Wichtige Informationen
   RISIKOPERSONEN SIND:
  versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.
  die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
  diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
   DEFINITION FAMILIE:
    Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu 5 Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind.
   DEFINITION SCHIFFSREISE:
  Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z.B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Yachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.
  Ausgenommen sind folgende: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in Veranstalterpauschalkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flug.
    Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z.B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel).
   DEFINITION GRUPPE:
    Eine geschlossene Reisegruppe besteht aus:
  mindestens 10 Personen, bei Bahn-Reisen ab 6 Personen
  mit einer gemeinsamen Reiseanmeldung/-buchung
  mit einem gemeinsamen Reisetermin und Reiseziel z.B. Clubs, Vereine, Schulklassen und andere geschlossene Reisegruppen.
    Ausgenommen sind individuell zusammengesetzte Reisegruppen, die bis zu einem bestimmten Optionstermin fest gebucht werden, z.B. Leserreisen. Anmelder und Veranstalter dürfen nicht dieselbe Person sein.
   ABSCHLUSSFRIST
  Alle Leistungen inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sind abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort bei der Buchung erfolgen.
  Pakete ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Einzelversicherungen können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
   REISEN LÄNGER ALS 31 TAGE
    Unsere Versicherungspakete gelten für Reisen bis max. 31 Tage. Ab dem 32. Tag können Sie zusätzlich das jeweilige Paket ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen. Der Reiseschutz besteht dann für max. 93 Tage. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Urlaubsgarantie sind immer unabhängig von der Reisedauer.
   REISEPREIS
    Ist die Reise teurer als die höchste angegebene Reisepreisstaffel in den Paketen, schließen Sie bitte jeweils das Paket ohne RRV und die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung solo ab (bei Schiffsreisen entsprechend die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für Schiffsreisen).
   PRÄMIENERMITTLUNG
 


   ERHÖHUNG DER VERSICHERUNGSSUMMEN FÜR DIE REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
    Die in den Paketen enthaltene Reisegepäck-Versicherungssumme kann max. bis zur 3fachen Summe erhöht werden. Diese Erhöhung ist jederzeit vor Reiseantritt buchbar.