Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • Familien- und Jahres-Tarife
  • Günstige Last-Minute Konditionen
Stiftung Warentest Reiserücktrittsversicherung Testsieger Sehr Gut 1,4
5 €

(Beispielpreis für 1 Reise, Reisepreis bis 100 €, bis 65. Geburtstag)

Jetzt abschließen
Mit Corona-Schutz abschließbar

Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung – falls Sie den Urlaub absagen oder abbrechen müssen

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Mit unserer Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) sind Sie während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung Ihrer Reise – und das weltweit.

Stornokostenabsicherung vor der Reise

Geld zurück bei Reiseabbruch

Corona-Zusatzschutz kombinierbar

Tarifvergleich

Reiserücktritt
Spartipp
Jahres-Reiserücktritt
Leistungsbeschreibung
Download PDFDownload PDF
Reiserücktrittsversicherung 
Reiserücktrittsversicherung Highlights:
  • Erstattung der Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nichtnutzung eines Mietobjektes).
  • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
  • Keine Selbstbeteiligung, ausgenommen sind ambulant behandelte Erkrankungen
Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) 
Reiseabbruch-Versicherung Highlights:
  • Bei Reiseabbruch Erstattung der Rückreisekosten. In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.
  • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise, z. B. bei einer Rundreise.
  • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung, wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag.
Corona-Reiseschutz 
Corona-Reiseschutz:

Der Corona-Reiseschutz ergänzt Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung mit einer zusätzlichen Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flughafen abgewiesen werden (Verweigerung der Beförderung) bzw. am Anreisetag Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen. 

Nur gültig mit Hauptprodukt.

Separat abschließbar
Camping-Urlaub Plus Europa
Camping-Urlaub Plus Europa

Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

  • Reiserücktritt/Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist ein erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug und die Überbuchung des Campingplatzes
  • Reisegepäck: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung (z. B. Zelte, Vordach, Campingmöbel und Haushaltsgeräte)

Nur gültig mit Hauptprodukt.

-
Aktiv-Urlaub Plus
Aktiv-Urlaub Plus

Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

  • Reiserücktritt: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgerät abhandenkommt.
  • Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgeräte abhandenkommt.
  • Reisegepäck: Zusätzliche Versicherungssumme für Sportgeräte € 1.500

Nur gültig mit Hauptprodukt.

-
Anzahl versicherter Reisen
1 ReiseBeliebig viele Reisen(innerhalb eines Jahres)
Selbstbeteiligung
Keine(außer bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen)Keine
Geltungsbereich
Weltweit
Preisübersicht
Download PDFDownload PDF
Zahlungsweise
Einmalig bei AbschlussJährlich

Beispielpreis 

(Reise­preis bis 1.000 EUR, bis 65. Geburtstag)

44 € 

für 1 Reise


49 € 

pro Jahr

(beliebig viele Reisen, Reise­dauer bis 56 Tage)
Berechnen & Buchen Berechnen & Buchen

(✓) = optional

Fragen & Antworten Reiserücktrittsversicherung und Reise-Abbruchversicherung

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Produktdetails Corona-Reiseschutz

Wer kann sich versichern?

Wohnsitz Deutschland

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie abzuschließen, wenn Sie gerne und viel auf Reisen sind. Schon bei mehr als 2 Reisen im Jahr lohnt sich häufig die Versicherung – und schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie eine Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, betriebsbedingter Kündigung oder plötzlichem Arbeitsplatzwechsel nicht antreten können, aber auch falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet abreisen müssen.

Bis wann kann ich eine Last-Minute-Reiseversicherung abschließen?

Kurzfristige Buchungen werden automatisch erkannt

Als last minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben. Eine Last-Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last-Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.

Wann muss ich den Corona-Reiseschutz abschließen?

Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung

Der Abschluss des Corona-Reiseschutzes muss bis spätestens 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Corona-Reiseschutz nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können. 

Nachträglich zu bestehendem Reiseschutz abschließen

Zusammen mit Reiseschutz neu abschließen

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung

Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % (mindestens 25 € pro versicherter Person) fällt in der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nur bei ambulant behandelten Erkrankungen an. Bei allen anderen Versicherungsfällen gibt es keine Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.

In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.

Gibt es günstigere Familientarife?

Familien sparen

Ja. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie im Familientarif können auch 2 Erwachsene abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. In der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise müssen mindestens 2 Erwachsene und 1 Kind zusammen reisen, damit ein Familientarif abgeschlossen werden kann.

Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiserücktritt

 

Corona-FAQ Reiseabbruch

 

Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie direkt buchen

Wählen Sie bei der Buchung bequem aus folgenden Zahlungsarten aus:


Zahlungsmethoden

Reiserück­tritt

44 €

(Beispielpreis für 1 Reise, Reisepreis bis 1.000 €, bis. 65. Geburtstag)

Berechnen & Buchen

Jahres-Reiserück­tritt

49 €

(Beispielpreis pro Jahr, Reisepreis bis 1.000 €, bis 65. Geburtstag)

Berechnen & Buchen
Fragen stellen
Kontakt aufnehmen