Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 5 Jahren (Tarif RKL 02)
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Unsere Leistungen
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VERSICHERBARER PERSONENKREIS:
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in Deutschland
- Staatsangehörige der EU-Staaten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
- Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie seit mindestens 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
- Höchstendalter 65 Jahre bei Ablauf des Vertrages
REISE-KRANKENVERSICHERUNG
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- medizinisch notwendiger Rücktransport ins Inland
- Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
- schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- Überführung bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000,- EUR
- abzgl. 50,- EUR Selbstbeteiligung je Versicherungsfall
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