarkeit profitieren Versicherte nicht nur von einem umfassenden Gesundheitsschutz im Ausland, sondern je nach individueller Situation zusätzlich von steuerlichen Vorteilen, die sich positiv auf das eigene Konto auswirken können. Eine Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.

Tipps für die Reise

Um Ihre Reise mit einer Auslandskrankenversicherung besonders mit Vorerkrankungen optimal abzusichern, empfehlen wir Ihnen folgende Punkte:

  • ZutreffendHalten Sie Ihre Versicherungsunterlagen stets griffbereit sei es in physischer Form oder digital auf Ihrem Smartphone. Wichtig sind: Notfallnummer des Versicherers und Versicherungsschein.
  • ZutreffendInformieren Sie sich zu Fragen der medizinischen Versorgung im Reiseland im Voraus. In manchen Ländern ist es hilfreich, die Adressen von Krankenhäusern oder Ärzten in der Nähe Ihres Aufenthaltsortes zu kennen.
  • ZutreffendLassen Sie vor der Abreise einen Gesundheitscheck machen, insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen. So stellen Sie sicher, dass keine akuten Risiken bestehen. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Schadenfall hilfreich, um die Erstattung von anfallende Behandlungskosten zu klären.
  • ZutreffendStellen Sie Ihre Reiseapotheke sorgfältig für die Dauer der Reise zusammen. Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, planen Sie vorsichtshalber ein paar Tage Puffer ein, falls sich die Rückreise verzögert.
  • ZutreffendVerständigen Sie bei stationärer Behandlung sofort der 24-Stunden-Notruf-Service unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877 unter Angabe der Versicherungsnummer.
  • ZutreffendAchten Sie im Ausland darauf, dass Sie für alle Behandlungen Belege mit den notwendigen Informationen (z. B. Name und Anschrift von Patient und Arzt, Zeitraum der Behandlung, Bezeichnung der Krankheit, Einzelleistungen und deren Kosten) erhalten. Im Schadenfall können Sie so einfach alle erforderlichen Unterlagen als Originalbelege einreichen. Das erleichtert eine schnelle Bearbeitung und und Erstattung der Kosten.
  • ZutreffendNutzen Sie auf Reisen gerne unsere Gesundheits-Services wie den Symptomchecker oder Online-Arzt.

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