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Young Travel - Reiseschutz für junge Leute für den Auslandsaufenthalt in Deutschland
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Reisedaten

Wann beginnt Ihr Aufenthalt?

Die Höchstversicherungsdauer für diesen Tarif beträgt 5 Jahre.

Der Antrag auf Abschluss Ihrer Reiseversicherung kann jederzeit gestellt werden. Er ist für die gesamte noch verbleibende Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschlands zu stellen. Die allgemeine Wartezeit beträgt 31 Tage. Sie rechnet vom Versicherungsbeginn an. Die Wartezeit entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr.

  • Einreisedatum: Datum, an dem Sie erstmalig nach Deutschland eingereist sind.
  • Versicherungsbeginn: Datum, an dem Ihr Versicherungsschutz startet (kann nach dem Einreisedatum liegen)
  • Versicherungsende / Ausreisedatum: Datum, an dem Sie wieder aus Deutschland ausreisen. Das Ausreisedatum ist gleichzeitig das Versicherungsende.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich inklusive Vorversicherung - ggf. auch bei einem anderen Versicherer - nur maximal 5 Jahre über eine Reiseauslandskrankenversicherung versichern dürfen. Es handelt sich um eine Versicherung für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland. Sie beabsichtigen also nicht, sich für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in Deutschland niederzulassen. Der Gesetzgeber erlaubt bei dieser Absicherungsart eine Höchstvertragsdauer von maximal 60 Monaten (unter Anrechnung gleichartiger Verträge - auch bei anderen Versicherern).

Wann beginnt und endet der Versicherungszeitraum?
Wer wird versichert?

Wer kann sich versichern?

Auslandskrankenversicherung: Alle Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, die als Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel–Programmen oder sonstige Personen, die nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in die Bundesrepublik Deutschland reisen, sofern sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und einen ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

Zusatz-Paket (Reise-Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Notfallversicherung, Reise-Gepäckversicherung): Alle Personen bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres, die vorübergehend in die Bundesrepublik Deutschland reisen, sofern sie einen ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

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