Sie können alle Versicherungen, die eine Reise-Rücktrittsversicherung enthalten zusammen mit der Reisebuchung – jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Alle übrigen Reiseversicherungen können Sie jederzeit vor Reiseantritt abschließen. Der Versicherungsschutz beginnt sobald Sie die Versicherungsprämie gezahlt haben.
Wer kann sich versichern?Versicherungsschutz gilt für Personen auf berufsbedingten Reisen im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb Ihres ständigen Wohnortes gelten nicht als berufsbedingte Reisen.
Bitte geben Sie hier alle Preiskomponenten inklusive aller Gebühren ein.