Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 5 Jahren (Tarif RKL 02)

Unsere Leistungen



VERSICHERBARER PERSONENKREIS:
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Staatsangehörige der EU-Staaten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie seit mindestens 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
  • Höchstendalter 65 Jahre bei Ablauf des Vertrages

REISE-KRANKENVERSICHERUNG

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Rücktransport ins Inland
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • Überführung bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000,- EUR
  • abzgl. 50,- EUR Selbstbeteiligung je Versicherungsfall