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RISIKOPERSONEN SIND: |
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versicherte Personen untereinander,
die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. |
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die Angehörigen einer versicherten Person,
hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder,
Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder
und Schwäger. |
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diejenigen Personen, die nicht mitreisende
minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten
Person betreuen.Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und
versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person
und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen
untereinander. |
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DEFINITION FAMILIE: |
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Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens
ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis)
– insgesamt bis zu 5 Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange
sie noch in der Ausbildung sind. |
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DEFINITION SCHIFFSREISE: |
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Schiffsreisen sind grundsätzlich alle
Reisen auf dem Wasser (z.B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns,
Yachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für
Schiffsreisen. |
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Ausgenommen sind folgende: Blaue Reise in der
Türkei und Nilkreuzfahrten in Veranstalterpauschalkatalogen, Fährpassagen
und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flug. |
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Kombinierte Reisen müssen dann als
Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3
der gesamten Reisedauer ausmacht (z.B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel). |
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DEFINITION GRUPPE: |
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Eine geschlossene Reisegruppe besteht aus: |
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mindestens 10 Personen, bei Bahn-Reisen
ab 6 Personen |
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mit einer gemeinsamen Reiseanmeldung/-buchung |
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mit einem gemeinsamen Reisetermin und
Reiseziel z.B. Clubs, Vereine, Schulklassen und andere geschlossene Reisegruppen. |
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Ausgenommen sind individuell zusammengesetzte
Reisegruppen, die bis zu einem bestimmten Optionstermin fest gebucht werden, z.B.
Leserreisen. Anmelder und Veranstalter dürfen nicht dieselbe Person sein. |
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ABSCHLUSSFRIST |
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Alle Leistungen inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
sind abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen
zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss
sofort bei der Buchung erfolgen. |
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Pakete ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
und Einzelversicherungen können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen
werden. |
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REISEN LÄNGER ALS 31
TAGE |
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Unsere Versicherungspakete gelten für
Reisen bis max. 31 Tage. Ab dem 32. Tag können Sie zusätzlich das jeweilige
Paket ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen.
Der Reiseschutz besteht dann für max. 93 Tage. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
und Urlaubsgarantie sind immer unabhängig von der Reisedauer. |
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REISEPREIS |
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Ist die Reise teurer als die höchste angegebene
Reisepreisstaffel in den Paketen, schließen Sie bitte jeweils das Paket
ohne RRV und die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung solo ab (bei Schiffsreisen
entsprechend die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für Schiffsreisen). |
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PRÄMIENERMITTLUNG |
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ERHÖHUNG DER VERSICHERUNGSSUMMEN
FÜR DIE REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG |
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Die in den Paketen enthaltene Reisegepäck-Versicherungssumme
kann max. bis zur 3fachen Summe erhöht werden. Diese Erhöhung ist jederzeit
vor Reiseantritt buchbar. |
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