Tarifvergleich – Auslands­krankenversicherung Incoming

LeistungsmerkmaleTarif BasicTarif Profi
Ambulante Heilbehandlungen
Ambulante Heilbehandlungskosten gemäß Gebührenordnung
Ambulante Krankentransporte
Vorsorgeuntersuchung von Krebskrankheiten je Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)
200 €
Ambulante psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung (bis zu 5 Sitzungen pro Versicherungsjahr)
1.000 €
Stationäre Heilbehandlungen
Krankentransporte zur stationären Behandlung
Stationäre Heilbehandlungskosten in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung)
Wahlweise alternativ Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage, pro Tag
75 €75 €
Krankenbesuch bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen
1.000 €
Operationen
Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
Zahnärztliche Behandlungen
Schmerzstillende Zahnbehandlung gem. Gebührenordnung für Zahnärzte pro Versicherungsjahr
250 €
Unfallbedingter Zahnersatz
500 €2.000 €
Medizinisch notwendiger Zahnersatz mit 50 % des Rechnungsbetrages pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)
2.000 €
Medikamente, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel
Medikamente und Verbandmittel
80 %
Heilmittel
  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Heilmittel
  • Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
Hilfsmittel infolge eines Unfalles
Schwangerschaft
Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Behandlungen bei Frühgeburten
Schwangerschaftsuntersuchungen pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)
250 €
Entbindungen inkl. Untersuchungs- und Behandlungskosten durch Hebammen (nach 6 Monaten Wartezeit)
Schwangerschaftsuntersuchungen pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit)
250 €
Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Begleitperson bei Krankenrücktransport
Überführung in das Heimatland oder Bestattung in der Bundesrepublik Deutschland
20.000 €
Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt 31 Tage. Sie entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. Zudem gibt es besondere Wartezeiten, die direkt an den Leistungen vermerkt sind.