Eine Frau liegt auf einer Liege und trägt eine grüne Maske. Im Hintergrund sieht man das Meer.

Corona-Reiseschutz

  • Bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne
  • Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen
5 €

(Beispielpreis für eine Reise, Corona-Reiseschutz separat, Reisepreis von 400 €)

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gesenkten
Prämien

Corona-Reiseschutz – das Plus für Ihre Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch-Versi­che­rung

Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz! Schließen Sie jetzt den speziellen Corona-Zusatzschutz als Add-On zu einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung ab und genießen Sie die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub. Sie profitieren von diesen Vorteilen:

* Schließen Sie den Corona-Reiseschutz komplett neu ab oder buchen Sie ihn zu einer bestehenden Reiserücktrittsversicherung hinzu

Kostenschutz bei Quarantäne & Transportverbot

Ohne Selbstbehalt

Weltweit gültig

Tarifübersicht

Corona-Reiseschutz
Leistungsbeschreibung
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Zusatzschutz Rücktrittsversicherung
Zusatzschutz Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) 
Zusatzprodukt
Nur in Verbindung mit einer Reise­rücktritt­versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise gültig
Geltungsbereich
Weltweit
Anzahl der versicherten Reisen
1 Reise
Preisübersicht
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Zahlungsweise
Einmalig bei Abschluss

Beispielpreis Corona-Reiseschutz (bei nachträglicher Buchung)

(bei einem Reisepreis von 400 € ) 

5 € 

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Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Corona-Reiseschutz

(bei einem Reisepreis von 100 € ) 

10 € 

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Fragen und Antworten Corona-Reiseschutz

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Was unterscheidet den Corona-Reiseschutz von der normalen Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie?

Vergleich ansehen

Beim Corona-Reiseschutz handelt es sich um ein Produkt, dass Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung abschließen können. Damit erweitern Sie die Leistungen Ihrer Versicherung.

Welche Leistungen in welchem Produkt enthalten sind, sehen, Sie in unserem Corona-Versicherungsvergleich.

Gilt der Corona-Reiseschutz auch bei einer Reisewarnung?

Ja, auch bei Reisewarnung – aber kein versicherter Grund

Der Corona-Reiseschutz bietet bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.

Eine Reisewarnung stellt im Rahmen der Reise-Rücktrittsversicherung und der der Urlaubsgarantie aber kein versichertes Ereignis dar. Bei einer Stornierung aufgrund einer Reisewarnung sollte Sie vorab Kontakt mit Ihrem Veranstalter oder Ihrer Buchungsstelle aufnehmen und eine Umbuchung prüfen.

Ist ein hohes Ansteckungsrisiko versichert?

Nein, nur bei Quarantäne

Ein hohes Ansteckungsrisiko oder die Angst zu erkranken stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit welchem Reiseschutz kann ich den Corona-Zusatzschutz kombinieren?

Reiseversicherungen mit Reiserücktrittsversicherung

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit folgenden Reiseversicherungen abschließen:

Wenn Sie für Ihre Reise bereits eine Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen haben oder über eine Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur verfügen,, können Sie den Corona-Reiseschutz auch einzeln abschließen

Jetzt einzeln abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Wann muss ich den Coronaschutz abschließen?

Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung

Der Corona-Reiseschutz muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wenn Sie über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen, sollten Sie den Corona-Reiseschutz jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich abschließen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Coronaschutz nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können. 

Nachträglich zu bestehendem Reiseschutz abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiserücktritt

 

Corona-FAQ Reiseabbruch

 

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