Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung

Für eine umfassende Absicherung Ihrer Hochzeitsfeierlichkeiten: die Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung

Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung

Wenn Ihre Hochzeitsfeierlichkeit aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann (z. B. unerwartete und schwere Erkrankung des Hochzeitspaares), tritt die Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung in Kraft und erstattet alle anfallenden Kosten für die Feierlichkeit.

Welche Hochzeitsfeiern können versichert werden?

  • Die Feierlichkeit bei der Verehelichung von Braut und Bräutigam

  • Die Feierlichkeit nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren

  • Die Feierlichkeit zum Jahrestag der Hochzeit, ab der Silberhochzeit bis zur goldenen Hochzeit

  • Geltungsbereich: Deutschland

  • Prämie Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung: ab 47,00 EUR

Was wird geleistet?

  • Ersatz der vom Hotel oder Restaurationsbetrieb vertraglich geschuldeten Arrangementkosten für den Ausfall der Feier, bis maximal 25.000,00 EUR

  • Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt pro Versicherungsfall 250,00 EUR.

  • Abschlussfrist: Die Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung ist zusammen mit der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Beginn der Feierlichkeiten abzuschließen. Liegen zwischen Buchung und Beginn der Feierlichkeiten weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.


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