Ein Pärchen sitzt auf dem Boden. Im Hintergrund sind Bergspitzen zu erkennen.

Reiserücktrittsversicherung

Unsere Produkt-Highlights

  • Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • Familien- und Jahres-Tarife
  • Günstige Last-Minute Konditionen
Schon ab
44 €
pro Reise

Reise­preis bis 1.000 EUR, bis zum 65. Geburtstag

Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung – falls Sie den Urlaub absagen oder abbrechen müssen

Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten mit unserer Reiserücktritts­versicherung. Wir bieten Ihnen einen optimalen Versicherungs­schutz, falls Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiserücktritts­versicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt und mit der Urlaubs­garantie einen Reise­abbruch im Urlaub ab – und das weltweit. Übrigens: Häufig lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Rücktrittsversicherung bereits ab der 2. Reise im Jahr.

Stornokostenabsicherung vor der Reise

Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch

Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest Finanztest

Einmalig oder beliebig oft reisen

Tarifvergleich

Reiserücktritt
Spartipp
Jahres-Reiserücktritt
Leistungsbeschreibung
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Reiserücktrittsversicherung 
Reiserücktrittsversicherung Highlights:
  • Erstattung der Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nichtnutzung eines Mietobjektes).
  • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
  • Keine Selbstbeteiligung, ausgenommen sind ambulant behandelte Erkrankungen
Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) 
Reiseabbruch-Versicherung Highlights:
  • Bei Reiseabbruch Erstattung der Rückreisekosten. In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.
  • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise, z. B. bei einer Rundreise.
  • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung, wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag.
Corona-Reiseschutz 
Corona-Reiseschutz:

Der Corona-Reiseschutz ergänzt Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung mit einer zusätzlichen Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flughafen abgewiesen werden (Verweigerung der Beförderung) bzw. am Anreisetag Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen. 

Nur gültig mit Hauptprodukt.

Separat abschließbar
Camping-Urlaub Plus Europa
Camping-Urlaub Plus Europa

Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

  • Reiserücktritt/Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist ein erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug und die Überbuchung des Campingplatzes
  • Reisegepäck: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung (z. B. Zelte, Vordach, Campingmöbel und Haushaltsgeräte)

Nur gültig mit Hauptprodukt.

-
Aktiv-Urlaub Plus
Aktiv-Urlaub Plus

Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

  • Reiserücktritt: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgerät abhandenkommt.
  • Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgeräte abhandenkommt.
  • Reisegepäck: Zusätzliche Versicherungssumme für Sportgeräte € 1.500

Nur gültig mit Hauptprodukt.

-
Anzahl versicherter Reisen
1 ReiseBeliebig viele Reisen(innerhalb eines Jahres)
Selbstbeteiligung
Keine* Keine
Geltungsbereich
Weltweit
Preisübersicht
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Zahlungsweise
Einmalig bei AbschlussJährlich

Beispielpreis 

(Reise­preis bis 1.000 EUR, bis 65. Geburtstag)

44 € 

für 1 Reise


49 € 

pro Jahr

(beliebig viele Reisen, Reise­dauer bis 56 Tage)
Berechnen & Buchen Berechnen & Buchen
(*) Außer bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen. Sie können diesen Selbstbehalt mit der Selbstbehaltsübernahmeversicherung vollständig ausschließen.(✓) = optional

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Reiserücktrittsversicherung (für eine Reise oder als Jahresversicherung)
LeistungsmerkmaleReiserücktritts­versicherung
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Nichtversetzung
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Nichtversetzung
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine ReiseKein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung 
Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt

Reiseabbruch-Versicherung (für eine Reise und als Jahresversicherung)
LeistungsmerkmaleReiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben oder Wirbelstürmen am Urlaubsort
Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben oder Wirbelstürmen am Urlaubsort
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Corona-Zusatzschutz Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmaleReiserücktritts­versicherung
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dan liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dan liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Am Tag der Hinreise (Reisebeginn) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Am Tag der Hinreise (Reisebeginn) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt
Corona-Zusatzschutz Reiseabbruch-Versicherung
LeistungsmerkmaleCoronaschutz Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu2.500 €
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dann liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dann liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Am Tag der Rückreise (Reiseende) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Am Tag der Rückreise (Reiseende) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

kein Selbstbehalt
Zusatzprodukt Aktiv-Urlaub Plus
LeistungsmerkmaleAktiv-Urlaub Plus
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)

Versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiesbstahl)
  • Unerwartete Sportunfähigkeit (versicherte Person oder mitreisende Risikopersonen)
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)

Versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiesbstahl)
  • Unerwartete Sportunfähigkeit (versicherte Person oder mitreisende Risikopersonen)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung)

Versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruch/Diebbstahl)
  • Unerwartete Sportunfähigkeit (versicherte Person oder mitreisende Risikopersonen)
Versicherte Leistung:
  • Erstattung von Leihgebühren bis zu 500 € bei Beschädigung Ihres Sportgeräts
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung)

Versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruch/Diebbstahl)
  • Unerwartete Sportunfähigkeit (versicherte Person oder mitreisende Risikopersonen)
Versicherte Leistung:
  • Erstattung von Leihgebühren bis zu 500 € bei Beschädigung Ihres Sportgeräts
Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)
  • Zusätzlicher Versicherungssumme für Sportgeräte: 1.500 €
Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)
  • Zusätzlicher Versicherungssumme für Sportgeräte: 1.500 €
Zusatzprodukt Camping-Urlaub Plus Europa
LeistungsmerkmaleCamping-Urlaub Plus Europa
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung):
  • Zusätzlich versichertes Ereignis: Erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
  • Bei Überbuchung des Campingplatzes: Übernahme der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft (begrenzt auf 100 € je Nacht)
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung):
  • Zusätzlich versichertes Ereignis: Erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
  • Bei Überbuchung des Campingplatzes: Übernahme der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft (begrenzt auf 100 € je Nacht)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung  (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung):
  • Zusätzlich versichertes Ereignis: Erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
  • Bei Überbuchung des Campingplatzes: Übernahme der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft
    (begrenzt auf 100 € je Nacht)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung  (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung):
  • Zusätzlich versichertes Ereignis: Erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
  • Bei Überbuchung des Campingplatzes: Übernahme der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft
    (begrenzt auf 100 € je Nacht)
Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung):
  • Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung Ihre Campingausrüstung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnendächer, Solaranlagen, Campingmöbel und Haushaltsgeräte). Hierzu zählen auch Elektrofahrräder und E-Scooter
  • Entschädigungssumme bis zu 2.000 €
Zusatzleistungen Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung):
  • Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung Ihre Campingausrüstung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnendächer, Solaranlagen, Campingmöbel und Haushaltsgeräte). Hierzu zählen auch Elektrofahrräder und E-Scooter
  • Entschädigungssumme bis zu 2.000 €

Fragen & Antworten Reiserücktrittsversicherung und Reise-Abbruchversicherung

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Produktdetails Corona-Reiseschutz

Wer kann sich versichern?

Wohnsitz Deutschland

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie abzuschließen, wenn Sie gerne und viel auf Reisen sind. Schon bei mehr als 2 Reisen im Jahr lohnt sich häufig die Versicherung – und schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie eine Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, betriebsbedingter Kündigung oder plötzlichem Arbeitsplatzwechsel nicht antreten können, aber auch falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet abreisen müssen.

Bis wann kann ich eine Last Minute-Reiseversicherung abschließen?

Kurzfristige Buchungen werden automatisch erkannt

Als last minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben. Eine Last Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.

Wann muss ich den Corona-Reiseschutz abschließen?

Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung

Der Abschluss des Corona-Reiseschutzes muss bis spätestens 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Corona-Reiseschutz nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können. 

Nachträglich zu bestehendem Reiseschutz abschließen

Zusammen mit Reiseschutz neu abschließen

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung

Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % (mindestens 25 € pro versicherter Person) fällt in der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nur bei ambulant behandelten Erkrankungen an. Bei allen anderen Versicherungsfällen gibt es keine Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.

In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.

Gibt es günstigere Familientarife?

Familien sparen

Ja. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie im Familientarif können auch 2 Erwachsene abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. In der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise müssen mindestens 2 Erwachsene und 1 Kind zusammen reisen, damit ein Familientarif abgeschlossen werden kann.

Leistungsbeschreibungen

Preisübersichten

Versicherungsbedingungen

Informationsblätter

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Reiserück­tritt

44 €

(Beispielpreis für 1 Reise, Reisepreis bis 1.000 €, bis. 65. Geburtstag)

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Jahres-Reiserück­tritt

49 €

(Beispielpreis pro Jahr, Reisepreis bis 1.000 €, bis 65. Geburtstag)

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