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Young Travel - Reiseschutz für junge Leute bis zu 5 Jahren Auslandsaufenthalt
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Reisedaten

Wann beginnt und endet Ihr Aufenthalt?

Der Versicherungsschutz ist vor Reisebeginn für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes abzuschließen. Die Reise beginnt mit der Ausreise aus Deutschland und endet mit der Wiedereinreise nach Deutschland. Wenn Sie sich bereits im Ausland befinden, ist der Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung nicht mehr möglich. Sollte ein anderweitiger (Vor-) Versicherungsschutz bestehen, nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit unserem Kundenservice auf.

Wer wird versichert?

Alle Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, die sich als Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel-Programmen zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten, sofern sie ihren Wohnsitz bei Antragstellung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

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Wo fahren Sie hin?

Der Wohnsitz und das Reiseziel müssen sich voneinander unterscheiden. Ihr Wohnsitz muss Deutschland sein.

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