Reisepreis bis 1.000 EUR, bis zum 65. Geburtstag
Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten mit unserer Reiserücktrittsversicherung. Wir bieten Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz, falls Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiserücktrittsversicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt und mit der Urlaubsgarantie einen Reiseabbruch im Urlaub ab – und das weltweit. Übrigens: Häufig lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Rücktrittsversicherung bereits ab der 2. Reise im Jahr.
Stornokostenabsicherung vor der Reise
Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch
Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest Finanztest
Einmalig oder beliebig oft reisen
Reiserücktritt |
Spartipp
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Leistungsbeschreibung | Download PDF | Download PDF |
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung Highlights:
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Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Reiseabbruch-Versicherung Highlights:
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Corona-Reiseschutz
Corona-Reiseschutz:
Der Corona-Reiseschutz ergänzt Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung mit einer zusätzlichen Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flughafen abgewiesen werden (Verweigerung der Beförderung) bzw. am Anreisetag Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen. Nur gültig mit Hauptprodukt. | Separat abschließbar | |
Camping-Urlaub Plus Europa
Camping-Urlaub Plus Europa
Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung
Nur gültig mit Hauptprodukt. | - | |
Aktiv-Urlaub Plus
Aktiv-Urlaub Plus
Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung
Nur gültig mit Hauptprodukt. | - | |
Anzahl versicherter Reisen | 1 Reise | Beliebig viele Reisen(innerhalb eines Jahres) |
Selbstbeteiligung | Keine* | Keine |
Geltungsbereich | Weltweit | |
Preisübersicht | Download PDF | Download PDF |
Zahlungsweise | Einmalig bei Abschluss | Jährlich |
Beispielpreis (Reisepreis bis 1.000 EUR, bis 65. Geburtstag) | 44 € für 1 Reise | 49 € pro Jahr (beliebig viele Reisen, Reisedauer bis 56 Tage) |
Berechnen & Buchen | Berechnen & Buchen |
Leistungsmerkmale | Reiserücktrittsversicherung |
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Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt | |
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Unerwartete schwere Erkrankung | |
Unerwartete schwere Erkrankung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | |
Impfunverträglichkeit | |
Impfunverträglichkeit | |
Organspende/-empfang | |
Organspende/-empfang | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person | |
Unerwartete gerichtliche Ladung | |
Unerwartete gerichtliche Ladung | |
Adoption eines minderjährigen Kindes | |
Adoption eines minderjährigen Kindes | |
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit | |
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit | |
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt | |
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt | |
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden) | |
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden) | |
Schüler-/Studentenschutz:
| |
Schüler-/Studentenschutz:
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Verkehrsmittelverspätung | |
Verkehrsmittelverspätung | |
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze | |
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise | |
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise | Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person) Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden. |
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung | |
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Selbstbehalt:
Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. | Kein Selbstbehalt |
Leistungsmerkmale | Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) |
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Bei Reiseabbruch | |
Bei Reiseabbruch | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten | |
Bei Unterbrechung der Reise | |
Bei Unterbrechung der Reise | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis) | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis) | |
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können | |
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen | |
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen | |
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten | |
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Unerwartete schwere Erkrankung | |
Unerwartete schwere Erkrankung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Tod, schwere Unfallverletzung | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | |
Impfunverträglichkeit | |
Impfunverträglichkeit | |
Organspende/-empfang | |
Organspende/-empfang | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person | |
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person | |
Unerwartete gerichtliche Ladung | |
Unerwartete gerichtliche Ladung | |
Adoption eines minderjährigen Kindes | |
Adoption eines minderjährigen Kindes | |
Verkehrsmittelverspätung | |
Verkehrsmittelverspätung | |
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze | |
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze | |
Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben oder Wirbelstürmen am Urlaubsort | |
Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben oder Wirbelstürmen am Urlaubsort | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt
Selbstbehalt:
Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. | |
Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person) Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden. | |
Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person) Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden. |
Leistungsmerkmale | Reiserücktrittsversicherung |
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Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung) | |
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung) | |
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dan liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor: | |
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dan liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor: | |
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) | |
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) | |
Am Tag der Hinreise (Reisebeginn) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert | |
Am Tag der Hinreise (Reisebeginn) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt
Selbstbehalt:
Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. | Kein Selbstbehalt |
Leistungsmerkmale | Coronaschutz Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) |
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Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung) | |
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung) | |
Bei Reiseabbruch | |
Bei Reiseabbruch | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu | 2.500 € |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dann liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor: | |
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dann liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor: | |
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) | |
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) | |
Am Tag der Rückreise (Reiseende) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert | |
Am Tag der Rückreise (Reiseende) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt
Selbstbehalt:
Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. | kein Selbstbehalt |
Leistungsmerkmale | Aktiv-Urlaub Plus |
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Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung) Versicherte Ereignisse:
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Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung) Versicherte Ereignisse:
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Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung) Versicherte Ereignisse:
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Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung) Versicherte Ereignisse:
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Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)
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Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)
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Leistungsmerkmale | Camping-Urlaub Plus Europa |
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Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung):
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Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung):
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Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung):
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Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung):
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Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung):
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Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung):
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Erkrankung mit Nachweis versichert
Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.
Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken.
Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.
Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.
Wohnsitz Deutschland
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).
Hinweise für den Buchungszeitpunkt
Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie abzuschließen, wenn Sie gerne und viel auf Reisen sind. Schon bei mehr als 2 Reisen im Jahr lohnt sich häufig die Versicherung – und schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie eine Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, betriebsbedingter Kündigung oder plötzlichem Arbeitsplatzwechsel nicht antreten können, aber auch falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet abreisen müssen.
Kurzfristige Buchungen werden automatisch erkannt
Als last minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben. Eine Last Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.
Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung
Der Abschluss des Corona-Reiseschutzes muss bis spätestens 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Corona-Reiseschutz nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können.
Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung
Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % (mindestens 25 € pro versicherter Person) fällt in der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nur bei ambulant behandelten Erkrankungen an. Bei allen anderen Versicherungsfällen gibt es keine Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.
Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich
Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.
Familien sparen
Ja. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie im Familientarif können auch 2 Erwachsene abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. In der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise müssen mindestens 2 Erwachsene und 1 Kind zusammen reisen, damit ein Familientarif abgeschlossen werden kann.
Wählen Sie bei der Buchung bequem aus folgenden Zahlungsarten aus:
(Beispielpreis für 1 Reise, Reisepreis bis 1.000 €, bis. 65. Geburtstag)
Berechnen & Buchen(Beispielpreis pro Jahr, Reisepreis bis 1.000 €, bis 65. Geburtstag)
Berechnen & BuchenWenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.