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Visum-Reiseschutz für den Auslandsaufenthalt in Deutschland und Europa
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Reisedaten

Wann beginnt und endet Ihr Aufenthalt?

Die Höchstversicherungsdauer für diesen Tarif beträgt 1 Jahr.

Den Antrag auf Abschluss der Auslandskrankenversicherung müssen Sie vor der Einreise in die Schengen Staaten, nach Andorra, Monaco, San Marino oder Vatikanstadt für die gesamte Aufenthaltsdauer stellen.

Der Abschluss des Zusatz-Pakets (Reise-Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Notfallversicherung, Reise-Gepäckversicherung) kann jederzeit (auch nach Einreise) erfolgen.

  • Einreisedatum: Datum, an dem Sie erstmalig in die Schengen Staaten, nach Andorra, Monaco, San Marino oder Vatikanstadt eingereist sind.
  • Versicherungsbeginn: Datum, an dem Ihr Versicherungsschutz startet (muss für die Auslandskrankenversicherung gleich dem Einreisedatum sein)
  • Versicherungsende / Ausreisedatum: Datum, an dem Sie wieder aus den Schengen Staaten, Andorra, Monaco, San Marino oder Vatikanstadt ausreisen. Das Ausreisedatum ist gleichzeitig das Versicherungsende.

Reisen Sie nach Deutschland?

Die getroffene Auswahl gilt für alle zu versichernden und reisenden Personen.

Wer wird versichert?

Wer kann sich versichern?
Wir versichern visumpflichtige Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr, die sich bis zu einem Jahr in der EU, den Schengen Staaten, Andorra, Monaco, San Marino oder Vatikanstadt aufhalten. Voraussetzung ist außerdem eine ausländische Staatsangehörigkeit und ein ständiger Wohnsitz im Ausland. Der Aufenthalt in Deutschland darf die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten.

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